Parlamentskorrespondenz Nr. 951 vom 29.11.2010

Vorlagen: Umwelt

AWG-Novelle 2010 – EU-Anpassungen in der Abfallwirtschaft

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2010 (1005 d.B.) dient der Umsetzung der neuen EU-Abfallrahmenrichtlinie. Europa setzt künftig stärker auf Abfallvermeidung und führt dazu neue Begriffsbestimmungen und eine fünfstufige Abfallhierarchie (Vermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwertung – Recycling – sonstige Verwertung – Beseitigung) statt der bisherigen dreistufigen Hierarchie (Vermeidung – Verwertung – Beseitigung) ein und verlangt von jedem Mitgliedsland die Erstellung eines Abfallvermeidungsprogramms. In begründeten Fällen wird es aber auch künftig möglich sein, von der neuen Hierarchie abzuweichen. Etwa bei der Entsorgung von schadstoffbelasteten Althölzern (Eisenbahnschwellen), bei denen die Verbrennung einer stofflichen Verwertung vorzuziehen ist.

Zudem wird im Sinne der E-Government-Strategie die Nutzung des elektronischen Datenmanagements bei der Genehmigung, Meldung, Überwachung und Kontrolle grenzüberschreitender Abfalltransporte ermöglicht. Der elektronische Akt wird dazu beitragen, Verfahrens- und Verwaltungskosten in den Unternehmen zu senken, so die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage. Um klimaschädliche Auswirkungen von Lkw-Transporten zu reduzieren, wird für grenzüberschreitende Abfalltransporte der Schienenweg vorgeschrieben.

Derzeit noch nicht bezifferbare Kosten erwartet die Bundesregierung von neuen Entwicklungen im europäischen Chemikalienrecht aufgrund von Fortschritten der Toxikologie, die Änderungen bei den Kriterien zur Beurteilung der Gefährlichkeit von Abfällen nach sich ziehen.