Parlamentskorrespondenz Nr. 983 vom 03.12.2010

Vorlagen: Gesundheit

Bundesregierung will Tiergesundheitsfonds etablieren

Mit der Schaffung eines Fonds zur Finanzierung der Überwachungstätigkeiten zur Erhaltung der Tiergesundheit wollen SPÖ und ÖVP den sehr guten Tiergesundheitsstatus Österreichs auch für die Zukunft sicherstellen. Zur Aufrechterhaltung dieses hohen Standards ist laut Regierungsvorlage (1024 d.B.) die Weiterführung der diesbezüglichen Überwachungsprogramme erforderlich, die für die TierhalterInnen bislang kostenfrei blieben. Mit der Schaffung eines Fonds soll diese Gruppe aber in die Kostenverantwortung genommen werden, zumal nicht einzusehen sei, warum die Allgemeinheit die diesbezüglichen Mittel aufzubringen habe, wenn der Nutzen der Tiergesundheit TierhalterInnen, Viehhandel und Lebensmittelwirtschaft zugutekomme.

Mit der Etablierung eines Fonds können die Kosten für die nunmehr stichprobenmäßig durchgeführten Kontrollen auf die TierhalterInnen anteilig übertragen werden, wobei den UnternehmerInnen jährlich Verwaltungskosten in Höhe von rund 525.000 € entstehen. Der Bund bringe seinen Beitrag zu den Fondsmitteln nach Maßgabe des Bundesfinanzgesetzes auf, die Länder nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften. Beitragspflichtig sind aber auch alle TierhalterInnen von Wiederkäuern, Schweinen und Geflügel, die im elektronischen Veterinärregister erfasst sind: Die Höhe dieser Abgaben ist mittels Verordnung festzulegen, wobei man sich an den durch das Gesetz vorgegebenen Richtwerten zu orientieren habe. Eingehoben werden die Beiträge voraussichtlich ab 2012.

Außerdem sieht der Entwurf eine dahingehende Novellierung des Tierseuchengesetz vor, dass ein Anreizmodell für die Seuchenprävention und die Einführung von Biosicherheitsmaßnahmen geschaffen wird. Die zur Zeit praktizierte völlige Risikoabwälzung auf den Staat stimuliere die TierhalterInnen zu wenig, dem Seuchenrisiko ex ante zu begegnen. Der Entwurf sieht deshalb vor, dass TierhalterInnen, die ihrer Verpflichtung zur Vermeidung und Verschleppung von Seuchen nicht nachkommen, keine Entschädigungsleistungen mehr zuerkannt werden.

Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrag wird eingeführt

Einführen möchte die Bundesregierung auch einen Finanzierungsbeitrag (GESB) für Aufgaben im Rahmen der amtlichen Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel-, Futter- und Betriebsmittelrechts. Damit soll laut Regierungsvorlage (1025 d.B.) die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) finanziell abgesichert werden. Den betroffenen Unternehmen entstehen durch diese Neuerung Verwaltungskosten in Höhe von 720.000 € jährlich, wobei die einzelnen Beiträge umsatzorientiert festzusetzen sind. Die Beitragspflicht entfällt dabei automatisch, wenn der Umsatz des Unternehmens unter 100.000 € liegt. Begründet wird der Entwurf damit, dass die von Seiten des Bundes zur Verfügung gestellten Leistungen nicht nur den VerbraucherInnen, sondern auch Betriebsmittel- und Lebensmittelerzeugern bzw. dem Handel zugutekämen.