Parlamentskorrespondenz Nr. 25 vom 13.01.2011

Vorlagen: Forschung

Patentrecht: Vor- und Nachteile des Londoner Übereinkommens

Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat einen Bericht über die Vor- und Nachteile vorgelegt, die sich durch den Beitritt zum "Londoner Übereinkommen" für Österreich und die Nutzer des Patentsystems ergeben (III-202 d.B.). Damit kommt sie einem Entschließungsantrag des Nationalrats vom 18. November 2009 nach, bis Jahresende 2010 eine diesbezügliche Studie erstellen zu lassen. Das Londoner Übereinkommen ist ein Zusatzabkommen zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ). Es regelt die Einreichung von Übersetzungen von Europäischen Patenten in den einzelnen Mitgliedsstaaten und bezweckt die Reduzierung der Kosten der Patentierung.

Die mit der Studie beauftragten WissenschaftlerInnen der Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH kommen in ihrer Abschätzung möglicher Wirkungen eines Beitritts Österreichs zum Londoner Übereinkommen zum Ergebnis, dass die Vorteile eines Beitritts weitgehend überwiegen. Es wird festgehalten, dass österreichische Unternehmen als aktive Nutzer vom Londoner Übereinkommen unabhängig von einem allfälligen Beitritt durch die Senkung der Patentverfahrenskosten auf jeden Fall profitieren. Als passive Nutzer würden sie auch durch einen Beitritt Österreichs nicht schlechter gestellt.

Ein Nichtbeitritt bringe hingegen keine Vorteile, hält die Studie fest. Ohne einen Beitritt würde aber der Erwerb von neuem technologischem Wissen durch Lizenzen für österreichische Unternehmen zukünftig schwieriger. Von einem Beitritt sei hingegen eine Stärkung des nationalen Innovationssystems zu erwarten, was vor allem in Hinblick auf den Wettbewerb um ausländische Direktinvestitionen im Bereich von Life-Sciences und der Entwicklung internationaler Forschungskooperationen von Bedeutung sei. Zwar müsse das Österreichische Patentamt mit rückläufigen Gebühreneinnahmen rechnen, doch gelte dies auch im Fall eines Nichtbeitritts Österreichs, halten die ExpertInnen fest.