Parlamentskorrespondenz Nr. 165 vom 23.02.2011

Umweltausschuss: Besserer Hochwasserschutz, fischfreundlichere Flüsse

Mehrheit für Gewässerbewirtschaftungsplan - G: zu wenig ambitioniert

Wien (PK) – Thema Nummer eins im heutigen Umweltausschuss war die Qualität der Gewässer und des Trinkwassers. Anhand des neuen Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans informierte Bundesminister Niki Berlakovich die Abgeordneten zunächst darüber, dass sich die österreichischen Gewässer hinsichtlich ihrer Wasserqualität in einem sehr guten Zustand befinden, weniger gut sei ihr ökologischer Befund, konkret die Fischpassagen an den zahlreichen Wehranlagen. Berlakovich erläuterte den Abgeordneten daher seine Pläne zur Verbesserung der Gewässerökologie in drei Etappen. Dazu gehört eine Novelle zum Wasserrechtsgesetz, die im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Hochwasserrichtlinie neue Sanierungsprogramme, ein neues Hochwasserrisikomanagement sowie Fischaufstiegshilfen nach dem Stand der Technik bringen soll. Den Gewässerbewirtschaftungsplan nahm der Ausschuss mit S-V-F-B-Mehrheit zur Kenntnis. Die Empfehlung zur Annahme des Regierungsentwurfs samt Abänderungen und Ausschussfeststellungen sprach der Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsparteien aus. Qualitätsziele im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren und Informationen für die Konsumenten über den aktuellen Nitrat- und Pestizidgehalt ihres Trinkwassers forderte die FPÖ, ihre diesbezüglichen Anträge blieben aber in der Minderheit.

Plenumsreif machte der Umweltausschuss auf Antrag von SPÖ und ÖVP mit Unterstützung der FPÖ auch eine Novelle zum Altlastensanierungsgesetz . Ein von Abgeordnetem Hermann Schultes (V) vorgelegter Abänderungsantrag sah vor, die Verwendung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlindustrie in der Bauwirtschaft ausdrücklich vom Altlastensanierungsbeitrag zu befreien. Dasselbe gilt für Abbruchabfälle bei Neubauten in Ortskernen – ein Anreiz für die Revitalisierung von Ortskernen an Stelle von Neubauten auf der "grünen Wiese".

Außerdem debattierte der Ausschuss Anträge von FPÖ und Grünen für einen Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag und befasste sich mit der Kritik der Grünen an der geplanten Inbetriebnahme eines stillgelegten Kohlekraftwerks im steirischen Voitsberg. Schließlich wiesen die Grünen und das BZÖ auf die negative Umwelt- und Klimabilanz des "Plastiksackerls" hin und verlangten unisono ein Verbot. Die Oppositionsanträge wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.

Künftig mehr Hochwasserschutz und fischfreundlichere Flüsse

  

Umweltminister Niki Berlakovich erinnerte die Ausschussmitglieder eingangs der Debatte daran, dass der Planung zur Ökologisierung der Fließgewässer ein ausführliches und breites öffentliches Beteiligungsverfahren mit insgesamt 400 Stellungnahmen vorangegangen sei.

In seiner Wortmeldung verlangte Abgeordneter Peter Stauber (S) Maßnahmen gegen den Nitrateintrag in das Grundwasser landwirtschaftlich genutzter Gebiete, während Abgeordneter Norbert Hofer (F) die Raumplanung vor der Herausforderung stehen sah, ausreichend Hochwasserschutzgebiete zu definieren.

Für Abgeordnete Christiane Brunner (G) war der vorgesehene Zeitplan für die Ökologisierung der Fließgewässer zu wenig ambitioniert, auch vermisste sie die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels auf die österreichischen Gewässer. Bei allem Verständnis für die Wasserkraft kritisierte Brunner zudem den Verzicht des Bundesministers auf No-go-Areas zum Schutz natürlicher Fließstrecken. Brunners Fraktionskollege Wolfgang Pirklhuber (G) hielt wiederum die Pläne zur Sanierung belasteter Grundwasserkörper für zu wenig ehrgeizig, er verlangte deren Sanierung bis 2020, nicht erst – wie vorgesehen - bis 2027.

Abgeordneter Johann Maier (S) sprach sich dafür aus, das Messstellennetz zur Überwachung der Grundwasserqualität zu evaluieren und klagte über die Vernachlässigung der Gewässeraufsicht in den Bundesländern.

Auch Abgeordneter Gerhard Huber (B) verlangte die Reduzierung der Nitrat- und Pestizidbelastung des Grundwassers und sah in der Kürzung der Umweltförderungsmittel eine Gefahr für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Abgeordneter Erwin Preiner (S) verlangte ebenfalls die Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser, forderte die Ausweitung von Wasserschongebieten sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen für Schweinemastbetriebe.

Bundesminister Berlakovich wandte sich dagegen, "am grünen Tisch" No-go-Areas für Wasserkraftprojekte festzulegen und sprach sich dafür aus, jedes einzelne Projekte nach strikten ökologischen Kriterien zu beurteilen. Zudem erläuterte der Minister den Nitrat-Aktionsplan, die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittelregelung und die Aktivitäten der Landwirtschaftskammern zur Verbesserung der Qualität des Grundwassers. Die Sanierung der drei belasteten Grundwasserkörper werde bis 2027 dauern, weil sich Grundwässer nur in sehr langen Zeiträumen erneuern, teilte der Minister mit. Zudem erfuhren die Abgeordneten, dass der Grundwasserspiegel sowohl in Niederösterreich als auch im Burgenland während der letzten Jahre anstieg. Die Qualität des Trinkwasser sei durch Budgetkürzungen bei Umweltförderungen nicht gefährdet, die Wasserversorgung sei nicht betroffen – nur Abwasserentsorgungsprojekte werden zeitlich verschoben.

Vom Klimawandel seien nach dem Wissensstand des Ressorts keine Auswirkungen auf den ökologischen Zustand der Gewässer zu erwarten, führte der Minister aus.

In der weiteren Debatte erkundigte sich Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) nach der Finanzierung der Ökologisierungsmaßnahmen und erfuhr, dass dafür bis 2027 insgesamt 3 Mrd. € vorgesehen seien.

Die Abgeordneten Peter Stauber und Johann Maier (beide S) wiesen mit Unterstützung des Abgeordneten Erwin Hornek (V) darauf hin, dass das Ausweisen von Hochwasserrisikogebieten in vielen Gemeinden Probleme auslöst, wenn Grundstücke, die ursprünglich im Bauland lagen, nunmehr zur "roten Zone" gehören, was die Frage nach sich ziehe, wer den Wertverlust der Liegenschaften abgelten soll. Bundesminister Niki Berlakovich stimmte bei dieser Frage dem Vorschlag des Abgeordneten Johann Maier zu, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit diesem Problem und auch anderen finanziellen Problemen der Gemeinden im Bereich des Wasserrechts grundsätzlich befassen soll.

In diesem Zusammenhang räumte der Umweltminister gegenüber den Abgeordneten Peter Stauber (S) und Erwin Hornek (V) ein, dass die Sanierung alter Wasserversorgungs- und Entsorgungsanlagen Probleme kleinerer Gemeinden mit Streusiedlungen mit sich bringen kann. Berlakovich erinnerte dabei aber auch an den letzten Finanzausgleich mit Verbesserungen für kleinere Gemeinden.

Für erfreulich hielt der Minister die laufenden Gespräche zwischen dem Burgenland und Niederösterreich über die Einrichtung von Grundwasserschongebieten.

Ausführliche Feststellungen des Ausschusses zur Wasserrechts-Novelle

   

In der Debatte zur Wasserrechtsgesetz-Novelle klagte SP-Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl über die zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, begrüßte aber die Novelle, die auf einen besseren Hochwasserschutz in der Zukunft gerichtet ist und dafür Sorge trägt, dass die Fischpassagen in allen österreichischen Flüssen durch Fischaufstiegshilfen nach dem Stand der Technik verbessert werden. In diesem Zusammenhang bewertete die Abgeordnete die Absicht des Ministers, einen Leitfaden zur Errichtung von Fischaufstiegshilfen an den Flüssen herauszugeben, positiv. Auch brachte die Abgeordnete einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Verbesserungen ein, der bei der Abstimmung eine S-V-Mehrheit erzielte.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) sah in der Novelle einen Schritt in die richtige Richtung, verlangte aber zugleich ein mutigeres Vorgehen beim Hochwasserschutz und die Einrichtung von Retentionsräumen samt Ausarbeitung eines Entschädigungsmodells für Grundbesitzer, deren Liegenschaften durch den passiven Hochwasserschutz entwerten werden. Für nicht nachvollziehbar hielt der Abgeordnete die Bewilligung von Grundwasserentnahmen für Bewässerungsmaßnahmen und die Verlängerung der Bewilligungsfrist von zehn auf zwölf Jahre.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) erinnerte daran, dass der FPÖ-Antrag auf Information der Wasserverbraucher über den Nitratgehalt auf eine Rechnungshofempfehlung zurückgehe.

Abgeordneter Johann Maier (S) trat der Forderung der Grünen nach einem generellen passiven Hochwasserschutz mit dem Hinweis darauf entgegen, dies sei im alpinen Siedlungsgebiet undurchführbar. Das Hauptproblem bei der Information der Wasserkonsumenten über die Wasserqualität sah Maier nicht bei den kommunalen Versorgern, sondern bei jenen Haushalten, die Wasser aus eigenen Brunnen beziehen und oft auf die regelmäßige Kontrolle der Wasserqualität verzichten.

Umweltminister Niki Berlakovich unterstützte in der Frage des passiven Hochwasserschutzes Abgeordneten Johann Maier, bekannte sich aber zugleich dazu, überall dort, wo dies möglich sei, Retentionsräume zu schaffen, dafür sollen die jeweiligen Regionalprogramme sorgen. Der Minister hielt es für sinnvoll, alle Gebietskörperschaften partnerschaftlich in den Hochwasserschutz einzubinden und auch die Finanzierung partnerschaftlich sicherzustellen. Die Verlängerung des Bewilligungszeitraums für Bewässerungsmaßnahmen von zehn auf zwölf Jahren diene der Verwaltungsvereinfachung, erklärte der Minister.

Auf Antrag von Abgeordnetem Hermann Schultes (V) traf der Umweltausschuss beim Thema Wasserrechts-Novelle schließlich mit S-V-Mehrheit eine Reihe von Feststellungen: Bei der Errichtung von Neuanlagen und bei der Sanierung von Wassernutzungsrechten ist der Stand der Technik durch Errichtung von Fischaufstiegen einzuhalten. Das Ressort soll dazu einen Leitfaden, gegebenenfalls auch eine Verordnung herausgeben. Bei der Anzeige einer Zweckänderungen kann die Bewilligung für eine Anlage nur erteilt werden, wenn sie dem Stand der Technik entspricht.

Im Interesse eines schonenden Umgangs mit der Ressource "Wasser" sprach sich der Ausschuss auch dafür aus, die Bewilligung von Wasserentnahmen zur Bewässerung nur in Gebieten mit ausreichendem (Grund)wasserdargebot für maximal zwölf Jahre auszusprechen.

Beim Hochwasserrisikomanagement sollen Zwangsgenossenschaften oder –verbände nur auf Grundlage konkreter Projekte eingerichtet werden, heißt es in einer weiteren Feststellung des Umweltausschusses. (Fortsetzung Umweltausschuss).