Parlamentskorrespondenz Nr. 174 vom 25.02.2011

Vorhaben der Kommission auf dem Gebiet der Außenpolitik

Schwerpunkte: Umsetzung des Lissabon-Vertrags und Erweiterung

Wien (PK) - Im Bereich der Außenpolitik stehen auf EU-Ebene vor allem die Umsetzung des Vertrags von Lissabon und die Erweiterung der Union ganz oben auf der Agenda. (III-212 d.B.) Konkrete Auswirkung der Vertragsumsetzung ist die Aufstockung der Abgeordnetenzahl im Europäischen Parlament, da gemäß dem Vertrag einigen Nationen (darunter auch Österreich) mehr Abgeordnete eingeräumt werden, während man aber jenen Nationen, die nach dem Vertrag von Lissabon nun weniger Abgeordnete hätten (etwa Deutschland), keinen Sitz wegnehmen möchte (immerhin wurden die Abgeordneten 2009 ja in allgemeiner Wahl gewählt), sodass die Zahl der Mitglieder des EP bis 2014 auf 754 steigt, ehe mit der nächsten Wahl zum EP die Gesamtzahl wieder auf 751 sinken soll.

Zudem wird die EU durch den Vertrag von Lissabon verpflichtet, der EMRK beizutreten, wodurch Unionsrechtsakte künftig vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf deren Vereinbarkeit mit der EMRK überprüft werden können. Das Verhandlungsmandat mit dem Europarat wurde der Kommission im Juni 2010 erteilt, die Verhandlungen will man bis Mitte 2011 abschließen.

Eine Vertragsänderung in Zusammenhang mit der Finanzstabilität der Eurozone (Stichwort "Euro-Rettungsschirm") soll auch auf diesem Gebiet die erforderliche Sicherheit gewährleisten.

Hinsichtlich der Erweiterung der EU befindet sich primär der Westbalkan im Fokus. Kroatien steht bereits in der Abschlussphase der Beitrittsverhandlungen, die bis zum Ende der ungarischen Ratspräsidentschaft im Sommer 2011 tatsächlich erfolgreich beendet werden sollen. Makedonien ist kurz vor der Aufnahme der Beitrittsverhandlungen, gut auf dem Weg sind zudem Montenegro und Serbien, während es bei anderen Beitrittswerbern teilweise massive Probleme gibt.

Bei Albanien etwa wurden gravierende Defizite im Bereich der politischen Kriterien konstatiert, sodass die Verleihung des Kandidatenstatus erst nach substantiellen Verbesserungen in den zwölf Schlüsselbereichen erfolgen kann. Im Falle Bosnien und Herzegowinas stagniert der Annäherungsprozess, da dort keinerlei Fortschritte in den zentralen Politikbereichen erzielt werden. In dem Bericht heißt es wörtlich: "Die Ethnien und Kantone zementieren sich immer mehr ein, ihre widerstreitenden, teils überlappenden Kompetenzen lähmen zunehmend das gesamte Staatsgebilde." Auch nach den bislang letzten Wahlen im Oktober 2010 sei hier keine Verbesserung der Lage eingetreten. Hinsichtlich des Kosovo scheitern konkrete Maßnahmen derzeit schon daran, dass dieses Gebilde nicht von allen EU-Mitgliedsstaaten als unabhängiger Staat anerkannt wird, weshalb er eo ipso auch keine Beitrittsambitionen deponieren könne.

Viel leichter hätte es Island, der EU beizutreten, doch kam der Beitrittsprozess zuletzt durch wachsende Skepsis innerhalb der isländischen Bevölkerung ins Stocken. Die Türkei bleibt in dieser Hinsicht weiterhin ein Sonderfall.

Formuliert wird im Arbeitsprogramm weiterhin die EU-Strategie für den Donauraum. Hier ist das Ziel eine gemeinsame Vorgangsweise auf den Gebieten Transport, Energie, Umweltschutz und sozioökonomische Entwicklung. Die entsprechende Strategie soll noch im ersten Halbjahr 2011 in die Umsetzungsphase eintreten.

Schließlich reißt das Arbeitsprogramm noch eine Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, die Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik, die Beziehungen der EU zu strategischen Partnern (USA, Kanada, Russland, China, Indien, Japan, Brasilien) an und positioniert die EU im Hinblick auf den Nahen Osten. Eigene Abschnitte gelten der EZA und den Menschenrechten. (Schluss)