Parlamentskorrespondenz Nr. 195 vom 01.03.2011

Rechnungshofberichte im Plenum - Einkommensschere noch weit offen

Keine Mehrheit für Grasser-Untersuchungsausschuss

Wien (PK) – Am Ende eines langen Sitzungstages wandten sich die Abgeordneten Berichten des Rechnungshofs zu. Zunächst dem Bericht  über die durchschnittlichen Einkommen in den Jahren 2008 und 2009 (III-189 d.B.), der zeigt, dass die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern nach wie vor weit offen steht, dass niedrige Einkommen sinken, während hohe Einkommen weiter steigen und die Einkünfte der PensionistInnen stärker zunehmen als jene der Aktiven.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) erinnerte daran, dass wichtige frauenpolitische Forderungen zwar umgesetzt seien, das gelte aber nicht für den Grundsatz "gleiches Einkommen für gleichwertige Arbeit". Der Rechnungshofbericht zeige, dass es zu keiner Verbesserung der relativen Fraueneinkommen gekommen sei. Das sei eine unbefriedigende Situation. In der Privatwirtschaft verdienten weibliche Angestellte gerade die Hälfte der Männereinkommen, Arbeiterinnen noch weniger. Es bestehe daher politischer Handlungsbedarf. Es müssten daher Anreizsysteme geschaffen werden. Die höhere Einkommenstransparenz sei ein Schritt zu mehr Einkommensgerechtigkeit, zeigte sich Becher überzeugt.

Abgeordnete Dorothea SCHITTENHELM (V) sprach ebenfalls die Problematik der Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen an. Es gebe auch bei Vollzeitbeschäftigung gravierende Unterschiede. Das Problem sei, dass Frauen aus verschiedenen Gründen Unterbrechungen der Erwerbskarriere haben und dann einkommensmäßig zurückfallen. Auch bei vergleichbaren Arbeiten, wie Bürodiensten, gebe es wesentliche Unterschiede der Frauen- zu Männereinkommen. Sie hoffe, dass die Maßnahmen zu mehr Einkommenstransparenz dazu beitragen, dass Frauen gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten. Sie hoffe auch, dass staatsnahe Unternehmen Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft haben werde.

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) sprach ebenfalls die Einkommensschere zwischen Männer und Frauen an. Außerdem seien die Bezieherinnen niedriger Einkommen sogar noch weiter zurückgefallen. Frauen würden überproportional in Niedriglohnbranchen arbeiten. Einen wesentlichen Anteil an der Lage hätte auch Teilzeitbeschäftigung. Überraschend sei allerdings, dass es große Unterschied zwischen Männern und Frauen beim Arzt- oder Rechtsanwaltsberuf gebe. Das sei ein Hinweis darauf, dass der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Schlüsselrolle zukomme. Man müsse auch genauere Daten durch die Statistik Austria erheben lassen, um die richtigen Maßnahmen setzen zu können.

Abgeordnete Birgit SCHATZ (G) sprach in ihrer Wortmeldung das Anwachsen der Unterschiede zwischen niedrigen und hohen Einkommen an. Die Arbeit im Niedriglohnsektor werde immer mehr entwertet, und die zu erwartenden Lohnabschlüsse unter der Inflationsrate ließen befürchten, dass sich daran so schnell nichts ändern werde. Die Inflation betreffe dazu überproportional Güter des täglichen Bedarfs, also Wohnen und Lebensmittel. Einkommensarme Haushalte würden noch ärmer werden, es sei daher hoch an der Zeit, aus den bekannten Daten des Einkommensberichts politische Konsequenzen zu ziehen. Die Antwort könne nur in existenzsichernden Mindestlöhnen bestehen, forderte die Abgeordnete.

Weiters sprach die G-Abgeordnete die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen an. Die Gründe seien bekannt, wie z.B. die hohe Teilzeitbeschäftigung von Frauen. Es sei Tatsache, dass Frauen für gleichwertige Arbeit keine gleiche Bezahlung erhielten, und Österreich weise hier im internationalen Vergleich besonders krasse Unterschiede auf. Sie befürchte, dass die Politik der Regierung keine Änderung in Richtung mehr Einkommensgerechtigkeit herbeiführen werde, sagte Schatz.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) las aus dem Einkommensbericht ab, dass es der Bundesregierung durch ihre Politik nicht gelungen sei, mehr Einkommensgerechtigkeit zwischen Männern und Frauen herbeizuführen. Es gebe dazu keine brauchbaren Vorschläge der Bundesregierung. Eine Frauenquote, wie sie die SPÖ fordere, werde  die reale Einkommenssituation jedenfalls nicht verbessern. Es brauche dazu vielmehr treffsichere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, wie etwa einen Mindestlohn von 1.300 € netto für jede Vollzeitbeschäftigung. Auch müsse mehr Kinderbetreuung angeboten werden, forderte Schenk. Auch die Einrichtung von Betriebskindergärten müsste gesetzlich erleichtert werden, hier sei die angekündigte Entbürokratisierung ausgeblieben, kritisierte sie.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) meinte, dass sich aus dem Einkommensbericht eine positive Entwicklung der Durchschnittseinkommen ablesen lasse. Trotzdem drohe vielen Menschen ein Abgleiten in die Armut, dem sei entgegenzuwirken. Auch kleine Summen könnten für viele Familien einen großen Unterschied machen, eine Maßnahme könne etwa in der Anpassung des Alleinverdiener-Absetzbetrag bestehen, schlug Kaipel vor. 

Abgeordneter August WÖGINGER (V) stellte fest, es handle sich um einen guten Bericht. Aus eigener Erfahrung könne er aber das Bestehen so gravierender Einkommensunterschiede, wie die Statistik ausweise, bei gleicher Arbeit von Männern und Frauen nicht bestätigen. Allerdings gebe es Faktoren,  wie etwa Teilzeitarbeit, die dazu führen, dass Frauen signifikant weniger verdienen als Männer. Auch das Problem, dass es keine Biennalsprünge des Gehalts für Frauen gebe, wenn sie sich in Karenz befinden, oder dass oft keine Anrechnung von Vordienstzeiten stattfinde, müsse ernsthaft diskutiert werden. Es müsse zudem überlegt werden, ob die statistische Erfassung und Darstellung der Einkommensdaten nicht verbessert werden könnte, damit sie aussagekräftiger werde.

Abgeordneter Kurt GASSNER (S) sprach die Einkommenssituation in der Land- und Forstwirtschaft an. Er verstehe nicht, wieso eine signifikante Anhebung der steuerlichen Pauschalierungen, die auf dem Einheitswert beruhe, stattgefunden habe. Es sei ein Steuergeschenk, über das man diskutieren solle.

Abgeordneter Josef LETTENBICHLER (V) schloss sich dem Lob seiner VorrednerInnen für den Bericht an. Er müsse aber auch richtig gelesen werden. Er sprach dabei die Erhebung und Präsentation der Daten an. Es gebe aber Strukturunterschiede zwischen den Bundesländern, die zu Ungleichgewichten in der Statistik führten, wie er am Beispiel Tirols darstellte. Der Gesetzgeber sei gefordert, sich eine aussagekräftigere Durchrechnung zu überlegen.

Rechnungshofpräsident Josef MOSER dankte für das Lob für den RH-Bericht. Es sei bereits angesprochen worden, dass der Bericht nach bestimmten Vorgaben erstellt werde. Daher könnten aus ihm keine individuellen Einkommensverläufe abgeleitet werden. Der Bericht sei aber bereits in vielen Punkten verbessert worden. Zu der Problematik von Frauen- und Männereinkommen meinte Moser, dass die Ursachen, warum Frauen weniger verdienen, bekannt seien. Es liege vor allem an der Tätigkeit in Niedriglohnsektoren und am hohen Anteil an Teilzeitarbeit, dass Frauen auch bei Vollzeitbeschäftigung niedrigere Einkommen erreichten, als Männer. Auch für den Grünen Bericht gelte, dass man für eine Darstellung individueller Einkommensverläufe eine Veränderung des Erhebungsmodells brauche, das müsse aber vom Gesetzgeber eingeleitet werden, sagte RH-Präsident Moser. - Der Bericht des Rechnungshofes wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Internationales Lob für den Österreichischen Rechnungshof

Ein überaus positives Zeugnis haben internationale Fachleute der öffentlichen Finanzkontrolle dem Österreichischen Rechnungshof ausgestellt (III-196 d.B.). Anerkennung findet die hohe Unabhängigkeit der heimischen Prüfer, die Qualitätssicherung des Rechnungshofes, sein IT-Einsatz, die Personalauswahl, seine Berichte, die Öffentlichkeitsarbeit und die Effektivität von Nachfrageverfahren und Follow-Up-Prüfungen.

Abgeordnete Christine LAPP (S) bezeichnete es als wichtiges Ergebnis, wenn eine Peer-Review, durch die der Rechnungshof "auf Herz und Nieren" geprüft worden sei, bestätigt habe, dass man mit ihm eine im internationalen Vergleich sehr respektable Institution besitze. Es hätten sich aus der Prüfung auch konkrete Veränderungen ergeben, etwa im Bereich des Wissensmanagements und der Qualitätskontrolle.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) konnte ebenfalls ein positives Zeugnis für den Rechnungshof erkennen. Er sei auf einem hohen Standard. Es sei gelungen, einen strukturellen Reformprozess einzuleiten und er stelle eine schlagkräftige Institution dar. Es hätten sich konkrete Vorschläge für Verbesserungen ergeben, es sei wichtig, Kontrollsysteme weiter zu entwickeln. Man könne hier durchaus von anderen Staaten lernen. Es zeigte sich auch eine leichte Steigerung in der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes. Allerdings sollte hier noch mehr Verbindlichkeit eingefordert werden, meinte der Redner. 

Abgeordneter Wolfgang ZANGER (F) zeigte sich ebenfalls zufrieden mit dem Ergebnis der Überprüfung des Rechnungshofs. Es gelte aber, die Qualitätssicherung auch für die Zukunft zu gewährleisten. In der Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen sei noch vieles zu verbessern, denn es sei schade um nicht gehobene Einsparungspotenziale. Es müsste daher eine Diskussion über bisher nicht durchgeführte RH-Empfehlungen stattfinden. Der Abgeordnete sprach auch die Prüfungen von Gemeinden an und meinte, die Vorkontrolle werde oft nicht stringent genug durchgeführt. Die Gemeindeaufsicht sei zu reformieren. Hier sollte auch im Finanzausgleich angesetzt werden, indem man eine Art von Belohnungssystem für sorgfältig wirtschaftende Gemeinden einführe. Es sei ein langfristiges Ziel, in das auch der Rechnungshof eingebunden werden müsse, Ordnung in die Finanzplanung auf Gemeindeebene zu bringen, sagte Zanger.

Abgeordneter Werner KOGLER (G) wies darauf hin, dass dem Rechnungshof im Rahmen einer internationalen "Peer-Review"-Prüfung ein gutes Zeugnis ausgestellt worden sei. Es gebe allerdings verschiedene Anregungen an den Gesetzgeber, skizzierte er. So hätten die internationalen Prüfer auf die theoretische Gefahr aufmerksam gemacht, dass Bund und Länder den Rechnungshof so stark mit Prüfungsaufträgen eindecken könnten, dass er die eigenen Prüfpläne nicht mehr einhalten könne. Kogler wertete es im Sinne der notwendigen Unabhängigkeit des Rechnungshofs zudem als bedenklich, dass eine Abberufung des Rechnungshofpräsidenten mit einfacher Mehrheit möglich sei. Im Allgemeinen plädierte Kogler für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) bedankte sich beim Rechnungshof für dessen gute Arbeit. Gleichzeitig trat sie dafür ein, die Berichte des Rechnungshofs an prominenterer Stelle auf die Tagesordnung des Nationalrates zu stellen, um für mehr Öffentlichkeit zu sorgen. Die Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes erfolge oft nur "sehr schleppend", kritisierte Schenk, Entschließungen des Rechnungshofausschusses könnten den Empfehlungen ihrer Meinung nach mehr Nachdruck verleihen.

Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) befasste sich mit der Prüfung der Liegenschaftsverkäufe im Heeresbereich durch den Rechnungshof und erinnerte daran, dass die vom Rechnungshof kritisierte SIVBEG bereits im Jahr 2005 während der Regierung Schüssel eingerichtet worden sei. Er könne heute nicht sagen, ob die Schaffung der Gesellschaft notwendig gewesen sei, meinte Prähauser, die zuletzt getätigten Verkäufe seien aber positiv zu sehen.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) gratulierte Rechnungshofpräsident Moser zum  "ausgezeichneten Peer-Review-Bericht". Dieser bescheinige dem österreichischen Rechnungshof unter anderem ein hohes Ausmaß an Professionalität, konstatierte er.

Auch Abgeordneter Maximilian LINDER (F) zeigte sich über das Ergebnis der Fremdprüfung des Rechnungshofs erfreut und begrüßte darüber hinaus die Ausweitung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofs im Bereich der Gemeindeprüfung. Er trat allerdings dafür ein, auch kleine Gemeinden in die Rechnungshofkontrolle einzubeziehen, um eine ausreichende Datengrundlage für Gemeindereformen zu erhalten.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) machte darauf aufmerksam, dass laut einer Nachschau des Rechnungshofs 55 % seiner Empfehlungen vom vorangegangen Jahr umgesetzt worden seien und sich ein weiteres Drittel in Umsetzung befunden habe. Nicht immer sei jedoch der Wille vorhanden, den Empfehlungen des Rechnungshofs nachzukommen, bedauerte er. Hier müsse der Druck erhöht werden. Als ein Beispiel für eine wichtige Empfehlung des Rechnungshofs nannte er die raschere Ausstellung von Pflegegeldbescheiden.

Abgeordneter Werner HERBERT (F) setzte sich kritisch mit einem Bericht des Rechnungshofs über die Wiener Exekutive auseinander. Seiner Ansicht nach wäre es aus sicherheitspolizeilicher Sicht nicht sinnvoll, die Wiener Polizeiinspektionen auf wenige Großdienststellen zu reduzieren. Den überbordenden Verwaltungsaufwand wertete Herbert als organisatorisches Problem, insgesamt forderte er mehr Personal für die Wiener Polizei.

Der Bericht des Rechnungshofes wurde vom Nationalrat einstimmig zur Kenntnis genommen.

Rechnungshofkritik an fehlenden Nachhaltigkeitsstrategien der Länder

Am Ende eines langen Sitzungstages debattierten die Abgeordneten schließlich über den EU-Finanzmittelbericht und die Ergebnisse einer kritischen RH-Überprüfung der Nachhaltigkeitsstrategien beim Bund und in den Ländern (III-187 d.B.). In den Ländern fehle es an regionalen Nachhaltigkeitsstrategien und an Indikatoren zur Darstellung ihrer Wirksamkeit.

Abgeordneter Michael SCHICKHOFER (S) befasste sich zunächst mit dem EU-Finanzmittelbericht des Rechnungshofs und gab zu bedenken, dass der österreichische Nettobeitrag von 356 Mio. € an die EU im Jahr 2009 lediglich 0,6% des österreichischen Haushalts und 0,3% des EU Budgets ausgemacht habe. Diesem Nettobeitrag stünden "tolle Programme" der EU gegenüber, meinte er. Das von der EU gegen Österreich eingeleitete Defizitverfahren sei, so Schickhofer, mittlerweile ausgesetzt, Österreich habe die richtigen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung eingeleitet.

Abgeordneter Erwin HORNEK (V) setzte sich mit der Empfehlung des Rechnungshofs auseinander, die österreichische Strategie für nachhaltige Entwicklung auszugestalten. Nachhaltigkeit sei im ländlichen Raum, insbesondere in der Forstwirtschaft, eine Selbstverständlichkeit, sagte er. Als positives Beispiel für ein konkretes Projekt zur nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum nannte er die Dorferneuerung in Niederösterreich.

Abgeordneter Alois GRADAUER (F) verwies darauf, dass der vom Rechnungshof vorgelegte EU-Finanzmittelbericht 2009 eine sehr übersichtliche Darstellung über die Verwendung von EU-Mitteln in Österreich biete. Er zeige auch auf, dass es in der EU 12 Nettozahler und 15 Nettoempfänger gegeben habe. Nach Meinung von Gradauer zahlt Österreich nach wie vor zu hohe Beiträge an die Union. Sollten Gelder für neue Großprojekte notwendig sein, müssten die Finanzmittel umgeschichtet werden, mahnte er. Steuergeldverschwendung ortet Gradauer bei der Umsetzung der EU-Wachstumsstrategie "Europa 2020".

Abgeordneter Werner KOGLER (G) äußerte ebenfalls Lob für den EU-Finanzmittelbericht des Rechnungshofs. Seiner Ansicht nach sollte man Überlegungen anstellen, ob die EU nicht selbst Steuern einheben solle. Durch eine Finanztransaktionssteuer oder die Besteuerung von Kerosin könnten ihm zufolge beispielsweise europaweite Lenkungseffekte erzielt werden. Im Gegenzug könnte man, so Kogler, die EU-Mitgliedsbeiträge senken.

Abgeordneter Robert LUGAR (B) befasste sich mit der österreichischen Strategie für eine nachhaltige Entwicklung und machte darauf aufmerksam, dass diese Strategie bereits 10 Jahre alt sei, ohne dass konkrete Umsetzungsschritte zu verzeichnen seien. Er fürchtet, dass die kommenden Generationen für die Versäumnisse der österreichischen Politik, etwa im Bereich des Klimaschutzes, des Pensionssystems und der Staatsverschuldung, zahlen müssten. Ihn wundere, warum die österreichischen Jugendlichen angesichts der zahlreichen "offenen Baustellen" nicht schon lange revoltierten, sagte Lugar.

Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) betonte dem gegenüber, sowohl der Bund als auch die Länder würden sich grundsätzlich zur nachhaltigen Entwicklung bekennen. Der Rechnungshof vermisst ihr zufolge allerdings konkrete Umsetzungsstrategien auf Länderebene und fordert eine bessere Vernetzung von Projekten.

Abgeordneter Johann SINGER (V) hielt fest, Nachhaltigkeit sei ein wesentliches Element des politischen Handelns. Die von Österreich entwickelte Strategie sei vom Rechnungshof grundsätzlich positiv bewertet worden, sagte er, allerdings habe dieser teilweise Versäumnisse in den Ländern festgestellt. Für Gemeinden von besonderer Bedeutung ist laut Singer neben der Dorferneuerung die Agenda 21, die auf eine bessere Lebensqualität in den Gemeinden abziele.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) wandte sich gegen eine Verbauung sensibler Fließwasserstrecken. Seiner Darstellung nach sind hier hunderte Kraftwerksprojekte geplant, die nur geringe Energiemengen produzieren, gleichzeitig aber naturnahe Flusslandschaften zerstören würden. Die Folgen wären für die Umwelt und für den Tourismus dramatisch, warnte Kräuter.

Rechnungshofpräsident Josef MOSER wies darauf hin, dass mit der Neugestaltung des Einkommensberichts, dem EU-Finanzmittelbericht und dem Überblicksbericht über die Tätigkeit des Rechnungshofs im vorangegangenen Jahr drei neue Produkte des Rechnungshofs vorliegen. Zudem hob er hervor, dass der Rechnungshof eine Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive gestartet habe, die ihn in die "Champions League" der Rechnungshöfe gehoben habe. Der Rechnungshof werde heuer 250 Jahre alt, konstatierte Moser, diese 250 Jahre hätten gezeigt, dass sich Kontrolle auszahle.

Erfreut äußerte sich Moser, dass viele Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt würden. Allerdings mangle es gerade dort, wo ein hohes Einsparungspotential bestehe, oft am Umsetzungswillen bzw. Umsetzungsvermögen, bemängelte er.

Der Bericht des Rechnungshofs wurde von den Abgeordneten einstimmig zur Kenntnis genommen.

Kurze Debatte: Keine Mehrheit für Grasser-Untersuchungsausschuss

Abgeordnete Gabriela MOSER (G) rekapitulierte in ihrer Einleitung einer Kurzdebatte über Anträge der drei Oppositionsparteien auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Causa Grasser nochmals die Kernelemente des von ihr kritisierten "Systems Grasser" und forderte eine politische Nachkontrolle, denn Österreich stehe mit dieser Causa auch international in einem wenig wünschenswerten Scheinwerferlicht. Daher sollte man diese wichtige Entscheidung für einen Untersuchungsausschuss schon jetzt treffen, denn es gäbe ja ohnehin eine entsprechende Vorlaufzeit, sodass dieses Gremium real kaum vor dem Sommer seine Arbeit aufnehmen werde können. Noch einmal hielt die Rednerin fest, dass es politische Entscheidungen gewesen seien, die zu diesen Entwicklungen geführt hätten, weshalb es nun auch eine politische Klärung brauche. Dies umso mehr, als die Justiz ob nachhaltigen Personalmangels ohnehin vollkommen überfordert sei.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) erinnerte daran, was sich in den letzten fünf Wochen, also seit der letzten Debatte zu diesem Thema, in dieser Causa alles ereignet habe. Vor allem die ÖVP sei inzwischen deutlich auf Distanz zu Grasser gegangen, und daher sei die Zeit reif für einen Untersuchungsausschuss, wenn die ÖVP selbst erkläre, sie sei nicht bereit, Grassers Suppe auszulöffeln. Kritik übte der Redner an der Haltung der Justiz, die offensichtlich mit zweierlei Maß messe. Was bei jedem anderen sofort zu Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr geführt hätte, bleibe bei Grasser völlig folgenlos. Der Fall Grasser sei mithin also bereits auch ein Justizskandal. Früher oder später werde man diesen Untersuchungsausschuss jedenfalls einrichten müssen, zeigte sich der Redner überzeugt, denn es sei notwendig, mit einer begleitenden parlamentarischen Kontrolle dafür zu sorgen, dass die Justiz ihre Arbeit macht.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) meinte, es gehe darum, politische Altlasten aufzuarbeiten und eine politische Seilschaft unter die Lupe zu nehmen. Es fragten sich immer mehr Menschen in Österreich, weshalb in Deutschland ein Minister zurücktreten müsse, weil seine Dissertation keine Fußnoten habe, während die Fußfessel für ehemalige Minister hierzulande immer noch ausbleibe. Die Bürger erwarteten sich ein selbstbewusstes Parlament, das all diese Geschichten aufkläre. Die begleitende parlamentarische Kontrolle sei also unabdingbar, resümierte der Redner.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) erklärte, seine Fraktion sei für eine politische Untersuchung des "System Grasser", doch müssten die Rahmenbedingungen stimmen. Und solange es dabei ein Entschlagungsrecht gebe, sei eine solche Maßnahme sinnlos. Daher müsse man erst einmal den Rahmen abstecken, dann werde der Untersuchungsausschuss schon kommen.

Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V) meinte, erst solle einmal die Justiz ermitteln. Diese müsste strafrechtlich relevante Fragen klären. Zuvor habe ein Untersuchungsausschuss keinen Sinn. Das heiße nicht, dass ihre Fraktion gegen einen Untersuchungsausschuss sei, doch die Reihenfolge müsse eingehalten werden. Man wolle Aufklärung politischer Zusammenhänge, für eine Politshow stehe man jedoch nicht zur Verfügung.

Die Abgeordneten Elmar PODGORSCHEK (F) und Werner KOGLER (G) unterstrichen in ihren Wortmeldungen die Standpunkte ihrer Fraktionen in dieser Causa, während Abgeordneter Ewald STADLER (B) in einer zweiten Wortmeldung seine Position verdeutlichte.

Alle drei Anträge wurden mehrheitlich abgelehnt.

Nach Ende der 96. Sitzung berief Präsidentin Prammer eine weitere (97.) Sitzung des Nationalrats ein, in der sie Zuweisungen vornahm. (Schluss)