Parlamentskorrespondenz Nr. 295 vom 25.03.2011

Vorlagen: Verkehr

Gefahrgutbeförderungsgesetz wird novelliert

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2011) vorgelegt (1116 d.B.). Es dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland, ABl. Nr. L 260 vom 30.09.2008, zuletzt geändert durch die Entscheidung 2011/26/EU, Abl. Nr. L 13 vom 18.01.2011.

Die Novellierung enthält neben der Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/68/EG die Aktualisierungen der Verweisungen der einzelnen Verkehrsträger auf die aktuellen Regelungen der internationalen Übereinkommen zur Beförderung gefährlicher Güter, die in einem abgestimmten Rhythmus alle zwei Jahre geändert werden. Die Novelle dient dem Einbau der vorgegebenen Änderungen bei den Beteiligten und von deren Pflichten ins GGBG. Des weiteren erfolgt eine Einbettung des Übereinkommens über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) ins GGBG, die Verbesserung des innerstaatlichen Rahmens für die internationalen Gefahrengutregelungen für die Zivilluftfahrt, die Schaffung einer Möglichkeit, zulässige generelle Ergänzungen und Abweichungen von den Bestimmungen der Gefahrgutübereinkommen zu erlassen, und die angemessene Ausdehnung der Gefahrgutvorschriften auf Militärfahrzeuge. Dem BMVIT erwachsen durch die Novelle keine Mehrkosten, es entsteht, laut Erläuterungen, nur ein minimaler Mehraufwand an Verwaltungskosten für BürgerInnen und Unternehmen aufgrund der Änderungen von Informationsverpflichtungen. (Schluss)