Parlamentskorrespondenz Nr. 422 vom 02.05.2011

Mehr Wettbewerb, Transparenz und Kundenrechte

E-Control legt Tätigkeitsbericht 2010 vor

Wien (PK) – Die Neuerungen auf dem Energiemarkt werden den Endverbrauchern Verbesserungen durch mehr Wettbewerb, Transparenz und Kundenrechte bringen. Von dieser Kernaussage ist der Tätigkeitsbericht 2010 der E-Control GmbH (III-232 d.B.) getragen, der nun dem Parlament vorliegt. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner unterstreicht im Vorwort die Bedeutung einer zukunftsorientierten Energiepolitik vor dem Hintergrund weltweit steigenden Energiebedarfs und knapper werdender Ressourcen und hebt in diesem Zusammenhang die österreichische Energiestrategie mit ihren Zielen einer Stabilisierung des Bruttoendenergieverbrauchs auf dem Niveau von 2005, einer Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger bis 2020 auf 34% sowie einer Verringerung der CO2-Emissionen als richtige Antwort auf die aktuellen Herausforderungen hervor.

Zahlreiche Neuerungen durch 3. Energie-Binnenmarktpaket

Das Jahr 2010 war für die Energiebranche vor allem von der Umsetzung des 3. Energie-Binnenmarktpakets geprägt, das wichtige Schritte für den fairen Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer setzt. Eine nunmehr dreiwöchige Frist beim Lieferantenwechsel sowie transparentere und konsumentenfreundlichere Gestaltungen des Informations- und Werbematerials und der Rechnungen sollen dazu beitragen, dass KonsumentInnen in Zukunft aktiver am liberalisierten Energiemarkt teilnehmen können. Der Bericht weist in diesem Sinn auf den gesetzlich verankerten E-Control-Tarifkalkulator sowie auf die Verpflichtung hin, dass auf Rechnungen nunmehr zusätzliche Informationen über Tarife und Primärenergieträger aufscheinen müssen.

Die Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber von den übrigen Aktivitäten eines vertikal integrierten Elektrizitätsunternehmens ist ein weiterer zentraler Punkt des Pakets. Dadurch kommt es nun zur Trennung der Netze von Erzeugung und Vertrieb des Stroms, was wiederum mehr Wettbewerb ermöglichen soll. Verteilernetzbetreiber, die Unternehmen und Haushalte direkt beliefern, müssen überdies künftig unabhängig vom Mutterunternehmen agieren können, ihr Marktauftritt muss so erfolgen, dass die Kunden klar zwischen Stromerzeuger und Netzbetreiber unterscheiden können.

E-Control wird Anstalt öffentlichen Rechts

Notwendig machte die EU-Richtlinie auch einen Umbau der E-Control, die nach dem Vorbild der Finanzmarktaufsicht umstrukturiert wird.

Geschäftsführer Walter Boltz und Aufsichtsratsvorsitzender Walter Barfuß sprechen im Bericht in diesem Zusammenhang vor allem die Umwandlung in eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die Verankerung des Vier-Augen-Prinzips sowie neue, klar definierte Aufgaben für die nationale Regulierungsbehörde an und versichern, dass sich die E-Control als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle auch weiterhin dafür einsetzen werde, dass die heimischen Energiekunden von den Vorteilen des liberalisierten Energiemarktes profitieren können.

Internationale Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden

Der Bericht widmet sich auch dem internationalen Kontext und erwartet positive Auswirkungen von der Europäisierung der Energieregulierung und der Koordination der Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Aufgaben im Rahmen der neu gegründeten Agentur für Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden ACER mit Sitz in Ljubljana. So werde durch den Grundsatz, dass jeder Mitgliedstaat eine Stimme hat, der Einfluss kleinerer Länder wie Österreich gestärkt. Vorteile werden sich darüber hinaus vor allem durch den koordinierten Netzausbau ergeben, der eine Verbesserung des Energietransports und ein erhöhtes Maß an Versorgungssicherheit mit sich bringen wird, heißt es dazu.  

(Schluss)