Parlamentskorrespondenz Nr. 613 vom 17.06.2011

Vorlagen: Familie

Bund stellt bis 2013 140 Mio. € für das Gratiskindergartenjahr

2009 wurde zwischen Bund und Ländern eine 15a-Vereinbarung über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Der darin enthaltene Aufteilungsschlüssel für die Zweckzuschüsse des Bundes bezog sich allerdings nur auf die Kindergartenjahre 2009/10 und 2010/11. Mittels Erneuerung der betreffenden 15a-Vereinbarung (1225 d.B.) sagt die Bundesregierung nunmehr zu, sich auch in den Kindergartenjahren 2011/12 und 2012/13 mit jeweils 70 Mio. € an den Mehrkosten zu beteiligen, die den Ländern durch die Betreuungsverpflichtung entstehen. Die Aufteilung der Mittel erfolgt nach dem Anteil der 5-Jährigen pro Bundesland.

Um die Auswirkungen der unentgeltlichen Betreuungsangebote und der Besuchspflicht überprüfen zu können, sind diese Maßnahmen – im Einvernehmen mit den Ländern – einer Evaluation zu unterziehen, die in Form einer quantitativen Auswertung erfolgen soll. Die Kosten, die mit der diesbezüglichen Beauftragung der Statistik Austria einhergehen, sind vom Bund zu tragen. Die Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung des Bundeszuschusses durch die Förderungsempfänger obliegt laut Entwurf ausschließlich den Ländern.