Parlamentskorrespondenz Nr. 615 vom 17.06.2011

Vorlagen: Verfassung

BZÖ will parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaft

Das BZÖ spricht sich für eine parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaft aus und beantragt eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung und des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats (1581/A). Konkret wird vorgeschlagen, analog zu den Ständigen Unterausschüssen des Innenausschusses und des Verteidigungsausschusses auch einen Ständigen Unterausschuss des Justizausschusses zur Überprüfung der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit einzurichten. Er soll nicht nur einzelne Fälle genauer unter die Lupe nehmen, sondern sich auch der Frage der einheitlichen Vorgangsweise der Strafverfolgungsbehörden widmen und wie die beiden anderen geheimen Unterausschüsse das Recht auf Auskunftserteilung und Einsicht in Unterlagen erhalten.

Die StaatsanwältInnen würden sowohl bei der Strafverfolgung als auch bei der Einstellung von Strafverfahren zum Teil ihre eigenen, aber auch übergeordnete politische Interessen verfolgen bzw. sich von diesen leiten lassen, statt das Strafrecht ohne Ansehen der Person zu handhaben, begründet Abgeordneter Ewald Stadler die Initiative.

Koalition schlägt Einrichtung eines Infrastrukursenats vor

Die Koalitionsparteien schlagen in einem gemeinsamen Initiativantrag die Einrichtung eines Unabhängigen Infrastruktursenats vor (1614/A). Sie reagieren damit auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der die bestehenden Berufungsmöglichkeiten gegen die Errichtung von Hochleistungsstrecken der Bahn als ungenügend gewertet und zusätzliche Berufungen beim Umweltsenat als zulässig erklärt hat. Eine vergleichbare Rechtslage gilt auch für Bundesstraßen.

Mit dem nunmehr vorgelegten Antrag, wollen SPÖ und ÖVP Genehmigungsverfahren für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken generell beschleunigen, um wichtige Infrastrukturprojekte – genannt werden etwa der Brenner Basistunnel, die Eisenbahnbrücke Angerschlucht, die Koralmbahn, der Semmeringbasistunnel und der Terminal Inzersdorf – nicht zu verzögern. Zu diesem Zweck wird die Umweltverträglichkeitsprüfung für große Bundesstraßen- und Bahnprojekte in Bezug auf Bundesmaterien beim Infrastrukturministerium und in Bezug auf Landesmaterien bei der zuständigen Landesregierung konzentriert und mit dem Unabhängigen Infrastruktursenat eine spezielle Berufungsinstanz geschaffen. Im Gegenzug fallen Genehmigungsverfahren, insbesondere bei den Bezirksverwaltungsbehörden, weg.

Besetzt werden soll der beim Infrastrukturministerium einzurichtende Unabhängige Infrastruktursenat mit sechs SpezialistInnen für Umweltrecht und 18 von den Ländern zu nominierenden BeisitzerInnen. Sie werden jeweils für die Dauer von sechs Jahren auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt. Allerdings soll der Senat, wie es in den Erläuterungen heißt, nur eine Übergangslösung bis zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit und der Einrichtung von erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten darstellen.

Beschlossen werden kann das Gesetzespaket, das auch eine Änderung der Bundesverfassung und des Verwaltungsgerichtshofgesetzes vorsieht, aufgrund der erforderlichen Zweidrittelmehrheit nur mit Zustimmung einer Oppositionspartei.