Parlamentskorrespondenz Nr. 618 vom 17.06.2011
Vorlagen: Justiz
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz bringt mehr Transparenz
Eine Regierungsvorlage eines Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes (1252 d.B.) bezweckt zunächst, das österreichische Umgründungsrecht an die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie anzupassen. Darüber hinaus soll dem im Gefolge des Prüfungsergebnisses der Financial Action Task Force (FATF) vom Ministerrat beschlossenen Transparenzpaket zur Verbesserung der Transparenz bei Aktiengesellschaften nun durch Verpflichtung aller nicht börsennotierten Gesellschaften zur Ausgabe von Namensaktien Rechnung getragen werden.