Parlamentskorrespondenz Nr. 699 vom 06.07.2011

Neue Maßstäbe für Qualitätssicherung im Universitätsbereich

Qualitätssicherungsrahmengesetz passiert Nationalrat

Wien (PK) – Qualitätssicherung im Hochschulbereich war ein weiteres Thema der heutigen Nationalratssitzung.

Mit der Schaffung einer neuen, sektorenübergreifenden Einrichtung zur externen Qualitätssicherung des Hochschulwesens in Form der "Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria" soll ein neuer Schritt im tertiären Bildungsbereich gesetzt werden. Das diesbezügliche Qualitätssicherungsrahmengesetz erhielt vom Nationalrat in seiner heutigen Sitzung mehrheitliche Zustimmung.

Darüber hinaus soll mit diesem Gesetz eine Ombudsstelle für

Studierende geschaffen werden, in welcher die bisherige Studierendenanwaltschaft aufgehen soll.

Abgeordneter Martin GRAF (F) hielt das heute zu beschließende Gesetz für ein wesentliches. Umso bedauernswerter sei es, dass wichtige Punkte im Rahmen der Diskussion im Ausschuss nicht berücksichtigt worden seien. Seine Fraktion halte es etwa für nicht zielführend, dass die Pädagogischen Hochschulen und Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums angesiedelt sind, nicht in die Regelung einbezogen werden. Qualitätsstandards müssten schließlich für alle in gleicher Weise gelten, zeigte sich Graf überzeugt. Was die Agentur, die zur ihrer Überprüfung berufen ist, anbelange, kritisiere seine Fraktion die Aufblähung dieser Institution, den Modus ihrer Beschickung und die festgeschriebene Frauenquote, die eine absolute Mehrheit eines Geschlechts festschreibe. Die Einrichtung einer Ombudsstelle für Studierende halte man zwar für positiv, doch befürchte man Doppel- und Mehrgleisigkeiten. Kritik übte Graf abschließend auch an der überbordenden Verwendung englischer Begriffe im Gesetzestext.

V-Mandatarin Katharina CORTOLEZIS-SCHLAGER konnte die Kritik ihres Vorredners nicht nachvollziehen, denn das vorliegende Gesetz gewährleiste eine hohe Qualität an Österreichs Hochschulen und sichere den Anschluss an europäische Standards. Die Autonomie der Universitäten werde dadurch nicht angetastet: Man ergänze das System der internen lediglich um ein System der externe Qualitätssicherung, was dem Stand der europäischen Entwicklung entspreche. Die Zusammenführung der Expertise jener Institutionen, die bislang für die Qualitätssicherung im tertiären Sektor verantwortlich zeichneten, halte sie außerdem für einen überaus begrüßenswerten Schritt, hielt Cortolezis-Schlager fest. Was allerdings noch fehle, sei eine studienplatzbezogene Finanzierung und die Implementierung entsprechender Zugangsbeschränkungen für die Massenfächer, schloss die V-Mandatarin.

G-Abgeordneter Kurt GRÜNEWALD hielt Qualitätssicherung für etwas zweifelsfrei Wichtiges, doch gelte es zu bedenken, dass damit nicht alle Probleme gelöst seien. Die Mängel, die man im tertiären Bereich verzeichne, seien schließlich auch auf eine zu geringe finanzielle Ausstattung zurückzuführen, hielt Grünewald fest. Was die Ombudsstelle für Studierende anbelange, die durch den vorliegenden Entwurf vorgesehen werde, sei ihre Konzeption als "Servicestelle" zu hinterfragen: Schließlich müsse es dort auch die Möglichkeit geben, Beschwerden zu deponieren. Davon sei jedoch im Gesetzestext nicht die Rede, kritisierte der Abgeordnete. Dass außerdem nur ein "Board" zur Evaluierung des breiten Fächerangebots der Universitäten berufen sei, hielt Grünewald für zu wenig: Man werde wohl Expertise zukaufen müssen, um diese Aufgabe zu bewältigen, prophezeite er. Seine Fraktion fordere außerdem, dass der gesamte tertiäre Sektor der Qualitätssicherung unterliegen solle. Die Ausnahme der Pädagogischen Hochschulen halte man deshalb für nicht zielführend. Kritik übte Grünewald auch am Umstand, dass eine Qualitätssicherungsagentur, die vom Bund finanziert werde, nicht uneingeschränkte Unabhängigkeit ausstrahlen könne.

Abgeordnete Andrea KUNTZL (S) zeigte sich davon überzeugt, dass mit dem heute zu beschließenden Gesetz eine gute Lösung in Hinblick auf die Qualitätssicherung an Österreichs Hochschulen gefunden werden konnte. Die Unabhängigkeit der hierzu berufenen Agentur sah die S-Mandatarin im Gegensatz zu ihrem Vorredner in ausreichendem Maße gegeben. Mit der Novelle des Fachhochschulgesetzes, die man heute ebenfalls verabschiede, gingen zahlreiche positive Aspekte einher, zeigte sich Kuntzl überzeugt: Damit verbiete man etwa die Einhebung von Gebühren für Aufnahmeprüfungen und ermögliche längere Studiendauern für berufsbegleitende Angebote. Zuletzt warb die Abgeordnete für eine entsprechende finanzielle Absicherung der heimischen Hochschulen, um allen jungen Menschen, die es wollten, eine entsprechende Bildung zukommen lassen zu können.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) erläuterte die grundsätzliche Intention der vorliegenden Änderung und beklagte dabei die "typisch österreichische" Umsetzung dieser Novelle. Was eine eindeutige Verbesserung hätte werden sollen, drohe durch die Vorlage in überaus bürokratischer Form umgesetzt zu werden. Zudem erwiesen die Erläuterungen, dass man hier teilweise "huschpfusch" agiert habe.

Bundesminister Karlheinz TÖCHTERLE zeigte sich sehr froh darüber, dass dieses Gesetz heute zur Diskussion steht, denn mit diesem Entwurf mache man einen wichtigen Schritt, werde doch die Prozessqualität ansprechend geregelt. Man habe ein sehr zukunftsfähiges Modell vorgelegt, das den Anforderungen gewachsen sein werde und international mehr als herzeigbar sei, stellte der Wissenschaftsminister fest.

Abgeordnete Anna FRANZ (V) meinte, es sei ein langjähriger Prozess gewesen, der nun zu einem befriedigendem Ergebnis geführt habe. Die Sicherung der Qualität werde bewerkstelligt, ebenso sorge man für einheitliche Standards, weshalb der Entwurf zu begrüßen sei.

Abgeordnete Sabine OBERHAUSER (S) übte Kritik an den Ausführungen des Abgeordneten Graf.

Abgeordnete Karin HAKL (V) brachte einen V-S-Abänderungsantrag mit redaktionellen Änderungen ein. Zudem solle es Studierenden an Fachhochschulen künftig möglich sein, bei der Bestellung bzw. Abberufung von Lehrpersonal mitwirken zu können, hielt die Rednerin fest, wobei dem Erhalter der Fachhochschule auch weiterhin die Vertragshoheit zukomme.

Abgeordnete Elisabeth HAKEL (S) ortete die Schaffung von Mindeststandards bei der Mitbestimmung der Studierenden an Fachhochschulen und befasste sich dann mit dem Universitätszentrum Rottenmann, wo sie sich eine volle Umsetzung der diesbezüglichen Konzepte erwarte, denn davon werde abhängen, ob sich der Standort dauerhaft werde durchsetzen können.

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) unterstrich die Wichtigkeit der besseren Vergleichbarkeit der Studien und der Transparenz. Die geplanten Qualitätsstandards sollen das Niveau des Hochschulstudiums nachhaltig verbessern, hielt die Rednerin fest.

Abgeordneter Elmar MAYER (S) wies gleichfalls auf die Vorzüge der Vorlage hin und empfahl die Annahme der Vorlage.

Der gegenständliche Gesetzentwurf wurde in der Fassung des genannten Abänderungsantrages mehrheitlich angenommen.

(Fortsetzung Nationalrat)