Parlamentskorrespondenz Nr. 795 vom 07.09.2011

Fekter: Ambitionierter Budgetentwurf 2012 zum Schuldenabbau

Hauptausschuss diskutiert Euro-Rettungsschirm

Wien (PK) – Angesichts der Tatsache, dass Österreich derzeit im Hinblick auf seine Staatsschulden nicht Maastricht-konform ist, sei es ein Gebot der Stunde, diszipliniert einem überbordenden Budgetdefizit gegenzusteuern, bekräftigte heute Finanzministerin Maria Fekter im Hauptausschuss des Nationalrats. Das sei am besten durch ein gutes Wirtschaftswachstum und die Fortsetzung des Wegs der Ausgabendeckelung zu erreichen. Sie werde daher im Interesse dieses Ziels alle ihr möglichen Instrumente nützen und die gestiegenen Steuereinnahmen zum Schuldenabbau sowie zur rascheren Reduzierung des Defizits verwenden, sagte Fekter und kündigte an, den Budgetentwurf für 2012 in diesem Sinne ambitionierter zu gestalten als dies das Bundesfinanzrahmengesetz vorsieht. Andernfalls würde Österreich in eine gefährliche Spirale hineinschlittern, sollten die Gesamtschulden 80% des BIP erreichen. Dies würde zu einer unaufhaltsamen Dynamik der Zinszahlungen führen, warnte die Finanzministerin eindringlich.

Zuvor hatte Abgeordneter Alois Gradauer (F) große Bedenken hinsichtlich der Finanzsituation Österreichs geäußert, vor allem auch in Hinblick auf die Teilnahme am Euro-Rettungsschirm und die geplante Ausweitung des Haftungsrahmens, die demnächst Thema des Finanzausschusses sein wird.

Auf Anfrage des Abgeordneten Werner Kogler (G) informierte Ministerin Fekter die Ausschussmitglieder, dass die Euro-Staaten bemüht seien, noch im September, spätestens im Oktober 2011 die notwendigen parlamentarischen Beschlüsse zur Ausweitung des Haftungsrahmens, der Darlehenskapazität der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) zu setzen. In Österreich geschieht dies durch die Änderung des so genannten Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes. Was die Forderungen Finnlands hinsichtlich der Sicherheiten für deren Garantien betrifft, meinte Fekter, es seien sich alle darüber einig, dass dies kein Privileg Finnlands sein dürfe und derartige Schritte allen Geberländern offen stehen müssen.

Der Vertragsentwurf zum dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) werde derzeit überarbeitet und sollte dann so rasch wie möglich ratifiziert werden, sodass er mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten kann.

Grundlage für die Diskussion im Hauptausschuss waren die drei vierteljährlichen Berichte des Finanzministeriums (4. Quartal 2010 sowie 1. und 2. Quartal 2011) über sämtliche Maßnahmen, die bislang nach dem Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz ergriffen wurden. Dieses Gesetz bildet die Basis für die Teilnahme Österreichs an der EU-Hilfe für Euro-Länder, die unter Druck geraten sind. Österreich kann Darlehen an einzelne Staaten bis zu 2,3 Mrd. € geben, an Haftungen kann es sich bis zu 15 Mrd. € beteiligen. Bislang hat die EU Griechenland, Irland und Portugal mit Milliardenpaketen unter die Arme gegriffen.

Die Berichte wurde jeweils mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

Die Diskussion

Harsche Kritik am Euro-Rettungsschirm übten die Abgeordneten Alois Gradauer (F), Maximilian Linder (F) und Gerhard Huber (B). Gradauer führte ins Treffen, dass alle Indikatoren für Griechenland negativ seien. Selbst eingefleischte Befürworter der Griechenlandhilfe seien sich nun nicht mehr sicher, ob die Griechen die Wende schaffen können. Sowohl Gradauer als auch Huber sprachen von einem "Fass ohne Boden". Gradauer kritisierte insbesondere den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM, da dadurch Österreich total entmündigt werde. Die geplante AG werde außerhalb der demokratischen Institutionen agieren und keinerlei demokratischer Kontrolle unterliegen. Österreich verliere damit seine Finanz- und Budgethoheit, befürchtete Gradauer. Die FPÖ sei gegen die Einführung einer Transferunion, die im Inland zu Steuererhöhungen und massiver Inflation führen werde. Er trete daher dafür ein, die schwachen Volkswirtschaften aus dem Euro zu entlassen, die Hartwährungsländer sollten dann einen Stabilitätskurs führen.

Dazu bemerkte Finanzministerin Fekter, es würden immer wieder Alternativen geprüft, aber keine hätte sich besser erwiesen als das derzeitige Modell. Auch die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) gaben zu bedenken, dass man Griechenland nicht hängen lassen könne, ohne negative Folgen für die übrigen Euro-Staaten in Kauf zu nehmen. Stummvoll räumte ein, dass in Griechenland zwar vieles noch nicht optimal funktioniere, dass aber die Konsolidierung des griechischen Budgets absolute Priorität habe. Mit Sparen allein sei es aber nicht getan, weshalb man einen Pakt für Wachstum geschlossen habe, wofür die Griechen aber Geld bräuchten. Die negative Stimmung in der Bevölkerung zur Griechenlandhilfe führte Stummvoll auch auf mangelnde Kommunikation auf nationaler und europäischer Ebene zurück.  

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) brachte den Aspekt der hohen Arbeitslosigkeit in Europa zur Sprache. Derzeit seien in der Union 23 Millionen Menschen ohne Arbeit, rechnete er vor, in manchen Staaten betrage die Arbeitslosenrate über 20%, die Jugendarbeitslosenrate sogar über 50%. Das sei teuer und habe massive negative Auswirkungen auf die einzelnen Budgets, weshalb er wenig Verständnis dafür zeigte, dass die EU keinerlei Programme zur Bekämpfung dieses Umstandes entwickelt habe. Griechenland beweise deutlich, dass Sparen allein zu wenig ist und dass es zusätzlich einer Wachstumsstrategie bedürfe. Die Finanzministerin gab Krainer in der Analyse zwar Recht, hielt es aber für riskant, EU-Programme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu entwickeln. Diese könnten etwa die erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik in Österreich nivellieren, warnte sie.

Der Euro-Rettungsschirm

Der Euro-Rettungsschirm setzt sich derzeit aus drei Elementen zusammen: Aus dem Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (European Financial Stability Mechanism - EFSM), der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility – EFSF) und dem Anteil des Internationalen Währungsfonds (IWF).

Mittels des EFSM ist die EU-Kommission ermächtigt, im Namen der EU Geld auf den Kapitalmärkten in Höhe von bis zu 60 Mrd. Euro aufzunehmen, das in Form von Darlehen oder Kreditlinien an Euro-Staaten, die finanzielle Unterstützung brauchen, weitergegeben wird. Die Garantie für die Ausleihungen am Kapitalmarkt wird vom EU-Haushalt übernommen.

Die EFSF mit einem Finanzmittelvolumen von bis zu 440 Mrd. € ist ein umfassender Unterstützungsmechanismus, der befristet für drei Jahre beschlossen wurde, nachdem das Unterstützungspaket für Griechenland (im Wege bilateraler Darlehen und Darlehen des IWF) nicht zur erwarteten Marktberuhigung innerhalb der Euro-Zone geführt hatte. Die Garantiegeber sind verpflichtet, anteilsmäßige Haftungen von insgesamt bis zu 440 Mrd. € für etwaige Kapitalmarkttransaktionen der EFSF auszustellen.

Zusätzlich hat sich der Internationale Währungsfonds (IWF) bereit erklärt, sich mit einem Volumen von bis zu 250 Mrd. Euro an Finanzierungsmaßnahmen zu beteiligen. Damit wurde - zusätzlich zur "Griechenlandhilfe" - ein Gesamtvolumen von bis zu 750 Mrd. Euro (EU: 500 Mrd. Euro, IWF: 250 Mrd. Euro) für Unterstützungsmaßnahmen mobilisiert.

Die EFSF hat im September 2010 das bestmögliche Rating erhalten und kann somit Kapital zu günstigen Bedingungen aufnehmen.

Der künftige European Stability Mechanism - ESM

Beim Europäischen Rat am 28./29. Oktober 2010 wurde entschieden, die beiden EU-Instrumente ab 2013 durch einen permanenten Mechanismus, den European Stability Mechanism (ESM), zu ersetzen. Der Europäische Rat hat sich dann am 11. März 2011 auf die Einrichtung eines solchen geeinigt, um die finanzielle Stabilität des Euro-Währungsgebiets als Ganzes sicherzustellen.

Der ESM soll als zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Luxemburg eingerichtet werden. Er wird über eine effektive Gesamtdarlehenskapazität von 500 Mrd. € verfügen, und zu diesem Zweck mit einem Gesamtkapital von 700 Mrd. € ausgestattet sein. Der auf Österreich entfallende Anteil am Kapital des ESM beträgt 19,5 Mrd. €, von denen ca. 2,2 Mrd. € einzuzahlen sind. Der Rest von 17,3 Mrd. € entspricht dem österreichischen Anteil an abrufbarem Kapital.

Bis zum Inkrafttreten des dauerhaften Krisenmechanismus wird die Darlehenskapazität des EFSF in der Höhe von 440 Mrd. € in vollem Umfang bereitgestellt, die Zinsfestsetzung des EFSF soll jedoch niedriger erfolgen. Um die effektive Vergabekapazität von 440 Mrd. € sicherzustellen, hat die Euro-Gruppe unter anderem Einigung darüber erzielt, dass der Haftungsrahmen auf knapp 780 Mrd. € zuzüglich Zinsen und Kosten sowie die Übergarantie von 120% auf bis zu 165% erhöht wird und analog der Griechenland-Hilfe die Zinsen gesenkt werden sollen. Nachdem Griechenland (21,9 Mrd. €), Portugal (19,5 Mrd. €) und Irland (12,4 Mrd. €), die selber Hilfen erhalten, derzeit als Garantiegeber ausfallen, beläuft sich die Summe der tatsächlich abrufbaren Garantiezusagen auf 726 Mrd. €. Die Übergarantie wurde notwendig, um der ESFS das beste Rating zu erhalten, denn in der Zwischenzeit haben einige Euro-Staaten ein niedrigeres Rating zuerkannt bekommen. Zusammengefasst bedeutet das, dass de facto, wie bisher, 440 Mrd. € an Hilfen vergeben werden können, obwohl der Haftungsrahmen derzeit 726 Mrd. € (plus Kosten und Zinsen) ausmacht.

Schließlich wurde beschlossen, dass die EFSF künftig in Ausnahmefällen auch auf dem Primärmarkt für Schuldtitel tätig werden darf. Zur Umsetzung bedarf es jedoch noch der einzelnen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren.

Der österreichische Garantieanteil an der EFSF beträgt aktuell 12,24 Mrd. €. Durch die geplanten Änderungen (in Österreich durch das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz) wird sich dieser Anteil - bezogen auf das Darlehensvolumen der EFSF - auf rund 21,6 Mrd. Euro zuzüglich Zinsen und Kosten erhöhen. Solange jedoch alle 14 Euro-Staaten, die derzeit beim EFSF Garantiegeber sind, ihren Anteil leisten, haftet Österreich für 13,1 Mrd. Euro. Nur wenn weitere Staaten, abgesehen von Irland, Griechenland und Portugal, ihre Haftungen nicht mehr wahrnehmen können, müsste Österreich seine Haftungszusagen erhöhen - auf maximal 21,6 Mrd. Euro (165% von 13,1 Mrd. €). Ein entsprechender Gesetzesvorschlag der Regierung liegt dem Parlament bereits vor.

Lage in Griechenland

Die Situation in Griechenland ist laut letztem Bericht der Finanzministerin weiter angespannt. Die Mission der Troika (MitarbeiterInnen des IWF, der EU-Kommission und der EZB) hat ergeben, dass sich das makroökonomische Umfeld gegenüber bisherigen Schätzungen weiter verschlechtert hat. Für das Gesamtjahr droht eine Budgetlücke von 3% des BIP, die Situation im Bankensektor ist weiter angespannt. Der ursprüngliche Finanzierungsplan muss daher überarbeitet werden. Griechenland hat Ende Juni Maßnahmen im Ausmaß von 28 Mrd. € beschlossen, um die Budgetlücke zu schließen und die geplanten Privatisierungen in die Wege zu leiten.

Mit Ende Juni 2011 wurden vier Darlehen ausbezahlt, das fünfte Darlehen wird im dritten Quartal überwiesen. Die Auszahlung des 3. Darlehens erfolgte am 19. Jänner 2011 in der Höhe von 191,16 Mio. €, jene des 4. Darlehens am 16. März in der Höhe von 424,26 Mio. €.

Griechenland hat bislang pünktlich seine Zinsen zurückbezahlt. Der Zinssatz beträgt bis September 2011 4,471%. Tritt das geänderte Griechenland-Abkommen in Kraft, würde sich der Zinssatz um 1 Prozentpunkt vermindern.

Die Staats- und RegierungschefInnen der Euro-Zone sind am 11. März überein gekommen, den Zinssatz bei den Darlehen an Griechenland um einen Prozentpunkt zu senken und die Laufzeit für die gewährten Darlehen auf 7,5 Jahre zu verlängern. Diese Anpassungen sollen rückwirkend ab der Zinsperiode März 2011 bis Juni 2011 in Kraft treten, sobald alle nötigen nationalen Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind.

Für Griechenland wurde am 2. Mai 2010 ein Finanzierungsinstrument in der Gesamthöhe von ursprünglich 110 Mrd. € geschaffen, wovon 80 Mrd. € die Euroländer und 30 Mrd. € der IWF zu tragen haben. Durch die Nicht-Teilnahme der Slowakei und den Ausfall von Irland und Portugal – die beiden Länder benötigen derzeit ebenfalls Hilfe – sinkt die zur Verfügung stehende Gesamtsumme der Euroländer auf nunmehr 77,26 Mrd. €.

Irland unter dem Euro-Rettungsschirm

Als erstem Mitgliedstaat wurde im November 2010 Irland eine Unterstützung aus der EFSF gewährt. Für Irland wurden Kredithilfen im Gesamtvolumen von 85 Mrd. € übernommen, wobei Irland 17,5 Mrd. € selbst beiträgt. 22,5 Mrd. € stellen jeweils der IWF und der EFSM bereit. Die EFSF soll 17,7 Mrd. € ausbezahlen, Großbritannien, Schweden und Dänemark tragen bilateral ca. 4,8 Mrd. € bei. Der Gesamthaftungsrahmen der EFSF beträgt 27 Mrd. €, die durchschnittliche Laufzeit der Darlehen 7,5 Jahre.

Gemäß Garantiebrief übernehmen die Haftungsgeber 120% des Garantiebeitragsschlüssels, das sind für Österreich rund 943 Mio. €. an Haftungen. Die Übergarantie würde schlagend, wenn Irland seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkäme und andere Garantiegeber ihre Garantieverpflichtungen nicht erfüllen können.

Die EFSF hat am 25. Jänner 2011 die erste Emission mit einem Volumen von 5 Mrd. € begeben, die effektive Verzinsung beträgt 2,75% und hat eine Laufzeit von 5,5 Jahre. Die Zinsen belaufen sich auf 62,9 Mio. € bis zum ersten Zinstermin und danach 2,75% pro Jahr, also 750,65 Mio. €.

Laut erster Überprüfungsmission der EU-Kommission, der EZB und des IWF, die im April 2011 erfolgte, ist der makroökonomische Rahmen weitgehend unverändert, das Fiskalziel werde das Land einhalten können, auch wenn die Wachstumsrate für das laufende Jahr auf 0,6% nach unten revidiert werden musste. Die Umsetzung des Anpassungsprogramms sei auf Schiene, wobei wegen der Neuwahlen die Rekapitalisierung der Banken vom Februar auf Juli 2011 verschoben wurde.

Hilfe für Portugal

Portugal hat am 7. April 2011 um Hilfe bei der EU und dem IWF angesucht, die Eurogruppe hat ihre Unterstützung am 16. Mai 2011 unter der Bedingung zugesagt, das öffentliche Defizit bis 2013 auf 3% des BIP zu senken.

Das Gesamtpaket beträgt 78 Mrd. €, davon soll die EFSF 26 Mrd. € ausbezahlen. 26 Mrd. € fallen auf den IWF und 26 Mrd. € auf den EFSM. Die anteilige Haftung Österreichs beträgt nach Schätzungen des EGSF 1,65 Mrd. €.

Die EFSF hat am 15. Juni 2011 eine Emission von 5 Mrd. € bei einem Emissionszinssatz von 3,493% und 10 Jahre Laufzeit und am 22. Juni 2011 eine Emission von 3 Mrd. € bei einem Emissionszinssatz von 2,825% und einer Laufzeit von drei Jahren begeben.

(Fortsetzung Hauptausschuss)