Parlamentskorrespondenz Nr. 829 vom 21.09.2011

Plenardebatten über Finanzthemen und Geschäftsordnungsfragen

Vorerst kein Untersuchungsausschuss zu Korruptionsvorwürfen

Wien (PK) – An der Spitze einer Reihe von Vorlagen aus dem Ressortbereich "Finanzen" stand im weiteren Verlauf der heutigen Plenarsitzung eine Änderung des Punzierungsgesetzes (1275 d.B.). Es sieht die Einrichtung eines "Kompetenzzentrums Punzierungskontrolle" beim Zollamt Wien vor. Es soll Abstimmungsprobleme zwischen Finanzressort und Zollämtern beseitigen, die bisher auftraten, weil die Fachaufsicht über die Punzierungskontrolle vom Finanzressort, die Dienstaufsicht aber von den Zollämtern wahrgenommen wurde.

Abgeordneter Konrad STEINDL (V) erläuterte die Eckpunkte der Novelle und hob in diesem Zusammenhang die Schaffung des "Kompetenzzentrums Punzierungskontrolle" hervor. Um sicher sein zu können, dass die bei der Punzierung angegebenen Werte auch stimmten, gelte es auf die Produkte heimischer Juweliere, Goldschmiede und Händler zu setzen, gab der V-Mandatar den KonsumentInnen auf den Weg.

Die Verbesserung der Punzierungskontrolle hielt auch S-Mandatar Kurt GARTLEHNER für einen wichtigen Schritt. Die SPÖ werde der Novelle daher die Zustimmung erteilen.

Auch F-Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK kündigte die Zustimmung zur gegenständlichen Gesetzesänderung an: Schließlich habe man es hier mit einem kleinen Schritt in Richtung Verwaltungsreform zu tun. Er verlieh in diesem Zusammenhang seiner Hoffnung darüber Ausdruck, dass weitere mit etwas größerem Wirkungsbereich folgen mögen.

B-Mandatar Gerhard HUBER (B) hielt die vorliegende Gesetzesnovelle für durchaus sinnvoll: Das BZÖ werde ihr deshalb die Zustimmung erteilen.

Von einem weiteren Schritt in Richtung Effizienzsteigerung sprach S-Mandatar Michael SCHICKHOFER. Die Bundesregierung stelle damit unter Beweis, dass sie Maßnahmen setze, die bei gleichem Mitteleinsatz größere Wirkungen erzielten. Das sei eine positive Entwicklung, an der man festhalten wolle, stellte Schickhofer fest.

Auf den in Folge der Wirtschaftskrise steigenden Goldpreis kam Abgeordnete Petra BAYR (S) zu sprechen. Sie machte in diesem Zusammenhang auf die zunehmend problematischer werdenden Umstände der Goldförderung in afrikanischen Staaten zu sprechen und verdeutlichte die Folgen für Mensch und Umwelt. Es wäre deshalb wichtig, einen entsprechenden Herkunfts- und Legalitätsnachweis zu etablieren, forderte die S-Mandatarin.

Staatssekretär Andreas SCHIEDER zeigte sich erfreut darüber, dass alle RednerInnen die Vorteile, die mit der gegenständlichen Novelle einhergingen, anerkannten. Den Vorschlag von Abgeordneter Bayr werde er gerne aufnehmen, um ihn im Rahmen internationaler Gremien entsprechend zu platzieren, versprach Schieder.

Die Novelle des Punzierungsgesetzes wurde in Zweiter und Dritter Lesung einstimmig angenommen.

Internationale Finanzabkommen

     

Ein Zusatzprotokoll zum geltenden Doppelbeststeuerungsabkommen mit Frankreich passt diesen Staatsvertrag an die neuen OECD-Standards für mehr Transparenz und Amtshilfebereitschaft bei der Verfolgung von Steuersündern an (1331 d.B.) passierte das Plenum mit Stimmenmehrheit. Einstimmig empfahl der Finanzausschuss dem Plenum die Zustimmung zu drei Abkommen für die wechselseitige Förderung des Schutzes von Investitionen mit dem Kosovo (1332 d.B.), Kasachstan (1333 d.B.) und Tadschikistan (1334 d.B.). Die Verträge beruhen jeweils auf dem Prinzip der Meistbegünstigung und der Inländergleichbehandlung und entsprechen dem letzten Stand des Investitionsrechts.

Abgeordneter Roman HAIDER (F) erinnerte daran, dass es die Aushöhlung des österreichischen Bankgeheimnisses gewesen sei, die derartige Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht habe. Deshalb werde die Freiheitliche Fraktion den gegenständlichen Berichten des Finanzausschusses nicht die Zustimmung erteilen, wiewohl man grundsätzlich gegen eine Doppelbesteuerung auftrete.

V-Mandatar Gabriel OBERNOSTERER hielt fest, dass dem Abkommen mit Frankreich angesichts seiner enormen wirtschaftlichen Bedeutung für Österreich besonderes Gewicht zukomme. Da man ein Exportland sei und diesen Status auch beibehalten wolle, müsse man die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, schloss er.

Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) verweigerte namens seiner Fraktion die Zustimmung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich. Schließlich sei man der Forderung des BZÖ, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zum Minderheitsrecht zu machen, noch immer nicht nachgekommen. Den restlichen Abkommen werde man allerdings die Zustimmung erteilen, kündigte Windholz an.

S-Mandatar Christoph MATZNETTER konnte nicht nachvollziehen, warum sich die Freiheitliche Fraktion gegen derartige Doppelbesteuerungsabkommen ausspreche. Das österreichische Bankgeheimnis sei schließlich nach wie vor intakt. Wer so argumentiere, wie es die Freiheitlichen täten, wolle nur das System der Steuerhinterziehung im großen Stil aufrechterhalten, kritisierte er.

Die Ausführungen seines Vorredners zum Bankgeheimnis veranlassten Abgeordneten Ewald STADLER (B) zu einer Replik: Schließlich unterlägen die Konten von Personen, die ein öffentliches Amt bekleideten, sowie von Menschen, die ihnen nahe stünden, erleichterten Modalitäten der Einsichtnahme. Damit könne man diesbezügliche Einwände nicht einfach vom Tisch fegen: Regelungen, die eigentlich zum Schutz vor Geldwäsche installiert wurden, dienten schließlich in gewissen Fällen auch der "Bespitzelung" von Personen in öffentlichen Ämtern, zeigte sich Stadler überzeugt.

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) erklärte, die Grünen stimmten dem Investitionsschutzabkommen mit dem Kosovo zu, weil sie darin auch ein positives politisches Zeichen sehen. Als wichtig erachtet sie die Stärkung der Demokratie im Kosovo.

Staatssekretär Andreas SCHIEDER wies darauf hin, dass es beim geänderten Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich um die Umsetzung der neuen OECD-Standards hinsichtlich Transparenz, aber nicht um die Aufhebung des Bankgeheimnisses für österreichische Staatsbürger gehe. Investitionsschutzabkommen wie die vorliegenden mit dem Kosovo, Kasachstan und Tadschikistan stellen ihm zufolge eine faire Behandlung von österreichischen Investoren im Ausland sicher.

Abgeordneter Kurt GASSNER (S) machte darauf aufmerksam, dass die Investitionsschutzabkommen auch menschenwürdige Arbeitsbedingungen, arbeitsrechtliche Mindeststandards und die Achtung von Menschenrechten vorsehen. Auch die Verpflichtung zur Bekämpfung von Korruption sei Teil der Abkommen, hier habe, meinte Gaßner, auch Österreich noch Handlungsbedarf.

Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) begrüßte die vorliegenden Investitionsschutzabkommen, von denen er sich nicht zuletzt eine Ankurbelung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen erwartet. Positiv ist für ihn auch, dass zunehmend kleine und mittlere Unternehmen grenzüberschreitend aktiv würden.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) betonte, die FPÖ stimme ganz sicher nicht gegen das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, weil sie Schwarzgeldwäsche unterstützen wolle. Positiv beurteilte er die vorliegenden Investitionsschutzabkommen, da diese einen Beitrag dazu leisteten, die Außenhandelsbeziehungen zu fördern, im Ausland tätige Betriebe zu schützen und damit die Exporte zu stützen. Mehr staatliche Unterstützung wünscht er sich für kleine heimische Betriebe.

Der Nationalrat stimmte dem geänderten Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich mehrheitlich zu. Die Investitionsschutzabkommen mit dem Kosovo, Kasachstan und Tadschikistan erhielten einhellige Zustimmung.

Erste Lesung: Neugestaltung der Immunität von Abgeordneten

Nach der Einigung von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen auf eine Neugestaltung der Immunität der Abgeordneten, lag dem Nationalratsplenum heute deren gemeinsamer Antrag 1618/A dazu in Erster Lesung vor. Nach der Debatte wies P räsidentin Barbara PRAMMER den Antrag dem Geschäftsordnungsausschuss zu.

Abgeordneter Otto PENDL (S) wies darauf hin, dass der vorliegende Antrag die Abschaffung der außerberuflichen Immunität der Abgeordneten bei gleichzeitiger Ausweitung der sachlichen Immunität vorsehe. Außerdem sei geplant, ein "Parlamentsgeheimnis" einzuführen und ein Ermittlungsverbot der Justizbehörden bei vorbereitenden parlamentarischen Tätigkeiten zu verankern. Pendl äußerte die Hoffnung, dass die vorliegende Gesetzesänderung noch in diesem Jahr beschlossen werden könne.

Abgeordneter Heribert  DONNERBAUER (V) schloss sich der Wortmeldung von Abgeordnetem Pendl an und äußerte sich zuversichtlich hinsichtlich eines baldigen Abschlusses der Verhandlungen über die Neuregelung der Immunität für Abgeordnete. Seiner Ansicht nach ist es aber notwendig, einigen im Begutachtungsverfahren geäußerten Bedenken noch Rechnung zu tragen. Man dürfe verleumderischen Anschuldigungen durch Abgeordnete nicht Tür und Tor öffnen, warnte er.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) meinte, man solle aufgrund einiger kritischer Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzentwurf "keine kalten Füße kriegen". Der Entwurf ist seiner Meinung nach "wohl bedacht und wohl abgewogen". Fichtenbauer verteidigte insbesondere das Vorhaben, Abgeordneten die Möglichkeit zuzugestehen, ihre im Parlament erhobenen Anschuldigungen auch außerhalb des Hauses zu wiederholen.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) führte aus, er sei über die Art der Diskussion über den vorliegenden Antrag und die kritischen Stellungnahmen sehr überrascht gewesen. Seiner Ansicht nach machen einige konkrete Anlassfälle die Neuregelung der Immunität von Abgeordneten dringend notwendig. Zum einen seien in der Vergangenheit von den Strafverfolgungsbehörden immer wieder Auslieferungsbegehren an das Parlament gestellt worden, obwohl offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der Abgeordnetentätigkeit bestanden habe. Zum anderen hätten die Behörden in Fällen ermittelt, wo die parlamentarische Immunität im Kern berührt worden sei. Brosz zufolge ist es erforderlich, Informanten, die sich an Abgeordnete wenden, zu schützen und sie nicht der Gefahr auszusetzen, über Umwege aufgedeckt zu werden.

Abgeordneter Ewald STADLER (B) warf der ÖVP vor, an Aufdeckungen kein Interesse zu haben. Zu einem modernen Parlamentarismus gehörten aber Aufklärung und Kontrolle, bekräftigte er. Kritik übte er an der bisherigen Handhabung der Immunitätsbestimmungen durch die Justiz. Nach großem medialen Wirbel über Auslieferungsbegehren gegen Abgeordneten Huber und gegen ihn habe die Justiz monatelang keine Verfolgungshandlungen gesetzt, bemängelte er. Das Justizministerium sei dem Parlament "feindlich gesonnen", stellte Stadler fest. Er plädierte für eine gänzliche Abschaffung der außerberuflichen Immunität und meinte, auf eine Immunität, die letztlich gegen den Abgeordneten wirke, "pfeift" das BZÖ.

Abgeordneter Martin STRUTZ (F) wandte sich dagegen, Politiker generell als potentiell Verdächtige zu sehen. Man dürfe den Begriff der Immunität außerdem nicht isoliert betrachten, sagte Strutz. Dem Privileg, das notwendig sei, um Missstände aufzudecken, stünden auch Pflichten der Abgeordneten gegenüber. Er sprach sich in diesem Sinn dafür aus, parallel zu den Immunitätsbestimmungen auch das Unvereinbarkeitsgesetz zu adaptieren. Es müsse klar sein, welche Berufe ein Abgeordneter neben seiner Tätigkeit ausüben dürfe und was – etwa Kunden oder Einkommen – offenzulegen sei.

Änderung der NR-Geschäftsordnung verbessert EU-Mitwirkung

Zur besseren Nutzung der erweiterten Mitwirkungsrechte nationaler Parlamente der EU-Mitgliedstaaten an der EU-Gesetzgebung, wie sie der Vertrag von Lissabon vorsieht, legten SPÖ, ÖVP und Grüne ihren Antrag 1657/A auf Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats vor. Diesen Antrag nahm der Nationalrat heute in Erste Lesung. P räsidentin Barbara PRAMMER wies den Antrag dem Verfassungsausschuss zu.

Abgeordnete Christine MUTTONEN (S) machte darauf aufmerksam, dass der vorliegende Gesetzesantrag im Zusammenhang mit dem geplanten EU-Informationsgesetz stehe und die Mitwirkungsrechte des Nationalrats in EU-Angelegenheiten auf neue Füße stellen solle. Unter anderem seien eine erweiterte Informationspflicht der Ministerien gegenüber dem Parlament, eine erleichterte Einberufung des EU-Hauptausschusses und des EU-Unterausschusses, mehr EU-Diskussionen in den Fachausschüssen sowie mehr Transparenz und mehr Kontrolle von EU-Entscheidungen vorgesehen. Auch die Verwaltung solle vereinfacht werden, schließlich würden dem österreichischen Parlament mittlerweile rund 20.000 EU-Dokumente pro Jahr übermittelt.

Zweiter Nationalratspräsident Fritz NEUGEBAUER (V) hielt fest, mit dem vorliegenden Gesetz wolle man die parlamentarische Praxis im Bereich der europapolitischen Arbeit des Nationalrats optimieren. Die Mitwirkung in EU-Angelegenheiten werde bereits jetzt auf hohem Niveau wahrgenommen, unterstrich er. Was die Inhalte des Gesetzes betrifft, verwies Neugebauer auf die Ausführungen seiner Vorrednerin.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) führte aus, die vorliegenden Gesetzesänderungen seien insofern notwendig, als damit die bereits durchgeführten Verfassungsänderungen nachvollzogen würden. Er gab allerdings zu bedenken, dass das österreichische Parlament nicht aktiv an Gesetzgebungsakten der EU mitwirke, hauptsächlich würden Diskussionen geführt. Auch die neue Möglichkeit der Subsidiaritätsrüge wertete Hübner grundsätzlich als zahnloses Instrument.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) konstatierte, mit der Geschäftsordnungs-Novelle werde nachvollzogen, was im Rahmen des EU-Vertrags von Lissabon festgelegt worden sei. Unter anderem gehe es um die Berücksichtigung der Subsidiaritätsklage und der Subsidiaritätsrüge in der Geschäftsordnung, eine Fristsetzung für EU-Jahresvorschauen der Ministerien und aktuelle Aussprachen über europäische Fragen in Fachausschüssen.

Abgeordneter Christoph HAGEN (B) wandte sich dagegen, den vorliegenden Gesetzentwurf als "großen Wurf" zu werten. Das Parlament bekomme zwar ein bisschen mehr an Informationen über EU-Vorhaben, in Wirklichkeit werde sich aber nicht viel daran ändern, dass bedeutende Entscheidungen auf EU-Ebene "außen rum" von den Regierungen getroffen würden, meinte er.

Nationalrat liefert Abgeordnete an Strafbehörden aus

  

Schließlich folgte der Nationalrat der Empfehlung des Immunitätsausschusses, den Auslieferungsbegehren von Behörden gegen die Abgeordneten Werner Königshofer (F) und Herbert Scheibner (B) zu entsprechen, weil die inkriminierten Handlungen nicht im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit der Mandatare stehen, wie der Ausschuss festgestellt hatte.  

Abgeordneter Ewald STADLER (B) erläuterte die Hintergründe der Initiative der Staatsanwaltschaft im Falle Herbert Scheibners und hielt die Vorwürfe der Behörden für in ihrer Plausibilität kaum persuasiv. Außerdem hätte es die Behörde verabsäumt, den Abgeordneten Scheibner über die erfolgte Meldung zu informieren, kritisierte der Redner, der in der ganzen Angelegenheit eine politische Intrige der ÖVP vermutete und sich überzeugt zeigte, dass Herbert Scheibner alle Vorwürfe mit größter Leichtigkeit entkräften werde.

Abgeordneter Peter PILZ (G) nutzte die Gelegenheit, die Causa aus seiner Sicht darzustellen. Seines Erachtens sei die Argumentation seines Vorredners wenig stichhaltig. Vielmehr müsse man davon ausgehen, dass man es hier mit einer komplizierten Angelegenheit zu tun habe, die aufgeklärt werden müsse.

Vorerst kein Untersuchungsausschuss zum Thema Korruptionsvorwürfe

Abgeordneter Peter PILZ (G) erinnerte daran, dass dies der zweite diesbezügliche Antrag sei. Er wiederholte die bereits an früherer Stelle vorgebrachten Argumente seiner Fraktion und ergänzte dies um die Feststellung, dass Abgeordneter Cap beim ersten Mal erklärt habe, er könne nicht zustimmen, da sich ja nicht einmal die Opposition einig sei. Nun legten die drei Oppositionsparteien einen gemeinsamen Antrag vor, womit die Grundlage für eine Zustimmung der Regierungsparteien gegeben sei. Eine diesbezügliche Initiative der Regierungsparteien sei jedenfalls nicht akzeptabel, da diese nur einen "Kuhhandel" zwischen SPÖ und ÖVP bedeuten würde. Wolle man also wirkliche Aufklärung, so müsse man dem Antrag der Opposition Folge leisten.

Abgeordnete Christine LAPP (S) meinte, die Leistung der Opposition sei es, die Anträge der Vorwoche in einen einzigen Antrag verpackt zu haben und dabei den Eindruck erwecken zu wollen, dies sei das Resultat eingehender Diskussionen. Tatsächlich gebe es aufklärungswürdige Vorgänge, die zu wirtschaftlichen und moralischen Schaden geführt hätten. Allerdings sei es zurückzuweisen, dass, wer nicht dem Antrag der vereinigten Opposition zustimme, unehrlich sei. Alle im Haus seien von dem Willen getragen, Missstände aufzuklären und dabei zu einem vertretbaren Konsens zu kommen. Man habe sich auf eine Vorgangsweise verständigt, es würden schon nächste Woche weitere Verhandlungen über diese Angelegenheit geführt, kündigte die Rednerin an.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F), Abgeordnete Gabriela MOSER (G) und Abgeordneter Ewald STADLER (B) erläuterten sodann abermals den Standpunkt der Oppositionsparteien zu diesem Thema. Alle orteten massiven Aufklärungsbedarf und appellierten an die Abgeordneten, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, damit wirklich alle Vorfälle aufgeklärt werden könnten.

Abgeordneter Werner AMON (V) verwies schließlich darauf, dass man sich um eine einheitliche Linie in der Vorgangsweise bemühe, wozu man in der kommenden Woche konkrete Verhandlungen mit allen Fraktionen führen wolle.

Der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verfiel mehrheitlicher Ablehnung.

Im Anschluss an die 118. Sitzung des Nationalrats fand eine weitere – 119. Sitzung - statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente.  (Schluss)