Parlamentskorrespondenz Nr. 918 vom 11.10.2011

Klimaschutzgesetz verbessert Kooperation zwischen Bund und Ländern

Oppositionsparteien vermissen konkrete Maßnahmen und Ziele

Wien (PK) – Beim Klimaschutz sollen Bund und Länder in Zukunft wirkungsvoller zusammenarbeiten. Das ist das Ziel eines Klimaschutzgesetzes, dem der Umweltausschuss heute mit S-V-Mehrheit in der Fassung eines Abänderungsantrages zustimmte. Die Oppositionsparteien übten heftige Kritik an der Vorlage, da es ihrer Meinung nach keine konkreten Ziele und Maßnahmen enthalte und auch die Länder nicht verbindlich in die Pflicht nehme.

Die Vertreter der Regierungsparteien wiesen darauf hin, dass nun erstmals verbindliche Bund-Länder-Vereinbarungen für mehr Energieeffizienz, zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energieträger sowie für Klimaschutz in Raumplanung, Mobilitätsmanagement und Abfallvermeidung festgeschrieben wurden. Ein Nationales Klimaschutzkomitee samt Expertenbeirat wird eingerichtet und mit einer neuen Berichtspflicht des Umweltministers die parlamentarische Kontrolle in der Klimaschutzpolitik gestärkt.

Zu diesem Thema lagen dem Ausschuss auch zahlreiche Oppositionsanträge vor. Die Grünen verlangten verfassungsrechtlich verankerte Klimaschutz- und Energieeffizienz-Standards und das BZÖ drängte auf Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zur Klimastrategie.

Klimaschutzgesetz – Bessere Bund-Länder-Koordination beim Klimaschutz  

Primäres Ziel des Klimaschutzgesetzes (1255 d.B.) ist die bessere Koordination von Bund und Ländern bei Maßnahmen zum Klimaschutz. Im Sinne der völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen Österreichs zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und Stärkung von Kohlenstoffsenken sollen Emissionshöchstmengen für einzelne Sektoren festgelegt und über deren Einhaltung Verhandlungen zwischen Bund und Ländern geführt werden. Als konkrete Maßnahmen werden genannt: Erhöhung der Energieeffizienz, stärkere Nutzung erneuerbarer Energieträger, Berücksichtigung des Klimaschutzes in der Raumplanung, Mobilitätsmanagement, Abfallvermeidung, Erweiterung natürlicher Kohlenstoffsenken und ökonomische Anreize für Klimaschutzmaßnahmen. Die Verhandlungen sollen aufgrund eines Vorschlags des Umweltministers geführt und bis 31. März 2012 abgeschlossen werden. Bei jeder Überschreitung geltender Höchstmengen müssen umgehend Verhandlungen über zusätzliche Maßnahmen aufgenommen und innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden, heißt es in der Regierungsvorlage.

Außerdem soll das Klimaschutzgesetz die Einrichtung eines Nationalen Klimaschutzkomitees vorschreiben, das aus hochrangigen Vertretern des Bundes und aller Bundesländer zusammengesetzt werden. Dieses Gremium wird mindestens einmal jährlich Grundsatzfragen zur Klimaschutzpolitik erörtern, Klimaschutzstrategien ausarbeiten und grundlegende Planungsgrundlagen für Klimaschutzmaßnahmen schaffen. Ein Klimaschutzbeirat bestehend aus Experten des Umweltressorts, der Nationalratsparteien, der Sozialpartner, der Industriellenvereinigung, von Ländern, Gemeinden und NGOs wird das Klimaschutzkomitee beraten. Der Abänderungsantrag sah zudem vor, dass in das Klimaschutz-Komitee noch die Sozialpartner, in den Beirat zusätzlich VertreterInnen der Energiewirtschaft entsandt werden.

Der Umweltminister wird sowohl dem Nationalen Klimaschutzkomitee als auch dem Nationalrat jährlich einen nach Sektoren gegliederten Bericht über die Einhaltung der Emissionshöchstmengen vorlegen. Bund und Länder sollen künftig auch vereinbaren, wer im Fall der Überschreitung einzuhaltender Emissionslimits die Verantwortung zu tragen hat. Für den Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 sind finanzielle Verpflichtungen für die Bundesländer im Falle der Überschreitung festgelegter Höchstmengen aber ausdrücklich ausgeschlossen. In einem Abänderungsantrag wurde unter anderem noch die stärkere Einbeziehung der Sozialpartner festgeschrieben, während eine von den Regierungsparteien eingebrachte Ausschussfeststellung festlegte, dass keine finanziellen Belastungen für Länder und Gemeinden entstehen.                 

Abgeordnete Eva Glawischnig-Piesczek (G) sprach von einem enttäuschenden Gesetz, das keine konkreten Maßnahmen und Ziele enthalte, und von einer Bankrotterklärung der österreichischen Klimaschutzpolitik. Die Länder müssen wieder keinen finanziellen Beitrag in der Kyoto-Periode leisten und sie frage sich, wie die Ziele für 2020 erreicht werden können. Österreich sei mittlerweile auch das einzige Land der EU-15, das aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs der CO2-Emissionen die Ziele nicht erfülle. Als absoluten Irrweg bezeichnete die Rednerin die Tatsache, dass Österreich über eine Milliarde Euro in den Ankauf von Emissionszertifikaten pumpe. Anstatt das Geld im Ausland zu verbrennen, sollte gerade in schwierigen Zeiten wie diesen die regionale Wertschöpfung gestärkt werden.

Abgeordneter Hannes Weninger (S) sprach von einem ersten wichtigen Schritt in Richtung der angepeilten Energiewende. Außerdem solle das Gesetz nicht überbewertet und im Zusammenhang mit all den anderen legistischen Maßnahmen beurteilt werden.

Abgeordneter Rainer Widmann (B) vermisste konkrete Maßnahmen und eine Aufgabenteilung zwischen Ländern und Bund im Gesetz, das seiner Ansicht nach sicher kein großer Wurf sei. Klimaschutz finde in Österreich offensichtlich nur am Papier statt, denn nichts sei verbindlich, kritisierte der B-Mandatar. - Abgeordneter Harald Jannach (F) schloss sich der Kritik seines Vorredners an. Seiner Meinung nach enthalte das Gesetz keine konkreten Maßnahmen und Ziele und auch keine verpflichtende Einbeziehung der Länder. - Auch Abgeordnete Gabriela Moser (G) wies darauf hin, dass sich die Länder nicht an den Kyoto-Strafzahlungen beteiligen müssen.

Abgeordneter Hermann Schultes (V) hob positiv hervor, dass es durch das Gesetz gelungen sei, ein transparentes Verfahren einzuführen, wodurch alle Beteiligten am Klimaschutzprozess für das Endergebnis verantwortlich sind. Österreich sei beim CO2-Ausstoß sicherlich nicht bei den schlechtesten Ländern in Europa, gab sein Fraktionskollege Abgeordneter Konrad Steindl (V) zu bedenken. Was den Verkehrssektor angeht, so ist es für ein Land, das in der Mitte Europas liege, aber sicherlich schwieriger, die Ziele zu erreichen als Staaten mit einer Randlage. Abgeordneter Erwin Hornek (V) warf den Grünen Aktionismus vor und machte darauf aufmerksam, dass Österreich noch immer als Umweltmusterland gelte, für dessen Know-how sich viele andere Staaten interessieren.

Umweltminister Nikolaus Berlakovich hielt es für wichtig, dass es – nach langwierigen Verhandlungen -  nun gelungen sei, die Bundesländer mit ins Boot zu holen. Damit werde seiner Meinung nach eine neue Ära eingeleitet, da nun alle an einem Strang ziehen müssen. Ab 2013 seien dann die Länder auch zu einem finanziellen Beitrag verpflichtet. Er verteidigte auch die Tatsache, dass keine konkreten Maßnahmen im Gesetz fixiert wurden und die einzelnen Sektoren diese nun erst erarbeiten müssen; dadurch werde eine gewisse Flexibilität erhalten. Unrichtig sei auch, dass Österreich als einziges EU-15-Land die Emissionsziele verfehle; auch Italien und Luxemburg schaffen das nicht. Zudem müsse man bedenken, dass viele EU-Staaten auf die Atomkraft setzen und die Vorgaben daher leichter erreichen können als Österreich. Bei der Kritik der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek am Kauf von Emissionszertifikaten schwinge ein dumpfer Nationalismus mit, meinte Berlakovich, den er sich gerade von den Grünen nicht erwartet hätte. Mit dieser Maßnahme würden nämlich Investitionen in Entwicklungsländer getätigt oder Staaten beim Aufbau der Energieversorgung geholfen.

Bei der Abstimmung wurde sodann ein Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt, der angesichts der "desaströsen Ergebnisse der österreichischen Klimaschutzpolitik" der letzten Jahre ein Klimaschutzgesetz (476/A(E)) mit folgenden Eckpunkten forderte: Verfassungsrechtliches Gebot zur langfristigen Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um 30 % gegenüber 1990 bis 2020 und um 80 % bis 2050 durch Maßnahmen ausschließlich im Inland; Bedarfskompetenz des Bundes für Klimaschutzmaßnahmen und Inanspruchnahme durch entsprechende einfachgesetzliche Maßnahmen; klare Prinzipen für die Verteilung der Emissionsreduktionsziele zwischen Bund und Ländern, Einrichtung eines Koordinierungsgremiums zwischen Gebietskörperschaften und ExpertInnen; ein transparentes THG-Buchhaltungssystem mit Berichtspflichten an das Parlament; Sanktionen und Nachbesserungspflicht bei Zielverfehlungen; Entwicklung eines Energieplans zur Umsetzung der Ziele unter Beteiligung von Gebietskörperschaften, ExpertInnen und NGOs.

Da die Treibhausgasemissionen in Österreich seit 1990 um 11 Prozent stiegen statt sanken und die seit Kyoto verpflichtende Reduktion um 13 % gegenüber 1990 bis 2012 immer weiter außer Reichweite gerate, verlangten die Grünen zudem Sofortmaßnahmen des Bundes für den Klimaschutz im Rahmen eines Klimaschutzgesetz-Pakets (477/A(E) ), in dessen Mittelpunkt die Grünen eine thermische Sanierungsoffensive stellen, zumal dafür auch beschäftigungs- und wirtschaftspolitische Argumente sprechen. Ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen (478/A(E) ) zielte auf bundeseinheitliche Regelungen zum Klimaschutz im Rahmen des Klimaschutzgesetz-Pakets zur Harmonisierung der Wärmeschutzstandards in den Bauordnungen der Länder oder alternativ auf eine bundesweit einheitliche Vorgabe für Emissionsobergrenzen von Gebäuden. – Beide Anträge wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.

Abgelehnt wurden schließlich zwei G-Anträge, die einerseits die Forderung nach der Vorlage eines Entwurfs für eine erste Energieeffizienznovelle 2008 (296/A ) samt begleitender B-VG-Novelle sowie andererseits die Schaffung der dazu erforderlichen Bundeskompetenz (297/A ) enthielten. Der Entschließungsantrag (1681/A(E)) der BZÖ-Abgeordneten Rainer Widmann und Martina Schenk, der auf eine Umsetzung der Rechnungshof-Empfehlungen zur Klimastrategie abzielt, wurde mit S-V-Mehrheit vertagt. (Fortsetzung Umweltausschuss)