Parlamentskorrespondenz Nr. 1000 vom 31.10.2011

Vorlagen: Gesundheit

Beruf der Zahnärztlichen Assistenz wird gesetzlich geregelt

Tätigkeit und Ausbildung von zahnärztlichen Ordinationshilfen sind in Österreich bislang nicht gesetzlich geregelt, weshalb Personen, die diesem Beruf nachgehen, derzeit nur nach genauen Anordnungen und unter ständiger Aufsicht von ZahnärztInnen bzw. DentistInnen arbeiten dürfen. Ein dem Parlament dieser Tage zugeleiteter Entwurf eines Zahnärztlichen Assistenz-Gesetzes (1499 d.B.) sieht jedoch diesbezügliche Änderungen vor: Mit der nunmehr anvisierten Schaffung von Regelungen über Beruf und Ausbildung wird die Zahnärztliche Assistenz erstmals als Gesundheitsberuf anerkannt. Damit möchte man nicht nur die Attraktivität einer solchen Beschäftigung, sondern auch die Verweildauer im Beruf erhöhen, heißt es im Entwurf.

Mit den diesbezüglichen Schritten soll außerdem auch sichergestellt werden, dass AbsolventInnen des neu geschaffenen Lehrberufs Zahnärztliche Fachassistenz am Patienten tätig werden dürfen. Ohne diese Grundlage wäre ihr Einsatzgebiet schließlich auf verwaltungstechnische und administrative Aufgaben beschränkt. Ebenso wenig möglich wäre dann auch die Ausübung von zahnärztlichen Assistenztätigkeiten im Rahmen der praktischen Lehrausbildung, gibt man zu bedenken.

Die vorgesehenen berufsrechtlichen Regelungen entsprechen im Wesentlichen dem Berufsrecht der bisher geregelten nichtärztlichen Gesundheitsberufe unter Berücksichtigung berufsspezifischer Besonderheiten. Die Prophylaxeassistenz wird dabei als erweiterte Qualifikation der Zahnärztlichen Assistenz normiert und kann durch Absolvierung einer entsprechenden Weiterbildung, die neben einer theoretischen Ausbildung 80 Stunden Praxis vorsieht, erworben werden. Der Beruf der Dentalhygiene bleibe von den Regelungen aber ausgenommen, heißt es im Entwurf, es werde aber angedacht, im Bedarfsfall einen eigenständigen diesbezüglichen Gesundheitsberuf zu etablieren.

Das Berufsbild der Zahnärztlichen Assistenz umfasst laut vorliegendem Entwurf Assistenzleistungen bei zahnärztlichen Eingriffen einschließlich der Organisation der zahnärztlichen Ordination. Unter einen Tätigkeitsvorbehalt fallen damit nur Behandlung und Betreuung von PatientInnen, die ausschließlich nach Anordnung und unter Aufsicht eines Angehörigen des Zahnarzt- bzw. Dentistenberufs erfolgen dürfen. Eine freiberufliche Ausübung der Zahnärztlichen Assistenz ist nicht vorgesehen, die Absolvierung einer dreijährigen dualen Ausbildung (mit 600 Stunden Theorie und 3.000 Stunden Praxis) notwendige Voraussetzung: Den erfolgreichen Abschluss der Lehre zur Zahnärztlichen Fachassistenz normiert man in diesem Zusammenhang als geeigneten Qualifikationsnachweis.

Die Novellierung der einschlägigen berufsspezifischen Normen nimmt man außerdem zum Anlass, um den seit Erlassung des Zahnärztegesetzes und des Zahnärztekammergesetzes entstandenen Änderungsbedarf im zahnärztlichen Berufs- und Kammerrecht sowie zwischenzeitlich erlassenes Unionsrecht umzusetzen. (Schluss)