Parlamentskorrespondenz Nr. 1014 vom 03.11.2011

Diskussion über die Budgets von Volksanwaltschaft und Rechnungshof

Viel Lob für die Arbeit beider Institutionen

Wien (PK) – Der Budgetausschuss des Nationalrats befasste sich heute Nachmittag nicht nur mit dem Parlamentsbudget (siehe PK 1012/2011), sondern auch mit dem Bundesvoranschlag 2012 für Volksanwaltschaft und Rechnungshof. Dabei würdigten Abgeordneten alle Fraktionen die wertvolle und professionelle Arbeit beider Institutionen.

Brinek: Für OPCAT-Umsetzung braucht es entsprechende Mittel

Für die Volksanwaltschaft werden im Budget 2012 Ausgaben in Höhe von rund 7,4 Mio. € veranschlagt. Die Einnahmenseite bleibt mit rund 0,2 Mio. € ebenso konstant wie der Personalstand: Für 2012 sind – wie bereits 2011 – 59 Planstellen vorgesehen.

Noch nicht im Budget Niederschlag gefunden hätten aber die zur Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention – kurz OPCAT – erforderlichen Ressourcen, informierte Volksanwältin Gertrude Brinek die Abgeordneten Hannes Fazekas (S), Anna Höllerer (V), Wolfgang Gerstl (V), Harald Stefan (F) und Alev Korun (G). Diese hatten sich im Rahmen mehrere Detailfragen nach den finanziellen und personellen Auswirkungen der aus ihrer Sicht zu befürwortenden Ausweitung der Aufgaben der Volksanwaltschaft erkundigt. Brinek hielt diesbezüglich fest, dass man, was die Umsetzung von OPCAT anbelange, gut fundierte, seriöse und vor allem realistische Kostenschätzungen an die Bundesregierung herangetragen habe. Sie hoffe, dass diese im Gesetzesentwurf Niederschlag finden werden und man die neuen Aufgaben damit gut bewältigen könne. Die Schätzung, die man vorgelegt habe, bewege sich dabei im Bereich zwischen 3 und 3,5 Mio. €, informierte Brinek. Außerdem sei es wahrscheinlich, dass es zu einer Ressourcenumschichtung zwischen dem BMI, bei dem der Menschenrechtsbeirat bislang angesiedelt war, und der Volksanwaltschaft kommen werde. Der Schwerpunkt der neuen Tätigkeit liege auf der Prävention von "Fehlbehandlungen", informierte die Volksanwältin.

Was die von Seiten der Abgeordneten Ewald Sacher (S), Anna Höllerer (V) und Wolfgang Zinggl (G) angesprochenen Überlegungen, die Volksanwaltschaft zur neuen bundesweiten Anlaufstelle für Missbrauchsopfer zu machen, anbelange, halte man sich "konstruktiv bereit", ließ Brinek wissen. Da es mit der Einrichtung einer "schnellen Kummernummer" in diesem Fall nicht getan sei, brauche es auch zur Bewältigung dieser Aufgabe entsprechende personelle und finanzielle Mittel. In welchem Ausmaß eine derartige Aufstockung notwendig sein werde, sei abhängig vom konkreten Auftrag, gab Brinek in diesem Zusammenhang zu bedenken.

Der von Seiten der Abgeordneten Harald Stefan (F) und Wolfgang Zinggl (G) abermals bekräftigten Forderung nach Angleichung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft an jene des Rechnungshofs stehe man überaus aufgeschlossen gegenüber, informierte die Volksanwältin. Sie verstehe diesen Wunsch, meinte Brinek, zumal ein solcher Schritt für die BürgerInnen tatsächlich vorteilhaft wäre. Schließlich stehe diesen im Falle einer unrechtmäßigen Behandlung durch ein ausgegliedertes Unternehmen lediglich der Gerichtsweg offen, der aufgrund der damit verbundenen Kosten von Privaten nur selten beschritten werden könne. Da der Volksanwaltschaft in diesem Bereich keine Prüfkompetenzen zukämen, bemühe man sich um gute Kontakte zu den Geschäftsführern dieser Unternehmen, um etwaige Probleme einer Lösung zuzuführen. Allerdings sei man dabei auf Kulanz angewiesen, gab Brinek zu bedenken. Da die Volksanwaltschaft diesbezüglich im Sinne des Bürgers tätig werde, falle bereits heute nicht unwesentliche Mehrarbeit an, die mit den vorhandenen Personalressourcen bewältigt werde. Eine Ausweitung der Kompetenzen, die man nach wie vor einfordere, risse damit kein wesentliches Loch ins Budget, konstatierte sie.

In Hinblick auf die von Abgeordneter Carmen Gartelgruber (F) aufgeworfene Frage betreffend veranschlagte Mittel für genderbezogene Maßnahmen sprach Brinek von einer erfreulichen Situation bei der Volksanwaltschaft: Da man seit Jahren einen sehr hohen Frauenanteil in allen Qualifikationsgruppen vorweisen könne, brauche es derzeit keine weiteren diesbezüglichen Initiativen. Die Grundsätze des Gender Budgeting würden aber selbstverständlich immer berücksichtigt, informierte die Volksanwältin.

F-Abgeordnete Carmen Gartelgruber und B-Mandatar Stefan Markowitz holten außerdem Erkundigungen zum Budgetposten "Werkleistungen durch Dritte" ein. Brinek hielt fest, dass es sich dabei unter anderem um Wartungs- und Instandhaltungskosten handle. Man bemühe sich schließlich, das Gebäude, in dem die Volksanwaltschaft untergebracht sei, laufend "in Schuss zu halten", Arbeitnehmerschutzvorschriften rasch umzusetzen und Barrierefreiheit zu garantieren.

Moser: Rechnungshof geht äußerst sparsam mit Budgetmitteln um

Viel Lob für seinen bewussten und sparsamen Umgang mit Budgetmitteln erhielt der Rechnungshof. RH-Präsident Josef Moser bekräftigte dabei, dass seine Institution die ihr anvertrauten Mittel sorgsam einsetze. Was die Planstellen anbelange, habe man etwa Vorsorge getroffen, rationalisiert und Umschichtungen vom unterstützenden in den prüfenden Bereich vorgenommen, informierte er. Außerdem reize man die veranschlagten 326 Planstellen nicht aus, sondern halte nur 313 besetzt, um Spielräume trotz Budgetrestriktionen offen zu halten. Insgesamt sind für den Rechnungshof 2012 Ausgaben in Höhe von rund 30,9 Mio. € veranschlagt. Die Einnahmen bleiben mit rund 0,1 Mio. € weiterhin konstant.

Auf Basis seiner Strategie und seines mittelfristigen Plans 2011-2014 will der Rechnungshof im Prüfungs- und Beratungsbereich Schwerpunkte auf seine Stellung als föderatives Bund-Länder-Gemeinde-Organ setzen und dementsprechend verstärkt auch Querschnittsprüfungen auf Ebene der Gemeinden durchführen. Detailfragen der Abgeordneten Kurt Gaßner (S), Hermann Gahr (V), Johann Singer (V) und Bernhard Themessl (F) befassten sich daher auch mit der jüngsten Kompetenzausweitung, die eine Überprüfung der Gebarung von Gemeinden mit über 10.000 EinwohnerInnen ermöglicht hat. Der RH-Präsident informierte vor diesem Hintergrund über die Organisationsänderungen, die dieser Schritt zur Folge gehabt habe, das Funktionieren der Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen und den Prozess der zur Genese brauchbarer Kennzahlen für die Überprüfung von Gemeinden führen solle. Viele Kommunen würden die kostenlose Expertise des Rechnungshofs angesichts ihrer finanziellen Lage durchaus schätzen, konstatierte Moser, der Befürchtungen in Hinblick auf einen "Prüfungs-Overkill" zerstreut wissen wollte.

Beim von den Abgeordneten Hermann Gahr (V) und Werner Kogler (G) angesprochenen Peer-Review habe der Rechnungshof überaus gut abgeschnitten, informierte Moser. Die dabei formulierten Empfehlungen nehme man ernst und setze man um, spätestens 2015 sollte dem Nationalrat außerdem ein Bericht zur Follow-up-Prüfung vorgelegt werden. Was die von G-Mandatar Kogler angesprochenen Abberufungsmodalitäten des österreichischen Rechnungshofpräsidenten anbelange, hätte die Peer-Review explizit auf einen Missstand hingewiesen, schließlich entsprächen sie nicht den international gängigen Standards. Damit sei die Stellung des Rechnungshofpräsidenten sogar in manchen Diktaturen stärker als in Österreich, gab Moser zu bedenken.

Was das überschwängliche Lob für seine Institution anbelange, könne er nur sagen, dass es nicht ihm, sondern seinen "grandiosen" MitarbeiterInnen gelte. Dass man eine Frauenquote aufweise, die sich sehen lassen könne, und auch die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes erfülle, halte er außerdem für Aspekte, die nicht unerwähnt bleiben sollten. Stolz zeigte sich Moser aber auch angesichts der guten Kooperationsbasis mit dem Parlament: Dass man mit Festveranstaltung und Ausstellung anlässlich des 250. Jubiläums, auf die S-Mandatarin Ruth Becher zu sprechen gekommen war, im Hohen Haus zu Gast sein durfte, sei ein besonderes Zeichen der Anerkennung. Also ein ebensolches wertete er auch die geplante Einbindung des Rechnungshofs in das Projekt der Parlamentssanierung, das Abgeordneter Stefan Markowitz (B) thematisiert hatte.

Was die von F-Mandatar Heinz-Peter Hackl angesprochenen Prüfstandards in Hinblick auf EFSF und ESM-Vertrag anbelange, hielt Moser die externe Finanzkontrolle für nicht in entsprechendem Maße gegeben. Die nationalen Parlamente sollten vor dem Hintergrund ihrer Budgethoheit aber wissen, was mit ihrem Geld passiere, monierte der Rechnungshofpräsident.

Abschließend warb Moser für Strukturreformen in den Kernbereichen Gesundheit, Pensionen und Bildung. Hier bestehe schließlich in besonderem Maße ein Ungleichgewicht zwischen In- und Output, hielt der Rechnungshofpräsident fest. Was die Kompetenzverteilung anbelange, gehe es auch nicht an, dass der, der zahle, nicht in jedem Fall mitbestimmen könne. Die Vorschläge zu einer umfassenden Verwaltungsreform lägen bereits am Tisch, hielt Moser auf Fragen von Abgeordnetem Hermann Gahr (V) und F-Mandatar Alois Gradauer fest: Angesichts der Schuldenentwicklung könne man es sich auch nicht mehr leisten, sie nicht zu berücksichtigen, schloss er. (Schluss)