Parlamentskorrespondenz Nr. 1095 vom 21.11.2011

Vorlagen: Soziales

Anträge von FPÖ und BZÖ

FPÖ fordert Umbenennung der Lehrlingsentschädigung

Die FPÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag dafür aus, den ihrer Ansicht nach negativ konnotierten Begriff "Lehrlingsentschädigung" umzubenennen (1728/A[E]). Abgeordneter Herbert Kickl argumentiert, dass es sich beim Lehrverhältnis um ein Arbeitsverhältnis handle, auch wenn der Ausbildungszweck im Vordergrund stehe.

FPÖ urgiert Pensionsanpassung nach dem Pensionistenpreisindex

Ein weiteres Anliegen der FPÖ ist die jährliche Anpassung aller Pensionen nach dem "Pensionistenpreisindex" (1741/A[E]). Abgeordneter Werner Neubauer macht zum einen darauf aufmerksam, dass die Preise der für PensionistInnen relevanten Produkte und Leistungen zuletzt überproportional gestiegen seien. Zum anderen sieht er nicht ein, warum BezieherInnen höherer Pensionen auch im kommenden Jahr keine Inflationsabgeltung, sondern lediglich eine Pensionserhöhung zwischen 1,5% und 2,7% erhalten.

BZÖ beharrt auf jährliche Valorisierung des Pflegegelds

Das BZÖ spricht sich in einem Entschließungsantrag neuerlich dafür aus, das Pflegegeld jährlich an die Inflation anzupassen, um die Betreuung und Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen (1746/A[E]). 80% der pflegebedürftigen Menschen würden nach wie vor zu Hause betreut und gepflegt, damit seien nicht nur psychische und physische Belastungen, sondern auch finanzielle Einbußen für die Angehörigen verbunden, heißt es in der Begründung des Antrags.

BZÖ will Weiterbildungsgeld in bestimmten Fällen streichen

Ein weiterer Entschließungsantrag des BZÖ zielt darauf ab, ArbeitnehmerInnen, die sich vorübergehend gegen einen Entfall ihrer Bezüge freistellen lassen, künftig kein Weiterbildungsgeld mehr zu zahlen, wenn sie keine Weiterbildungsmaßnahmen für diesen Zeitraum nachweisen (1747/A[E]). Abgeordnete Ursula Haubner und ihre FraktionskollegInnen wollen damit einen missbräuchlichen Bezug dieser finanziellen Unterstützung verhindern. Derzeit ist laut Antrag die Auszahlung von Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes (mindestens 14,53 € pro Tag) lediglich davon abhängig, ob der Arbeitgeber eine Ersatzarbeitskraft einstellt, die zuvor Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat und über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt wird. Die Kosten von jährlich rund 1,4 Mio. € könnten nach Meinung des BZÖ effizienter eingesetzt werden.