Parlamentskorrespondenz Nr. 1119 vom 22.11.2011

Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau: Österreich stellt 6 Mio. ��� bereit

Mittel sollen ab 2012 über den Nationalfonds fließen

Wien (PK) – Österreich wird für die Instandhaltung der Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau und die Sanierung des österreichischen Pavillons am Gelände des ehemaligen NS-Konzentrationslagers 6 Mio. € bereitstellen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Regierung wurde heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrats mit Stimmeneinhelligkeit gebilligt. Die Mittel sollen ab 2012 über den Nationalfonds der Republik Österreich an die von Polen gegründete Internationale Stiftung Auschwitz-Birkenau fließen. Damit will Österreich einen Beitrag dazu leisten, dass eine der wichtigsten internationalen Erinnerungsstätten an die Verbrechen der Shoah der Nachwelt erhalten bleibt.

Insgesamt ist für die Stiftung laut Gesetzentwurf eine Dotierung von 120 Mio. € in Aussicht genommen, Deutschland hat beispielsweise eine Unterstützung von 60 Mio. € zugesagt.

Abgeordneter Johann Maier (S) sprach in diesem Zusammenhang von einem wichtigen Signal in Zeiten, in denen wieder über Rechtsextremismus diskutiert werde. Es sei deshalb nur "gut und billig", einen entsprechenden Beitrag zu leisten.

Auch G-Mandatar Harald Walser zeigte sich ob der Umsetzung dieser "alten grünen Forderung" erfreut. Dass die 6 Mio. € aber nicht nur – wie ursprünglich intendiert – für die Gedenkstätte, sondern auch für die Sanierung des österreichischen Pavillons fließen sollen, kritisierte er. Wolle man beides, müsse man schließlich mehr finanzielle Mittel bereitstellen, meinte er.

Zur Bereitstellung dieser Mittel bekenne sich auch das BZÖ, merkte Abgeordneter Herbert Scheibner an, der vor diesem Hintergrund Fragen betreffend die konkrete organisatorische Umsetzung des Projekts an Staatssekretär Josef Ostermayer richtete.

V-Abgeordnete Christine Marek sprach von einer "soliden Lösung". In den österreichischen Pavillon gelte es angesichts seines "erbärmlichen" Zustands schließlich einiges zu investieren.

Anträge der Opposition vertagt bzw. abgelehnt

Schließlich verhandelte der Verfassungsausschuss über drei Anträge der Opposition: Die Grünen fordern mehr Transparenz bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an verdiente Persönlichkeiten (990/A[E]), das BZÖ urgiert die Übertragung aller Kompetenzen im Bereich der Schulverwaltung an den Bund (1140/A[E]) und die FPÖ will der Arbeiterkammer, der Landwirtschaftskammer und dem ÖGB jene Förderungen streichen, die diese unter dem Titel "integrationspolitische Tätigkeiten" erhalten (1627/A[E]).

Der Forderung nach transparenterer Gestaltung des Vollzugs der Regelung betreffend frühzeitige Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, die Abgeordnete Alev Korun (G) im Ausschuss vertreten hatte, schloss sich auch B-Mandatar Peter Westenthaler an. Ihm zufolge ist die Initiative ein richtiger Schritt, wenngleich das BZÖ diesbezüglich noch weiter gehen würde. Er forderte, dass die Namen der Betroffenen und der Personen, die die Verleihung der Staatsbürgerschaft vorgeschlagen haben, genannt werden müssen.

S-Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher bewertete den Antrag der Grünen zwar als Diskussionsanstoß, stellte angesichts der Tatsache, dass im Untersuchungsausschuss auch über diesbezügliche Probleme gesprochen werde, jedoch einen Vertagungsantrag. Diesen nahm der Ausschuss schließlich mit S-V-Mehrheit an.

Ebenfalls mit den Stimmen der Regierungsfraktionen vertagt wurde der Antrag des BZÖ betreffend Reform der Schulverwaltung, der auch von Seiten der Grünen Unterstützung erhielt. V-Abgeordneter Edgar Mayer wies darauf hin, dass die diesbezüglichen Bund-Länder-Verhandlungen im Frühjahr 2012 aufgenommen werden sollen und warb um "Geduld". Auch Abgeordneter Otto Pendl (S) sprach in diesem Zusammenhang von noch bestehendem Diskussionsbedarf.

Abgelehnt wurde die Forderung der FPÖ betreffend Streichung von Sonderförderungen für Repräsentanzen sozialpartnerschaftlicher Interessensvertretungen in Brüssel, deren Hintergrund F-Abgeordneter Harald Stefan erläutert hatte. Wie der Mandatar ausführte, habe schließlich sogar der Rechnungshof an dieser Praxis, die ihm zufolge einen leichtfertigen Umgang mit öffentlichen Mitteln darstellt, Kritik geübt.

Die Abgeordneten Reinhold Lopatka (V), Daniela Musiol (G), Otto Pendl (S), Johann Maier (S) und Wolfgang Gerstl (V) wollten diesem Vorschlag nicht nähertreten und verwiesen in ihren Wortmeldungen auf die Notwendigkeit einer starken Vertretung österreichischer Interessen vor Ort. Die Kritik des Rechnungshofes sei außerdem nicht auf diesen Bereich, sondern auf Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern gerichtet gewesen, erläuterten sie.

Die F-Abgeordneten Werner Herbert und Harald Stefan konnten dieser Argumentation nichts abgewinnen und hielten dementsprechend an ihrer Forderung, diesbezügliche Subventionen auf ein "verträgliches Maß" zu reduzieren, fest. (Schluss)