Parlamentskorrespondenz Nr. 1128 vom 23.11.2011

Bundeshaftungsobergrenzengesetz vom Finanzausschuss verabschiedet

Offene Detailfragen sollen bis zum Plenum geklärt werden

Wien (PK) – In einer weiteren Sitzung hat der Finanzausschuss dem Nationalratsplenum heute eine Regierungsvorlage empfohlen, die dem Bund für alle Haftungen ein Limit von insgesamt 193,1 Mrd. € setzt. Der Bereitschaft der Regierung, zur Hilfe für die ärmsten Menschen der Welt durch Wiederauffüllung internationaler Entwicklungsfonds beizutragen, stimmten SPÖ, ÖVP und Grüne zu. Auch für die Umsetzung von EU-Vorschriften für mehr Eigenkapital und mehr Transparenz der Banken bei Weiterverbriefungen sowie für mehr Befugnisse der EU-Finanzmarktaufsicht bei der Entwicklung technischer Standards sprachen sich SPÖ, ÖVP und Grüne aus. Um mehr Bundesmittel zur Kinderbetreuung und Frühförderung für die Länder geht es bei einer Novelle zum Finanzausgleich. Einstimmig passierte den Ausschuss ein Investitionsschutzabkommen mit Guatemala. Ein FPÖ-Antrag für einen aussagekräftigeren Lohnzettel und ein BZÖ Antrag zur Senkung von Gebühren wurden jeweils mit der Mehrheit der Koalitionsparteien vertagt.

Die Summe der Bundeshaftungen wird auf 193,1 Mrd. Euro begrenzt

Ein Entwurf für ein Bundeshaftungsobergrenzengesetz (1517 d.B. ) samt begleitenden Änderungen in zahlreichen Gesetzen begrenzt die Summe der vom Bund übernommenen Haftungen auf 193,1 Mrd. €. Dieser Betrag umfasst zwei Haftungsrahmen, einen in der Höhe von 18 Mrd. € für abreifende Haftungen, der für neue Haftungsübernahmen nicht mehr verwendet werden darf, und einen revolvierenden Haftungsrahmen in Höhe von 175 Mrd. € für alle übrigen Haftungen des Bundes. Das Haftungsmonitoring soll der "Statistik Österreich" obliegen, mit der ein Entgelt von maximal 50.000 € jährlich vereinbart werden soll.

In der Debatte wies Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) auf offene Fragen bei der Berichtspflicht an das Parlament, beim Datenschutz im Bereich von Beteiligungen und betreffend das Strategische Controlling hin. Seine Frage nach dem "Kinder- und Jugendcheck", ein Thema, das auch G-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill zur Sprache brachte, beantwortete Finanzministerin Maria Fekter mit dem Hinweis darauf, dass der "Generationenscan" mit klaren Definitionen für die einzelnen Altersgruppen im Gesetz verankert sei. Die Finanzministerin plädierte für die Aufnahme des Strategischen Controllings in das Gesetz und schlug vor, die noch offenen Detailfragen bis zur Plenardebatte abzuklären.

Die G-Abgeordneten Ruperta Lichtenecker und Werner Kogler begründeten die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch ihre Fraktion, indem sie deutlich machten, dass eine Zustimmung für die ASFINAG-Haftungen auch eine Zustimmung zum Autobahnausbau bedeuten würde. Das komme für die Grünen aber nicht in Frage. Abgeordneter Rainer Widmann (B) erfuhr von der Finanzministerin, dass eigene Haftungsobergrenzen der Länder im Stabilitätspakt verankert seien.

Hilfe für die ärmsten Menschen der Welt

Das zu Beginn des neuen Jahrtausends formulierte Ziel der Vereinten Nationen, die Armut der Menschen in den Entwicklungsländern bis 2015 zu halbieren, macht es notwendig, die Kassen internationaler Entwicklungsorganisationen - Afrikanischer Entwicklungsfonds, Internationale Entwicklungsorganisation, HIPC-Trust Fund und Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI) zur Entschuldung sehr armer Länder – wieder aufzufüllen. Über die Tätigkeit und die Ergebnisse der unterstützten Finanzorganisationen wird die Finanzministerin dem Nationalrat berichten. Die Regierung begründet ihre Bereitschaft zur Teilnahme an den genannten Leistungen auch mit dem Interesse Österreichs und seiner Wirtschaft an der Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen. Diese Kooperation trägt zum Aufbau künftiger Exportmärkte in Entwicklungs- und Transitionsländern bei und unterstützt die Aktivitäten österreichischer Unternehmen auf wichtigen Zukunftsmärkten, betont die Regierung (1502 d.B.). Die Regierungsvorlage wurde mit S-V-G-Mehrheit angenommen.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion, nannte die Kürzung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Budget aber eine Schande. Diesen Vorwurf wies Abgeordneter Martin Bartenstein (V) entschieden zurück. Abgeordnete Petra Bayr (S) sprach von einem Qualitätssprung in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, da die neue Berichtspflicht an das Parlament den Abgeordneten die Möglichkeit geben wird, über den Vorrang für erneuerbare Energieträger und über die Einhaltung der Menschenrechte bei EZA-Projekten zu diskutieren.

EU: Konsequenzen aus der Krise bei Banken, Versicherungen und FMA 

Die EU hat mit umfangreichen Maßnahmenpaketen auf riskante Geschäfte von Finanzdienstleistern reagiert, die zu den Ursachen der Finanzkrise zählen. Der Umsetzung solcher Maßnahmen sowie Rechtsanpassungen im Zuge der Implementierung europäischer Vorschriften dienen Änderungen im Bankwesengesetz und in anderen Finanzmarktnormen (1508 d.B.). Interne Modelle zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen und zur Erfassung von Kreditrisiken werden verbessert. Bei Investitionen in riskante Wiederverbriefungen gelten künftig höhere Risikogewichte und umfassende Offenlegungspflichten. Außerdem werden Mängel bei der Zusammenarbeit nationaler Finanzmarktaufsichtsbehörden sowie bei der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts behoben. Rechtsanpassungen bei der Finanzmarktaufsicht stehen im Zusammenhang mit dem am 1. Juli erfolgten Übergang der bisher national wahrgenommenen Aufsicht über Ratingagenturen in die Zuständigkeit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Versicherungsvereine können künftig ihren Betrieb zur Gänze oder teilweise in eine oder mehrere Aktiengesellschaften einbringen, unter Umständen steht auch die Umwandlung in eine Privatstiftung offen. Die Gesetzesänderungen passierten den Ausschuss mit S-V-G-Mehrheit.

Investitionsschutzabkommen mit Guatemala

Ein Investitionsschutzabkommen mit Guatemala (1469 d.B.) dient der Förderung und dem Schutz von Investitionen und regelt auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Entschädigungspflicht bei Enteignungen, Überweisungen sowie Formen der Streitbeilegung. Die Zustimmung erfolgte einhellig.  

Finanzausgleich: Mehr Geld für Kinderbetreuung und Frühförderung 

Eine Novelle zum Finanzausgleichsgesetz (1509 d.B. ) schafft die rechtlichen Voraussetzungen für Zweckzuschüsse des Innenministeriums an die Länder für die verpflichtende frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen und für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots. Unbefristet verlängert wird die auslaufende Regelung zur Verteilung des Getränkesteuerausgleichs auf die Gemeinden. Die Zustimmung erfolgte mit S-V-Mehrheit.

Angesichts von Erfahrungen mit Pleite gegangenen steirischen Gemeinden verlangte Abgeordneter Wolfgang Zanger (F) Regulative im Finanzausgleich gegen "Stadtfürsten", die das Geld der BürgerInnen mit vollen Händen ausgeben. Abgeordneter Werner Kogler (G) erinnerte an Bemühungen seiner Fraktion, die Länder beim neuen Haushaltsrecht in die Pflicht zu nehmen und die Prüfkompetenz des Rechnungshofs oder zumindest der Landesrechnungshöfe auf alle Gemeinden auszudehnen. Abgeordneter Rainer Widmann (B) plädierte für sinnvolle Gemeindezusammenlegungen und erkundigte sich nach Vorarbeiten für den Finanzausgleich ab 2014. Finanzministerin Maria Fekter sprach sich ihrerseits für sinnvolle Kooperationen von Gemeinden nach Vorbildern in Oberösterreich aus und informierte die Abgeordneten über Arbeitsgruppen, die bereits kontinuierlich am Finanzausgleich ab 2014 arbeiten.

FPÖ für transparenteren Lohnzettel, BZÖ will Gebühren senken

Der FPÖ-Abgeordnete Elmar Podgorschek beantragte die Einführung eines transparenten Lohnzettels (1727/A(E) ), der verpflichtend über alle Arbeitgeberbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge, freiwillige Versicherungsleistungen und sonstige Lohnbestandteile informiert, um das Verständnis der Arbeitnehmer für die Leistungen der Arbeitgeber zu erhöhen. Dieser Antrag wurde auf Vorschlag des Abgeordneten Wilhelm Haberzettl (S) mit S-V-Mehrheit vertagt.

Mit demselben Votum vertagt wurde auch ein von Abgeordnetem Rainer Widmann (B) präsentierter Entschließungsantrag (1708/A(E) ) seiner Fraktion gegen überhöhte Gebühren für die BürgerInnen. Widmanns Motto lautete: "Genug gezahlt!"

Eine Wortmeldung der Abgeordneten Gabriele Tamandl (V), die für die Vertagung des Antrags mit dem Argument warb, man sollte zuerst die Schuldenbremse beschließen und dann eine Steuer- und Strukturreform in Angriff nehmen, veranlasste Abgeordneten Werner Kogler (G), diese Vorgangsweise als "genau verkehrt" zu kritisieren. Kogler vermisste jede Lösungskompetenz bei der Regierung und den Regierungsparteien, die noch vor kurzem eine Schuldenbremse für nicht notwendig oder nicht zweckmäßig abgelehnt hatten jetzt aber mit Unterstützung des IHS und der Notenbank an die Opposition appellieren, sie bei der Einführung einer Schuldenbremse in der Verfassung zu unterstützen. Das sei nicht überzeugend, sagte Kogler und wies darauf hin, dass klare Vorschriften für den Ausgleich des Defizits über den Konjunkturzyklus hinweg bereits in der österreichischen Rechtsordnung bestehen bestehen und auch das EU-Recht eindeutige Stabilitätsvorschriften enthalte. Statt eine Null in die Verfassung zu schreiben, halte er es für wesentlich zielführender, klare Konzepte für eine bessere Relation zwischen Einnahmen und Ausgaben auszuarbeiten. (Schluss)