Parlamentskorrespondenz Nr. 1241 vom 20.12.2011

Hauptausschuss genehmigt Niederlassungsverordnung 2012

Von Juli bis Dezember 2011 wurden 494 Rot-Weiß-Rot-Karten ausgestellt

Wien (PK) – Im kommenden Jahr dürfen - abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-BürgerInnen - bis zu 5.213 Personen nach Österreich zuwandern. Das sieht die Niederlassungsverordnung 2012 vor, die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner vorgelegt und heute vom Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich genehmigt wurde. Damit sinken die quotenpflichtigen Niederlassungsbewilligungen gegenüber 2011 um insgesamt 2.932 (2011: 8.145), was mit der heuer vorgenommenen gesetzlichen Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte und dem damit einhergehenden Entfall der Quoten für Schlüsselkräfte zusammenhängt. Außerdem, so die Erläuterungen zur Novelle, ist der Ausschöpfungsgrad der Quoten gesunken. Insgesamt sinken die Quoten geringfügig, bis auf jene der "Privatiers".

Im Detail entfallen von den 5.213 quotenpflichtigen Bewilligungen im kommenden Jahr 4660 (2011: 4.905) auf den Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen, 265 (2011: 240) auf so genannte "Privatiers", die sich ohne Erwerbsabsicht in Österreich niederlassen wollen. 113 Plätze (2011: 165) sind für Personen mit einem Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" vorgesehen. Schließlich wird die Quote für die so genannte Zweckänderung "Niederlassungsbewilligung-Angehöriger" auf "Niederlassungsbewilligung" mit 175 (2011: 190) festgesetzt. Diese erlaubt eine befristete Niederlassung und die Ausübung einer selbständigen und einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, für die eine entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gilt.

Für die einzelnen Bundesländer gibt es laut Niederlassungsverordnung folgende Maximalquoten, wobei in Bezug auf die Vergleichszahlen die gesetzlichen Änderungen berücksichtigt werden müssen: Burgenland: 74 (2011: 180), Kärnten: 119 (2011: 240), Niederösterreich: 344 (2011: 575), Oberösterreich: 705 (2011: 950), Salzburg: 349 (2011: 470), Steiermark: 562 (2011: 795), Tirol: 329 (2011: 480), Vorarlberg: 191 (2011: 295) und Wien: 2.540 (2011: 4.160).

Die Quote für Saisonniers bleibt mit 7.500 gleich, ebenso jene für ErntehelferInnen, die abermals mit 7.500 festgesetzt wurde.

Basis für die Niederlassungsverordnung ist § 13 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes.

Die drei Oppositionsparteien stimmten dem Verordnungsentwurf nicht zu, jedoch aus unterschiedlichen Gründen. Abgeordnete Alev Korun (G) kritisierte vor allem, dass man am "System der Zweiklassenzuwanderung" festhalte. Obwohl das Gastarbeitersystem – Saisonniers und ErntehelferInnen – viele Probleme bringe und daher in anderen Ländern bereits abgeschafft worden sei, würden aus diesem Topf viele geholt, ohne ihnen auch entsprechende Rechte zu gewähren. Außerdem ist Korun zufolge die Quote für Zweckänderung zu niedrig angesetzt. Dem hielt Abgeordneter Franz Riepl (S) entgegen, der Bedarf an Arbeitskräften werde im Vorfeld der Verordnung jedes Jahr genau analysiert, wobei man besonders darauf Bedacht nehme, dass der heimische Arbeitsmarkt nicht gefährdet wird. Außerdem würden diesen Arbeitskräften selbstverständlich Rechte zustehen, das Problem seien lediglich die mangelnden Kontrollen. Abgeordneter Martin Bartenstein (V) hielt gegenüber Korun fest, dass es vor allem auch in der Landwirtschaft während der Erntezeiten Spitzen gebe, wo kurzfristig mehr Arbeitskräfte benötigt werden.

Von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner erfuhr Korun, dass in der Zeit von 1. Juli bis 1. Dezember 2011 494 Rot-Weiß-Rot-Karten ausgestellt wurden, für Familienangehörige seien 455 Rot-Weiß-Rot-Karten-Plus ausgegeben worden.

Abgeordneter Christoph Hagen (B) bemängelte, es kämen aus diesen Titeln in erster Linie Personen nach Österreich, die nicht Deutsch können.  

Nachdem Abgeordneter Johann Maier (S) den Fall eines amerikanischen Faschisten angesprochen hatte, der aus Deutschland ausgewiesen wurde, in Österreich aber weiterhin auf der Basis eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt-EG" ansässig ist, informierte die Innenministerin, dass die betreffende Person über einen Schengen-Aufenthaltstitel verfüge und in keiner Weise festgestellt werden konnte, dass sie sich in einer rechtsradikalen Szene in Österreich bewegt.

Maria Berger Richterin am EuGH für weitere sechs Jahre

Darüber hinaus stimmte der Hauptausschuss mit S-V-G-Mehrheit zu, die ehemalige Justizministerin und Abgeordnete zum Europäischen Parlament, Maria Berger, die derzeit am Europäischen Gerichtshof tätig ist, für eine weitere sechsjährige Funktionsperiode als Richterin des Gerichtshofs zu nominieren.

Abgeordnete Alev Korun (G) befürwortete die Verlängerung, drängte jedoch einmal mehr darauf, im Rahmen von Nominierungen für internationale und EU-Organe ein Hearing abzuhalten und verwies auf eine diesbezügliche Ausschussfeststellung des Verfassungsausschusses. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer betonte, das man dazu eine Änderung des B-VG benötige.

Seitens der FPÖ (Abgeordneter Walter Rosenkranz) und des BZÖ (Abgeordneter Christoph Hagen) wurde Kritik an der Tatsache geäußert, dass Maria Berger nicht über die notwendigen Voraussetzungen für diese Funktion, wie etwa ein Richteramt oder die Rechtsanwalts- bzw. Notariatsprüfung, verfügt. Dem entgegneten die Abgeordneten Martin Bartenstein (V) und Kai Jan Krainer (S), dass sich die ehemalige Justizministerin in ihrer bisherigen Amtsführung sehr bewährt habe. Staatssekretär Josef Ostermayer ergänzte, die Betrauung mit einer derartigen Funktion müsse schließlich auf EU-Ebene beschlossen werden und dort habe man bei der ersten Nominierung festgestellt, dass die Voraussetzungen erfüllt seien.

Der Hauptausschuss genehmigte weiters einstimmig die Änderung der Passverordnung, wonach die Behörden noch vorhandene Vorräte an Pass- und Personalausweisrohlingen für bestimmte Anlassfälle bis Ende 2012 verwenden dürfen. Derartige Pässe haben eine Gültigkeit von maximal sechs Monaten. Die Frist bis 31. Dezember 2011 hat sich als zu kurz erwiesen, da der Vorrat an gewöhnlichen Reisepässen bis heute nicht aufgebraucht ist.

Gewöhnliche Reisepässe verfügen über keine Datenträger, auf dem Namen, Geburtsdaten, Geschlecht, Lichtbild, Papillarlinienabdrücke von zwei Fingern, Staatsbürgerschaft, ausstellende Behörde, Art des Dokuments, Ausstellungsdatum, Gültigkeitsdatum, Passnummer und die Seriennummer des Datenträgers gespeichert werden. Laut § 4a des Passgesetzes liegen "bestimmte Anlassfälle" dann vor, wenn etwa der Zeitraum, innerhalb dessen der Passwerber den Reisepass benötigt, zur Ausstellung eines maschinenlesbaren Reisepasses nicht ausreicht oder der Passwerber vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise vorübergehend nicht über seinen gewöhnlichen Reisepass verfügt oder der Reisepass nur der Einreise in das Bundesgebiet dient oder

die Abnahme der Papillarlinienabdrücke der Finger einer oder beider Hände vorübergehend nicht möglich ist. (Schluss)