Vorlagen: Landwirtschaft
Verarbeitungsbeihilfe für Trockenfutter
Sicherstellung der Verarbeitungsbeihilfe für Trockenfutter
Eine Änderung des Marktordnungsgesetzes (1616 d.B.) zielt darauf ab, die Verarbeitungsbeihilfe für Trockenfutter etwa in Höhe der bisherigen Verarbeitungsbeihilfe und auch für Betriebsinhaber, deren Futter in anderen EU-Mitgliedstaaten getrocknet wurde, in die einheitliche Betriebsprämie einzubeziehen. Für Betriebsinhaber mit Betriebssitz außerhalb Österreichs wiederum sollen Zahlungsansprüche für die in Österreich bewirtschafteten Felder zugeteilt werden.
BZÖ verlangt Potenztest für Zuchtbullen
Geht es nach dem Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B), dann werden männliche Zuchttiere in Zukunft vor dem Verkauf einem zwingenden Fruchtbarkeitstest unterzogen werden müssen. In einem Entschließungsantrag (1793/A(E)) führt er vor allem das Argument der Gewährleistung ins Treffen und fordert deshalb den Landwirtschaftsminister auf, mit den Zuchtverbänden in Verhandlungen über eine derartige Verpflichtung zu treten.