Parlamentskorrespondenz Nr. 37 vom 19.01.2012

Nationalrat zeigt Flagge bei den Menschenrechten

Einig für Minderheitenrechte und Meinungsfreiheit sowie gegen Folter

Wien (PK) – Im weiteren Verlauf seiner Sitzung verabschiedete der Nationalrat Entschließungen, die ihm vom Menschenrechtsausschuss einstimmig vorgelegt wurden. Alle Abgeordneten verlangen die Anerkennung der deutschen Minderheit in Slowenien, unterstützen die Anti-Folter-Arbei t der Vereinten Nationen, fordern aktive Hilfe für Folteropfer im Rahmen von EU-Missionen, bekennen sich zur Umsetzung der an Österreich gerichteten Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats und treten für einen besseren Schutz der Menschen im Kongo beim Abbau von Mineralien ein. Stark machen soll sich Österreich während seiner dreijährigen Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auch für einen stärkeren Schutz von JournalistInnen und sich generell für Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit einsetzen. Die Sorgen der Grünen wegen eines geplantes Anti-Terrorgesetzes in Saudi-Arabien teilten viele Abgeordnete und bekräftigten das Eintreten Österreichs gegen die Todesstrafe auf internationaler Ebene, Anträge zu einzelnen Staaten hielt die Mehrheit des Hauses aber nicht für zweckmäßig und lehnte den Antrag der Grünen daher (1764/A(E)) ab. Abgelehnt wurde – auf mehrheitliche Empfehlung des Gleichbehandlungsausschusses – auch FPÖ-Antrag 1785/A(E) zur Erstellung einer Studie über Zwangsehen.

Unterstützung für die deutschsprachige Minderheit in Slowenien

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) sagte, es sei Österreich ein Anliegen, die Stellung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien laufend zu verbessern, und davon sei auch die konkrete Politik getragen, die in ständigem Kontakt mit den slowenischen Stellen stehe. Man müsse hier am Ball bleiben, der vorliegende Antrag könne dazu beitragen.

Staatssekretär Wolfgang WALDNER erinnerte daran, dass man das Thema bei bilateralen Kontakten mit Slowenien beständig zur Sprache bringe. Die Volksgruppe sei in Slowenien anerkannt, es gehe nun darum, die Verankerung der deutschsprachigen Volksgruppe als autochthone Volksgruppe in Slowenien zu erreichen.

Abgeordneter Michael HAMMER (V) setzte an seinen Vorredner an und meinte, Ziel müsse es sein, die Gleichstellung der deutschsprachigen Volksgruppe mit der italienischen und ungarischen Volksgruppe zu erreichen. Er sei zuversichtlich, dass man hier auch erfolgreich sein werde.

Abgeordneter Josef RIEMER (F) wies darauf hin, dass Italiener, Ungarn und Roma einen besonderen Minderheitenschutz in Slowenien genießen würden, nicht aber die deutschsprachige Minderheit, obwohl allein in Marburg 2.500 Angehörige der deutschsprachigen Minderheit lebten. Es gebe zwar ein Kulturabkommen, meinte er, das bringe aber nicht viel. Folge sei ein starker Assimilierungsdruck. Riemer forderte u.a. zweisprachige Kindergärten und Deutsch als Unterrichtssprache in Marburg.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) zeigte sich über den vorliegenden gemeinsamen Antrag betreffend die Anerkennung der deutschen Minderheit in Slowenien erfreut. Er erinnerte daran, dass es nach 1945 in vielen Mischehen schwierig gewesen sei, die eigene Kultur und die eigene Identität zu leben und sich mit den eigenen Wurzeln auseinander zu setzen. In Richtung seines Vorredners hielt Pirklhuber fest, Abgeordneter Riemer wäre dann glaubwürdig, wenn er mit demselben Engagement die Rechte der Roma in Österreich verteidigen würde.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) kündigte die Zustimmung des BZÖ zur vorliegenden Entschließung an. Er wies darauf hin, dass Österreich mit der Lösung der Ortstafelfrage den Staatsvertrag erfüllt habe, Slowenien sei hingegen säumig, was die Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit betrifft. Grosz bezweifelt allerdings, dass die Entschließung erfolgreich sein wird, da die österreichische Regierung seiner Meinung nach viel zu passiv agiert.

Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen.

Saudi-Arabien: Menschenrechte auch im Anti-Terror-Kampf wahren 

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) hielt fest, die FPÖ unterstütze den vorliegenden Antrag der Grünen und lehne den im Zuge der Beratungen im Menschenrechtsausschuss eingebrachten Antrag der Regierungsparteien als unzureichend ab. Es gehe unter anderem darum, gegen willkürliche Inhaftierungen in Saudi Arabien, die Verhängung von Todesstrafen ohne ordentliches Gerichtsverfahren und Folterungen zu protestieren, bekräftigte er.

Staatssekretär Wolfgang WALDNER verwahrte sich gegen den Vorwurf, Österreich würde zu wenig gegen die Todesstrafe in Saudi-Arabien unternehmen. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe gehöre zu den Prioritäten der österreichischen Außenpolitik, unterstrich er und verwies auf eine entsprechende Entschließung des Nationalrats. Auch in bilateralen Kontakten mit Saudi-Arabien werde dieses Thema immer wieder angesprochen. Zum geplanten Anti-Terror-Gesetz in Saudi-Arabien merkte Waldner an, dieses sei auch im Land selbst umstritten.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) führte aus, Österreich setze sich weltweit für Menschenrechte ein. Die Bekämpfung des Terrorismus sei notwendig, sagte er, man müsse aber darauf achten, dass im Zuge der Terrorismusbekämpfung Grundrechte und Menschenrechte nicht ausgehöhlt würden. Etliche Regierungen würden den Kampf gegen Terrorismus als Vorwand nehmen, Grundrechte aufzuweichen und zu missachten, warnte er. Dagegen müsse man auftreten.

Abgeordnete Alev KORUN (G) betonte, das geplante Anti-Terror-Gesetz in Saudi Arabien sei klar menschenrechtswidrig. Es würde etwa eine unbegrenzte Isolationshaft oder willkürliche Verhaftungen ermöglichen. Damit könnte demokratischer Protest kriminalisiert werden, warnte sie. Korun warf den Regierungsparteien vor, nicht den Mut zu haben, deutlich auf fehlende Menschenrechtsstandards in Saudi Arabien hinzuweisen, und stattdessen "einen völlig verwässerten Antrag" ohne die ausdrückliche Nennung Saudi Arabiens vorzulegen.

Abgeordneter Franz ESSL (V) erklärte, Menschenrechte seien ein hohes Gut, für deren Einhaltung die ÖVP massiv eintrete. Österreich solle aber nicht einzelne Staaten herausgreifen, sondern sich umfassend dafür einsetzen, dass Menschenrechte auch im Kampf gegen den Terrorismus beachtet würden, sagte er. Der Antrag der Grünen, der sich lediglich auf Saudi Arabien bezieht, greift ihm zufolge in diesem Sinn zu kurz.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) zeigte keine Verständnis dafür, dass die fünf Fraktionen des Nationalrats zwar das Quälen von Hunden in der Ukraine in Form einer einstimmig gefassten Entschließung ausdrücklich verurteilen, sich aber nicht auf einen Protest gegen die Todesstrafe in Saudi Arabien verständigen könnten. Lediglich die drei Oppositionsparteien würden eine diesbezügliche Initiative unterstützen, kritisierte er. "Schämen Sie sich!" rief Grosz in Richtung SPÖ und ÖVP.

Der ablehnende Bericht des Menschenrechtsausschusses über den Antrag der Grünen wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit zur Kenntnis genommen. Ebenfalls mehrheitlich nahmen die Abgeordneten die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung betreffend Sicherung der Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus an.

Konfliktmineralien im Kongo – Kritik an "blutigem" Abbau

Abgeordneter Rudolf PLESSL (S) machte darauf aufmerksam, dass die Republik Kongo trotz des großen Rohstoffreichtums zu einem der ärmsten Länder der Welt zähle. Er erachtet es für dringend erforderlich, die Zivilbevölkerung im Zusammenhang mit dem Abbau von Mineralien zu schützen. Es gehe um mehr Transparenz beim Abbau und beim Handel, skizzierte er. Österreich setze mit der vorliegenden Entschließung ein klares Zeichen der Solidarität mit der Bevölkerung.

Staatssekretär Wolfgang WALDNER  erklärte, der illegale Abbau von Rohstoffen durch Rebellengruppen im Kongo stelle aus menschenrechtlicher und aus sicherheitspolitischer Sicht ein gravierendes Problem dar und gefährde den Frieden im Kongo. Es sei wichtig, dass die Menschen vor Ort vom Rohstoffreichtum profitieren könnten, sagte er. Die EU und die UNO würden an Lösungen arbeiten, Österreich wolle sich weiterhin aktiv einbringen.

Abgeordneter Wolfgang GROSSRUCK (V) zeigte sich über die einstimmige Entschließung erfreut. Ein Großteil der österreichischen Bevölkerung wisse nicht, dass im Kongo seit dem Zweiten Weltkrieg im Kampf um Gold, Diamanten und Kobalt fünf Millionen Menschen ermordet worden seien, konstatierte er. Die Bevölkerung im Kongo werde von Rebellen zur Arbeit in den Minen gezwungen, davon 50.000 Kinder. Großruck erachtet es für wichtig, dass sich Österreich aktiv einsetzt, um die Verbrechen einzudämmen.

Abgeordneter Christian LAUSCH (F) bekräftigte, auch die FPÖ wolle nichts mit blutigen Diamanten und blutigem Gold zu tun haben und stimme dem Antrag daher zu. Die USA seien allerdings schon weiter als die EU, was Importrestriktionen und Herkunftszertifikate betrifft, unterstrich er.

Abgeordnete Alev KORUN (G) begrüßte die breite Zustimmung zum Entschließungsantrag der Grünen und wies in diesem Zusammenhang auch auf die Verantwortung der KonsumentInnen beim Kauf von Produkten hin. Bedauert wurde von Korun, dass ein Punkt aus ihrem ursprünglichen Antrag, nämlich jener, der die nachhaltige Demilitarisierung der Minen im Ostkongo betrifft, herausgenommen worden sei.

Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) machte darauf aufmerksam, dass die Menschen im Kongo missbraucht und gequält würden, damit sich die Rebellengruppen an den Mineralien bereichern könnten. Er bezweifelt allerdings, dass die Entschließung erfolgreich sein wird.

Die dem Ausschussbericht angeschlossene Entschließung betreffend blutiger Abbau von Konfliktminieralien im Kongo wurde vom Nationalrat einstimmig angenommen.

Vom Kampf gegen die Folter und für die Rechte der JournalistInnen

Abgeordneter Franz KIRCHGATTERER (S) hob hervor, dass sich Österreich international für ein Folterverbot stark mache. Die Anti-Folter-Konvention der UNO würde noch immer von 111 Staaten missachtet, kritisierte er. Kirchgatterer verwies außerdem auf die Bedeutung der Pressefreiheit, ohne die es seiner Ansicht nach keine Demokratie gibt. Weltweit hätten Angriffe auf JournalistInnen zugenommen.

Staatssekretär Wolfgang WALDNER unterstrich, der Schutz der Menschenrechte sei eine langjährige Priorität der heimischen Außenpolitik. Österreich nutze sowohl seine bilateralen als auch multilaterale Kontakte, um sich für Menschenrechte einzusetzen. Die Wahl Österreichs in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen biete Österreich die Chance, sein Engagement zu unterstreichen und zu forcieren, sagte er. Waldner zufolge verfolgt Österreich drei Schwerpunkte im Menschenrechtsrat: die Förderung der Religions- und Gewissensfreiheit und den Schutz religiöser Minderheiten, die Förderung der Medienfreiheit und den Schutz von JournalistInnen sowie die Förderung von Kinderrechten und den Schutz von Kindern vor Ausbeutung. Österreich trete auch konsequent für ein weltweites Folterverbot ein.

Abgeordneter Wolfgang GROSSRUCK (V) machte darauf aufmerksam, dass seit dem Jahr 2000 weltweit 900 JournalistInnen im Zuge ihrer Arbeit ermordet worden seien. Mehr als 90 % der Morde seien nicht aufgeklärt worden. Großruck übte überdies scharfe Kritik an der weltweiten Verfolgung von Christen und sprach von jährlich 100.000 Ermordungen.

Abgeordnete Alev KORUN (G) begrüßte das Engagement Österreichs im UN-Menschenrechtsrat. Jährlich würden zahlreiche Journalisten ermordet, skizzierte sie. Kritik in diesem Zusammenhang übte sie etwa an Russland und der Türkei. Was die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats an Österreich im Rahmen der universellen Länderprüfung betrifft, lobte sie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft.

Abgeordneter Kurt LIST (B) erklärte, das BZÖ unterstütze sämtliche Maßnahmen, die dem Schutz von JournalistInnen dienten. Es sei wichtig, die freie Arbeitsausübung von MedienvertreterInnen zu gewährleisten, hielt er fest. Generell übte List allerdings Kritik an der österreichischen Außenpolitik.

Abgeordneter Harry Rudolf BUCHMAYR (S) verwies darauf, dass zahlreiche der vom UN-Menschenrechtsrat an Österreich gerichteten Empfehlungen bereits umgesetzt worden seien. So hob er etwa die Ausweitung der Aufgaben der Volksanwaltschaft hervor. Diese sei künftig auch dafür zuständig, die strikte Einhaltung der Menschenrechte an Anhaltungsorten, etwa in Kasernen, psychiatrischen Einrichtungen oder Pflegeheimen, zu prüfen.

Abgeordnete Andrea GESSL-RANFTL (S) gab zu bedenken, dass Folter in vielen Ländern der Erde zum Alltag gehöre. Viele Folteropfer würden aus Angst und Hilflosigkeit, aber auch aus Scham schweigen, erklärte sie. Es sei für Folteropfer enorm schwierig, in ein normales Leben zurückzukehren. Für Gessl-Ranftl ist klar, kein Krieg und keine Instabilität rechtfertige Folterungen.

Abgeordneter Josef A. RIEMER (F) äußerte die Vermutung, dass viele Anschläge auf JournalistInnen nicht an die Öffentlichkeit dringen. Man dürfe außerdem jene JournalistInnen nicht vergessen, die aufgrund ihrer Arbeit im Gefängnis sitzen, sagte er. Folterungen sind für Riemer niemals gerechtfertigt, er verurteilte in diesem Sinn auch die Folterung von Ghaddafi und die Folterungen in Guantanamo. Auch Sextourismus ist für ihn eine Art von Folter und gehört daher geächtet.

Die den Berichten des Menschenrechtsausschusses angeschlossenen Entschließungen betreffend Stärkung der Menschenrechte und Schutz von JournalistInnen, betreffend Empfehlungen des Menschenrechtsrats und betreffend Bekämpfung von Folter und Unterstützung von Folteropfern wurden vom Nationalrat einstimmig angenommen.

Thema Zwangsehen

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) zeigte kein Verständnis für die Ablehnung des gegenständlichen FP-Antrags durch die Regierungsparteien und warf der Ministerin vor, ihr würden die Opfer von Zwangsverheiratung nicht sehr am Herzen liegen. Die Rednerin verwies auf die Ergebnisse einer entsprechenden Studie aus Deutschland und forderte Ministerin Heinisch-Hosek auf, tätig zu werden, wobei sie argumentierte, dies sei man den Frauen und Mädchen schuldig, die von Zwangsheirat betroffen sind.

Abgeordnete Heidrun Silhavy (S) erwiderte, die Bedürfnisse der Opfer von Zwangsheirat seien bekannt, für eine Notwohnung habe man im Budget Vorsorge getroffen. Im Übrigen gehe es in der Frauenpolitik nicht um die Erstellung einer x-ten Studie, sondern vielmehr darum, das Gleichbehandlungspaket umzusetzen, meinte Silhavy zu den Vorwürfen Gartlgrubers.

Abgeordnete Alev KORUN (G) bezeichnete die Argumente ihrer Vorrednerin als nicht nachvollziehbar und unterstützte den Antrag der FPÖ. Die Themen Studie und betreute Wohngemeinschaften sollten jedenfalls nicht gegeneinander ausgespielt werden, gab Korun zu bedenken.

Abgeordnete Claudia DURCHSCHLAG (V) wandte ein, in Zeiten knapper Budgetmittel habe es primär darum zu gehen, den Betroffenen zu helfen, und drängte in diesem Sinn auf die Einrichtung einer Notwohnung für Opfer von Zwangsheirat. Die Rednerin warnte zudem vor der Gefahr, aus der Zwangsheirat ein Anti-Ausländer-Thema zu machen.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) hielt die Erstellung einer Studie nicht für sinnvoll und erinnerte daran, dass die entsprechende deutsche Studie als nicht repräsentativ bezeichnet wurde.

Bundesministerin Gabriele HEINISCH-HOSEK kündigte an, dass nun durch das Innenministerium Räumlichkeiten für eine Notwohnung zur Verfügung gestellt werden. Noch nicht einig sei man sich allerdings über die Kostentragung. Sie gehe davon aus, dass die Errichtungskosten jedenfalls vom Innenministerium übernommen werden. In einem zweiten Schritt gehe es dann darum, für die Räumlichkeit SozialarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen.

An der Debatte beteiligten sich weiters die Abgeordneten Christine MAREK (V), Gertrude AUBAUER (V), Gabriel OBERNOSTERER (V) und Gisela WURM (S).

Bei der Abstimmung wurde der FPÖ-Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Erste Lesungen

In Erste Lesung nahm der Nationalrat schließlich G-Antrag 1702/A zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes. Die Grünen wollen pflegende Angehörige mit Zuwendungen zur Finanzierung einer Ersatzpflege im Krankheits- oder Urlaubsfall unterstützen. Die FPÖ zielte mit ihrem Antrag 1705/A auf präzisere Bestimmungen für die Ermahnung oder Belehrung im Dienstrecht der Beamten. Das BZÖ beantragte eine Änderung des Flurverfassungs-Grundsatzgesetzes und des Agrarverfahrensgesetzes (1719/A), um die Eigentumsrechte der seit Jahrhunderten bestehenden Agrargemeinschaften bei der privatautonomen Verwaltung von agrarischem Gemeinschaftsvermögen gegenüber Eigentumsansprüchen von Gemeinden zu schützen. – Die Anträge wurden den zuständigen Ausschüssen (Soziales, Verfassung, Landwirtschaft) zugewiesen.

An der Debatte zum Pflegegeldgesetz beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger (G), Ulrike Königsberger-Ludwig (S), Johann Höfinger (V), Norbert Hofer (F) und Sigisbert Dolinschek (B).

Zum Beamtendienstrechts-Antrag sprachen die Abgeordneten Christian Lausch(F), Otto Pendl (S), Johann Singer (V), Karl Öllinger (G) und Ernest Windholz (B).

Mit den von Abgeordnetem Gerhard Huber (B) präsentierten Vorschlägen des BZÖ zum Thema Flurverfassung setzten sich die Abgeordneten Kurt Gassner (S), Hermann Gahr (V), Carmen Gartelgruber (F), Wolfgang Pirklhuber (G) und Rupert Doppler (F) auseinander.     

Das Ersuchen des Landesgerichts St. Pölten um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Peter Pilz lehnte das Plenum einstimmig ab, weil die strafbare Handlung, die dem Mandatar vorgeworfen wird, im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit steht, wie Immunitätsausschuss und Nationalratsplenum feststellten. 

Nach Ende der 141. Sitzung fand eine weitere (142.) NR-Sitzung statt, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen sowie Zuweisungen durch die Präsidentin diente. (Schluss)