Parlamentskorrespondenz Nr. 39 vom 20.01.2012

Vorlagen: Gesundheit

Anträge des BZÖ

BZÖ-Antrag: Verpflichtende Obduktionen bei Suchtgift-Todesfällen

Die beiden BZÖ-Mandatare Wolfgang Spadiut und Stefan Markowitz treten im Sinne einer besseren Datenlage dafür ein, dass bei allen Todesfällen mit Verdacht auf Suchtgiftmissbrauch automatisch eine Obduktion durchgeführt wird (1770/A[E]).

Suchterkrankungen sollen ins Medizincurriculum aufgenommen werden

Obwohl mittlerweile jeder vierte Österreicher ein Suchtproblem hat, werde diese Thematik im Medizinstudium kaum behandelt, heißt es in einem BZÖ-Entschließungsantrag (1771/A[E]). Damit den angehenden ÄrztInnen aber ein ausreichendes Wissen über Prävention, Diagnostik und Behandlung dieser Krankheit zur Verfügung steht, sollte nach Ansicht der Antragsteller das Thema der Suchterkrankungen als verpflichtender Bestandteil in die universitäre Ausbildung aufgenommen werden.

BZÖ will Einbeziehung von Kinderhospizen in das Gesundheitssystem

In einem weiteren BZÖ-Entschließungsantrag spricht sich Abgeordnete Ursula Haubner dafür aus, die Kinderhospize in das österreichische Gesundheitssystem einzubeziehen. Derzeit gebe es in ganz Österreich keine Kinderpalliativbetten, kein stationäres Kinderhospiz und auch kein Tageshospiz für Kinder und Jugendliche, argumentiert sie. Alle Einrichtungen, die kinderpalliative Dienste und Betten anbieten, beruhten auf privater Organisation und seien zum großen Teil spendenfinanziert. Es existiere somit keine Einrichtung, die Familien mit palliativen Kindern und Jugendlichen entlastet und die gleichzeitig im Gesundheitssystem verankert ist. Nach einer Hochrechnung - basierend auf Zahlen, die vom Deutschen Kinderhospizverein erhoben wurden - gibt es allein in Wien und Umgebung ca. 600 Familien, in denen ein Kind mit lebensverkürzender Erkrankung lebt, argumentiert Haubner (1772/A[E]).

BZÖ: Substitutionsbehandlungen sollen einheitlich abgegolten werden

Der Gesundheitsminister wird von BZÖ-Abgeordnetem Wolfgang Spadiut aufgefordert, eine bundesweit einheitliche Abgeltung der ärztlichen Leistungen im Rahmen von Substitutionsbehandlungen sicherzustellen. Seit dem Jahr 2007 habe sich die Versorgungssituation kontinuierlich verschlechtert, in sechs Bundesländern gebe es laut ÖBIG- Bericht 2011 in mindestens einem Bezirk keine zur Substitutionsbehandlung berechtigten niedergelassenen ÄrztInnen mehr, zeigt das BZÖ in ihrem Entschließungsantrag (1775/A[E]) auf. Das übergeordnete gesundheitspolitische Ziel in der Behandlung von drogenabhängigen Menschen müsse es jedoch sein, möglichst viele der schätzungsweise 25.000 bis 37.000 opioidabhängigen Menschen in Österreich in einer Therapie zu erfassen.