Parlamentskorrespondenz Nr. 242 vom 29.03.2012

Kulturpolitik im Nationalratsplenum

Alle Abgeordneten wollen Bericht über Bundestheater sehen

Wien (PK) – Die Novelle des Bundestheaterorganisationsgesetzes (1586 d.B.), die heute den Nationalrat mehrheitlich passierte, konkretisiert das bestehende Dirimierungsrecht des künstlerischen Leiters, schafft das Publikumsforum ab, das sich nicht bewährt habe und legt deutlicher als bisher fest, welche Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vorgenommen werden dürfen. Mehrheitlich abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen auf Änderung des Kunstförderungsgesetzes auf adäquate Abgeltung der Arbeit aller Kunst- und Kulturschaffenden im Sinne des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (1796/A). Ein FPÖ-Entschließungsantrag zur Evaluierung der Bundestheater und ein BZÖ-Entschließungsantrag betreffend Übermittlung aller Evaluierungen an die Kultursprecher wurden abgelehnt. Mehrheitliche Zustimmung fand hingegen der BZÖ-Entschließungsantrag zur Übermittlung der vollständigen Evaluierung der Bundestheaterorganisation.

Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) wies darauf hin, dass die vorliegende Novelle zum Bundestheaterorganisationsgesetz auf einer Evaluierung der Bundestheater beruhe. Die Studie habe rund 550.000 € gekostet, skizzierte er, die Opposition wisse aber bis heute nicht, was darin stehe, da das Parlament nur eine Zusammenfassung der Bundestheater-Holding mit zahlreichen "Worthülsen" erhalten habe. Zinggl versteht, wie er sagte, diese "Geheimniskrämerei" nicht, er sprach von einer "Verhöhnung" des Kulturausschusses.

Neben der Weigerung von Unterrichtsministerin Schmied, der Opposition den Evaluierungsbericht auszuhändigen, nannte Zinggl auch einen zweiten Grund, warum die Grünen die vorliegende Gesetzesnovelle ablehnten. Er kritisierte, dass das Unterrichtsministerium fünf von neun Mitgliedern der Aufsichtsräte bestellen und diese auch jederzeit abberufen könne. Für ihn ist das keine unabhängige Kontrolle der Bundestheater.

Abgeordnete Sonja ABLINGER (S) machte darauf aufmerksam, dass zwei von drei Oppositionsparteien der vorliegenden Gesetzesnovelle im Kulturausschuss zugestimmt hätten. Es würden einige wesentliche Klarstellungen, etwa in Bezug auf Entscheidungen des künstlerischen Leiters, vorgenommen, bekräftigte sie. Zudem schaffe man das Publikumsforum, das sich in der Praxis nicht bewährt habe, ab und sehe stattdessen regelmäßige Publikumsgespräche vor.

Was die Evaluierungsstudie betrifft, zeigt diese laut Ablinger einen Optimierungsbedarf bei den Bundestheatern von rund 7 bis 10 % der Budgetmittel auf. Es sei ein Einsparungspotential in der Höhe von 13 Mio. € errechnet worden.

Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V) warf Abgeordnetem Zinggl vor, eine vorgefasste Meinung zu den Bundestheatern zu haben. Auch wenn er den 700-seitigen Evaluierungsbericht erhalten hätte, würde er nicht anders argumentieren als jetzt, betonte sie.  Fuhrmann selbst begrüßte die Durchführung der Studie und gab zu bedenken, dass Holding-Chef Springer ein Einsparungspotential in Höhe von 12,4 Mio. € sehe.

Generell zeigte sich Fuhrmann darüber erfreut, dass trotz des Sparpakets keine Budgetkürzungen im Bereich Kunst und Kultur vorgenommen würden. Kulturpolitik sei aber keine reine Förderpolitik, man müsse auch fragen, was das Ziel eines Museums oder einer Bühne sei, erklärte sie.

Abgeordnete Heidemarie UNTERREINER (F) verwies darauf, dass die Bundestheater seit dem Jahr 2008 evaluiert worden seien. Um fast 550.000 € habe man deren Effizienz geprüft. Herausgekommen sei "ein Geheimpapier", das der Opposition vorenthalten werde. Für Unterreiner ist das ein "demokratiepolitischer Skandal". Sie brachte daher einen Entschließungsantrag ein, in dem die FPÖ Unterrichtsministerin Schmied auffordert, unter Wahrung der Vertraulichkeitserfordernisse das komplette Ergebnis der Bundestheaterevaluierung und den daraus resultierenden Maßnahmenkatalog vorzulegen. Nur wenn die Opposition ausreichend Unterlagen habe, könne sie bestehende Schwachstellen in der Kulturpolitik aufzeigen und dazu beitragen, dass Österreich ein Kulturland bleibe, argumentierte Unterreiner. Zur vorliegenden Gesetzesnovelle stellte sie die Zustimmung der FPÖ in Aussicht.

Auch Abgeordneter Stefan MARKOWITZ (B) übte scharfe Kritik daran, dass zwar die Kultursprecherinnen der Koalitionsparteien den 700-seitigen Evaluierungsbericht erhalten hätten, nicht aber die Opposition. Der Bericht habe schließlich 550.000 € gekostet, betonte er. Um eine solche Vorgangsweise in Zukunft auszuschließen, brachte Markowitz  zwei Entschließungsanträge ein. Das BZÖ fordert darin nicht nur die Vorlage des Evaluierungsberichts zu den Bundestheatern unter Wahrung der Verschwiegenheitspflicht, sondern auch die Übermittlung aller anderen Evaluierungsberichte im Kulturbereich, die mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Der vorliegenden Gesetzesänderung wird das BZÖ Markowitz zufolge zustimmen.

Sie verstehe unter "public governance" nicht nur eine moderne, effektive öffentliche Verwaltung, erklärte einleitend Bundesministerin Claudia SCHMIED, sondern auch eine klare Abgrenzung hinsichtlich der einzelnen Verantwortungsbereiche. Bei der angesprochenen Novelle zum Bundestheater-Organisationsgesetz stehen fünf Zielsetzungen im Vordergrund: eine Klarheit hinsichtlich der Aufgabenverteilung der Aufsichtsräte und der zustimmungspflichtigen Geschäfte, eine Neufassung der Abberufungsklausel, eine Klarstellung des Dirimierungsrechtes, die Einführung eines öffentlichen Publikumsgesprächs sowie die Umbenennung des Theaterservice in "Art for Art". Abschließend zu diesem Punkt stellte sie noch einmal fest, dass sie als Ministerin natürlich die politische Verantwortung trage, und daher sei es selbstverständlich, dass die Aufsichtsräte das Vertrauen der Eigentümervertreterin genießen müssen. Was die Evaluierung der Bundestheater angeht, so müsse alles daran gesetzt werden, dass die Mittel für Kunst und Kultur effektiv verwendet werden und auch bei den Schülern und Schülerinnen im Klassenzimmer ankommen. Da dieser Bericht nicht auf Basis der gesetzlichen Verpflichtungen erstellt wurde und auch Daten und Informationen über Geschäftsgeheimnisse enthält, gebe es berechtigte Interessen der Bundestheater, die auch zu schützen sind. Sie mache jedoch den Kultursprechern aller Parlamentsparteien das Angebot, in die Detailberichte Einsicht zu nehmen, wobei natürlich die Vertraulichkeit gewahrt werden müsse. In Richtung der Abgeordneten Unterreiner (F) stellte die Ministerin abschließend noch mit Nachdruck fest, dass sie sofort nachdem sie über angebliche Fehlleistungen von Peter Noever informiert wurde, die erforderlichen Schritte gesetzt habe.

Abgeordnete Elisabeth HAKEL (S) gab zunächst bekannt, dass ihre Fraktion den B-Entschließungsantrag betreffend die Evaluierung der Bundestheaterorganisation unterstützen wird. Sie sei auch der Meinung, dass alle Kultursprecher diesen Bericht bekommen sollten. Nicht anschließen könne sie sich jedoch der Forderung des G-Antrag zum Kunstförderungsgesetz, da eine simple Nennung des UNESCO-Abkommens keinen konkreten Mehrwert für die KünstlerInnen bringen würde.

Abgeordnete Claudia DURSCHLAG (V) sprach im Zusammenhang mit der Evaluierung der Bundestheater von einem sehr positiven und richtungsweisenden Schritt. Die rechtlichen Änderungen, die sich aus dem Bericht ergeben, werden auch dazu beitragen, dass es in den Abläufen mehr Klarheit gibt, war sie überzeugt. Insbesondere hob die Rednerin das Dirimierungsrecht des künstlerischen Leiters und die Abberufungsmöglichkeit der Aufsichtsratmitglieder durch die entsendeten Gremien hervor. Grundsätzlich halte sie es für positiv, dass der wirtschaftlichen Entwicklung neben der künstlerischen Entwicklung die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wird und dass die Bereiche Controlling, Rechnungswesen etc. als Instrumente zur Konzernsteuerung und -verwaltung ausgebaut werden.

Abgeordneter Josef JURY (F) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung auf das UNESCO-Abkommen, das aufgrund der bevorzugten Behandlung von Entwicklungsländern gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Um vor allem junge Künstler in ihrer sozialen Lage besser zu unterstützen, schlug Jury vor, Ankäufe von Kunstobjekten steuerfrei zu stellen.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) lobte das Engagement von Bundesministerin Schmied, der es gelungen sei, dass während ihrer Amtszeit drei Mal die Basisabgeltung für die großen Kultureinrichtungen erhöht wurden. Hinsichtlich der Evaluierung der Bundestheater, die freiwillig erfolgt ist, merkte die Mandatarin an, dass es sehr wichtig sei, Effizienzsteigerungspotentiale zu erheben und gleichzeitig zu gewährleisten, dass bei der Qualität keine Abstriche gemacht werden. Insbesondere trat sie dafür ein, auch in Zukunft zu gewährleisten, dass möglichst vielen Menschen Zugang zur Kultur bekommen.

Abgeordneter Bernd SCHÖNEGGER (V) bezeichnete das Bundestheaterorganisationsgesetz als das erfreuliche Ergebnis einer gelungenen Regierungsarbeit. Er würde sich sehr darüber freuen, wenn alle Fraktionen dem Entwurf zustimmen.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) erinnerte daran, dass die Bundestheater weltweit höchst angesehen sind und dies ist Österreich auch viel Geld wert. Umso mehr solle natürlich auch eine entsprechende Organisationsstruktur geschaffen werden, die effizient wirtschaftet und gleichzeitig eine hohe künstlerische Qualität sichert. Im besonderen ging Sacher noch auf den Ausbau und die Optimierung des Controllings ein. Er vertraue jedenfalls darauf, dass die Ergebnisse der Evaluierung der Bundestheater kompetent umgesetzt werden.

Nach Auffassung von Abgeordneten Johann HÖFINGER (V) brachte die Evaluierung der Bundestheater enorme Einsparungspotentiale zu Tage. Es habe sich zudem gezeigt, dass man sparsam wirtschaften könne, ohne dass der künstlerische Bereich eingeschränkt werden müsse. Der Maßnahmenkatalog belegt zudem, dass über alles geredet werden könne und es keine Tabus gibt, wenn es darum geht, effizienter zu wirtschaften.

Abgeordnete Ruth BECHER (S) bezeichnete die heutige Novelle als Vorbild, die gewährleiste, dass das Flaggschiff des heimischen Kulturlebens auch in Zukunft seine führende Rolle in Europa behalten könne. Das erklärte Ziel des Evaluierungsprozesses war es, dass die zur Verfügung stehenden Mittel noch fokussierter für das künstlerische Programm eingesetzt werden können. Wichtig war ihr auch, dass es auch in Hinkunft ein ausreichendes Kontingent an leistbaren Eintrittskarten gibt. Abschließend sprach sie sich noch entschieden gegen das Schließen von Spielstätten wie das Akademietheater aus.

Abgeordneter Gerald GROSZ (B) setzte sich in seiner Wortmeldung vor allem für die Finanzierung des  einzigartigen Freilichtmuseums in Stübing ein. Das Ressort sollte sich endlich durchringen, die nötigen 300.000 € jährlich bereit zu stellen.

Bei der Abstimmung wurde die Änderung des Bundestheaterorganisationsgesetzes mehrheitlich angenommen.

Der F-Entschließungsantrag betreffend die Evaluierung der Bundestheater fand keine Mehrheit. Mehrheitliche Zustimmung fand hingegen der B-Entschließungsantrag betreffend Übermittlung der vollständigen Evaluierung der Bundestheaterorganisation. Der B-Entschließungsantrag betreffend Übermittlung aller Evaluierungen an die Kultursprecher wurde abgelehnt. G-Antrag betreffend die Änderung des Kunstförderungsgesetz wurde mehrheitlich abgelehnt. (Schluss Kultur/Fortsetzung Justizvorlagen)


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