Parlamentskorrespondenz Nr. 366 vom 04.05.2012

Qualitätssicherung bei Masseverwaltern

Justizministerin legt Evaluierungsbericht vor

Wien (PK) – Justizministerin Beatrix Karl hat einen Bericht betreffend den Stand und die Entwicklungsmöglichkeiten des Systems der Qualitätssicherung bei Masseverwaltern vorgelegt (III-283 d.B.). Damit entspricht sie einer Entschließung des Nationalrats vom 21. April 2010, in der sie ersucht wird, eine Evaluation in diesem Bereich vorzunehmen. Dabei sollen insbesondere Aus- und Fortbildungsprogramme für Masse- und Sanierungsverwalter, die sowohl praxisbezogene als auch rechts- und wirtschaftswissenschaftlich fundierte Elemente enthalten, berücksichtigt werden.

Die Ressortchefin informiert darüber, dass die Insolvenzrechtsreformkommission mit der genannten Entschließung befasst wurde. Dabei habe sich in Bezug auf den Stand und die Entwicklungsmöglichkeiten des Systems der Qualitätssicherung bei Masseverwaltern folgendes Bild ergeben:

Die Überprüfung der im Gesetz angeführten Anforderungen obliegt dem jeweils zuständigen Insolvenzgericht, das anhand der genannten Kriterien die für das konkrete Verfahren am besten geeignete Person auszuwählen hat, wofür unter anderem die Insolvenzverwalterliste als Grundlage dient. Wie die Besprechungen in der Insolvenzrechtsreformkommission gezeigt haben, bewährt sich diese Auswahl in der Praxis sehr gut, heißt es im Bericht. Das System wird auch als hinreichend flexibel angesehen.

Im Insolvenzrecht sind überwiegend auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Richterinnen und Richter mit langjähriger Erfahrung tätig, die die Eignung der Insolvenzverwalter kennen und in der Lage sind, eine geeignete Person für das jeweilige Verfahren auszuwählen, wobei etwa auf Erfahrungen in einer bestimmten Unternehmensbranche Rücksicht genommen werden kann. Unterstützt werden die InsolvenzrichterInnen in ihrer Entscheidung durch Rückmeldungen von den Gläubigerschutzverbänden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit ebenfalls mit den Insolvenzverwaltern in Kontakt stehen.

Durch dieses Auswahlsystem und den dadurch erzeugten Wettbewerb sind die potenziellen Insolvenzverwalter angehalten, einem hohen Qualitätsmaßstab gerecht zu werden und sich kontinuierlich weiterzubilden. Jüngstes Erfolgsbeispiel sei die gelungene Umsetzung des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2010 in der Praxis. Die mit dieser Reform einhergehenden grundlegenden Änderungen im System des Insolvenzrechts konnten nicht zuletzt auf Grund der Qualität der österreichischen Insolvenzverwalter in der Praxis bewältigt werden. Der Erfolg der Reform zeige sich etwa darin, dass seit Inkrafttreten des IRÄG 2010 mit 1. Juli 2010 bis zum 31. März 2011, also in nur neun Monaten, bereits 565 Sanierungsverfahren eröffnet wurden. Dem stehen bloß 78 Ausgleichsverfahren, wie die Sanierungsverfahren vor der Reform bezeichnet wurden, im gesamten Jahr 2009 gegenüber.

Die Aus- und Fortbildung der Insolvenzverwalter

Was die Qualifikation der Insolvenzverwalter angeht, so garantiere zunächst schon der Herkunftsberuf (überwiegend Rechtsanwälte, aber auch Wirtschaftstreuhänder) eine fundierte Ausbildung in rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen, heißt es weiter im Bericht. Besondere Relevanz kommt daneben den praktischen Erfahrungen zu, die sowohl durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Insolvenzverwaltern als auch durch die schrittweise Heranführung an komplexere Fälle durch die Insolvenzgerichte gesammelt werden können.

Überdies besteht – neben zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen der Anwaltsakademie und der Akademie der Wirtschaftstreuhänder – ein umfangreiches Anbot privater Seminarveranstalter für Insolvenzpraktiker. Dazu zählt etwa das jährlich stattfindende Insolvenzforum am Grundlsee, bei dem alljährlich mehr als 200 Personen (überwiegend Insolvenzverwalter) teilnehmen, und die Jahrestagung Insolvenzrecht der Akademie für Recht und Steuern, die sich als österreichweiter Gedankenaustausch zum Insolvenzrecht etabliert haben. Zusätzlich werden gerichtssprengelweise Fortbildungsveranstaltungen initiiert, in deren Rahmen nicht nur die Entwicklung in Gesetzgebung und Judikatur dargestellt wird, sondern auch in der Praxis aufgetretene Fragen erörtert und Vorgehensweisen zwischen Insolvenzverwalter, Gericht, Finanz und Gebietskrankenkasse abgestimmt werden. Einen wichtigen Beitrag zur Wissensvermittlung leistet auch die sechsmal im Jahr erscheinende Zeitschrift für Insolvenzrecht und Kreditschutz.

Während die objektive Qualität der Insolvenzverwalter nicht zu beanstanden ist – insofern waren sich die Mitglieder der Insolvenzrechtsreformkommission einig –, dürften Defizite bei der Transparenz und Vermittlung dieser Qualität nach außen bestehen. Zwar wurde mit der Insolvenzrechts-Novelle 2002 die Insolvenzverwalterliste (www.insolvenzverwalter.justiz.gv.at)  geschaffen, die ein möglichst vollständiges Bild über alle an der Insolvenzverwaltung interessierten und geeigneten Personen geben soll. Die Eintragungen in diese Liste sind jedoch zum Teil nicht aussagekräftig, räumen die Autoren des Berichts ein. Gerade besonders etablierte Insolvenzverwalter, deren Fähigkeiten den Insidern hinlänglich bekannt sind, beschränken ihre Eintragung häufig auf die Basisdaten, machen aber keine näheren Angaben zu anderen Rubriken (etwa ihre Ausbildung, ihre berufliche Laufbahn, ihre besonderen Fachkenntnisse, ihre besonderen Branchenkenntnisse und ihre Erfahrung als Insolvenzverwalter).

Derzeit steht es den Insolvenzverwaltern frei, nicht zu jeder der vorgesehenen Rubriken Angaben in der Insolvenzverwalterliste zu machen. Im Sinne einer höheren Transparenz sollten aber sämtliche oder einige in der Insolvenzverwalterliste vorgesehenen Angaben als verpflichtend festgelegt werden, lautet ein Verbesserungsvorschlag. Damit könnte zum einen der Druck auf eine regelmäßige Wahrnehmung von Fortbildungsmöglichkeiten aufrecht erhalten und zum anderen interessierten Personen (auch außerhalb der Insolvenzpraxis) ein Einblick in die Qualitätsstandards ermöglicht werden. (Schluss)