Parlamentskorrespondenz Nr. 388 vom 14.05.2012

Causa Kampusch: Prammer kritisiert Weitergabe von Unterlagen

Umfassender Ausbau der direkten Demokratie erfordert Volksabstimmung

Wien (PK) – Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat heute die Weitergabe von Unterlagen aus dem streng vertraulichen Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses in Zusammenhang mit der Causa Kampusch scharf kritisiert. Sie will zwar, wie sie bei einem Pressegespräch im Parlament erklärte, selbst keine Anzeige erstatten, etwaige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aber "offensiv unterstützen". Prammer sprach von einem bislang nicht vorgekommenen "großen Vertrauensbruch" und gab zu bedenken, dass, sollten Vertraulichkeitsbestimmungen tatsächlich nicht eingehalten worden sein, das Strafrecht schlagend werde.

Grundsätzlich positiv bewertete Prammer das in Diskussion stehende "Transparenzpaket" und die Reform der Parteienförderung. Der Umfang des Pakets sei größer, als sie noch vor wenigen Wochen zu hoffen gewagt hätte, meinte sie, auch wenn noch nicht alle Details für eine endgültige Beurteilung am Tisch liegen. Ausdrücklich befürwortete Prammer auch die Abschaffung der Wahlkampfkostenrückerstattung, wenn im Gegenzug die Parteienförderung entsprechend angepasst werde. Was man nicht tun dürfe, sei, die Parteien "auszuhungern", mahnte sie, schließlich brauche die repräsentative Demokratie Parteien. Auch kleine Parteien müssten Politik machen können.

Keinen Änderungsbedarf sieht Prammer bei der Klubförderung, die Infrastruktur im österreichischen Parlament sei ohnehin "nicht üppig".

Was die Ausweitung der direkten Demokratie in Österreich betrifft, glaubt Prammer, dass umfassende Verfassungsänderungen nicht bis zum Jahresende möglich sein werden. Ihrer Meinung nach sind noch zu viele Fragen offen. So wird es ihr zufolge etwa schwierig sein, über erfolgreiche Volksbegehren eine automatische Volksabstimmung abzuhalten, wenn dem Volksbegehren kein konkreter Gesetzesvorschlag zugrunde liegt, sondern allgemeine Anliegen geäußert werden. Prammer zufolge muss laut einem VfGH-Erkenntnis aus dem Jahr 2001 außerdem eine Volksabstimmung durchgeführt werden, sollten sich die Fraktionen tatsächlich darauf verständigen, dass Gesetze künftig auch ohne Mitwirkung des Nationalrats direkt vom Volk beschlossen werden können.

Prammer selbst tendiert nach wie vor zur Einführung eines "dreistufigen Volksentscheids" nach dem Vorbild einiger deutscher Bundesländer. Bei diesem Modell sei die Einbeziehung der Politik in den Entscheidungsprozess gewährleistet, zudem habe der Nationalrat die Möglichkeit, der Bevölkerung Alternativvorschläge vorzulegen, argumentierte sie. Fix ist für die Nationalratspräsidentin jedenfalls, dass im Rahmen von Volksabstimmungen nicht über Grund- und Menschenrechte sowie über internationales Recht abgestimmt werden darf. In Deutschland gebe es außerdem auch die Tendenz, keine Abstimmungen über Geld, also etwa Steuerfragen, zuzulassen. Um rascher zu Ergebnissen zu kommen, sprach sich Prammer erneut dafür aus, jene Gruppierungen der Zivilgesellschaft, die sich für mehr direkte Demokratie stark machen, in die Diskussion einzubinden und deren Expertise zu nutzen.

Für den Wunsch von Abgeordneter Gabriela Moser, Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses künftig mehr Ordnungsinstrumente in die Hand zu geben, äußerte Prammer großes Verständnis. Sie erinnerte daran, dass sie seinerzeit selbst Ordnungsstrafen im Nationalrat zur Diskussion gestellt habe, wobei sich FPÖ, BZÖ und Teile der Grünen strikt dagegen ausgesprochen hätten. Prammer räumte ein, dass es dabei um eine schwierige Frage gehe, weil das freie Mandat auf jeden Fall gewährleistet sein müsse. Sie will das Thema aber am Tisch lassen und die Wirkung des in Deutschland eingeführten Modells beobachten.

Generell zeigte sich Prammer mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses weiter zufrieden. Ein im Untersuchungsausschuss angesprochenes Lobbyistenproblem in Zusammenhang mit einer Wohnung von Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser, das in der Präsidiale auf Wunsch der Grünen und des BZÖ thematisiert wurde, erachtet sie als Angelegenheit des Ausschusses. (Schluss)