Parlamentskorrespondenz Nr. 525 vom 21.06.2012

Umweltverträglichkeitsprüfungen dauern weniger lang

Minister Berlakovich berichtet dem Parlament über UVP-Verfahren

Wien (PK) – Umweltminister Nikolaus Berlakovich hat dem Nationalrat kürzlich den fünften Bericht über die Vollziehung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes von März 2009 bis März 2012 vorgelegt (III-335 d.B.). Der Bericht gibt einen Überblick über die seit 2000 durchgeführten UVP-Feststellungsverfahren sowie über die Entwicklung der UVP-Genehmigungsverfahren seit 1993 und informiert erstmals auch über das Verfahrensmonitoring in den Jahren 2009 bis 2011.

In den Zeitraum März 2009 bis März 2010 fielen 101 UVP-Vorhaben, ein Drittel davon auf Vorhaben der Energiewirtschaft, über ein Fünftel auf Infrastrukturvorhaben. Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Hochleistungsstecken und Bergbau verzeichneten Anteile zwischen 9 % und 11 %. Bei den Energieprojekten sind 31 der 33 Vorhaben Windkraftanlagen zuzurechnen, zwei Vorhaben betrafen thermische Kraftwerke oder Feuerungsanlagen. Bei den Infrastrukturprojekten sind Freizeit- oder Vergnügungsparks, Sportstadien und Golfplätze zu nennen.

Die Verfahrensdauer konnte bei Anlagenvorhaben (ohne Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken) gegenüber dem letzten Bericht von durchschnittlich 452 Tagen auf durchschnittlich 324 Tage gesenkt werden. Der um Extremfälle bereinigt Medianwert ergibt eine Verfahrensdauer von 293 Tagen gegenüber 380 Tagen im letzten UVP-Bericht, das entspricht einer Verkürzung von über 12 auf 10 Monate. Bei Trassenvorhaben konnte die Verfahrensdauer im Berichtszeitraum von 10 Monaten weiter auf unter 9 Monate reduziert werden.

Ein Rückblick auf die Entwicklung seit dem Jahr 2000 lässt eine Zunahme der aus UVP-Feststellungsverfahren hervorgegangenen Bescheide seit 2000 auf 943 erkennen. In 83 % der Fälle ergaben die Feststellungsbescheide keine UVP-Pflicht. Der Schwerpunkt der Feststellungsverfahren lag bei der Infrastruktur (ohne Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken) auf folgenden Projekten: Neubau von Landesstraßen, Neuerschließung und Änderung von Skigebieten, Freizeit- und Vergnügungsparks, Sportstadien, Golfplätze, Einkaufszentren, Beherbergungsbetriebe und öffentlich zugängliche Parkplätze. Mehr als ein Drittel aller Feststellungsbescheide entfiel auf Niederösterreich, ein Sechstel auf Oberösterreich, knapp gefolgt von Steiermark, Tirol und Salzburg. Auf Burgenland, Kärnten, Vorarlberg und Wien entfielen jeweils 3 % - 5 % der Verfahren. 

Mehr als ein Drittel der Feststellungsbescheide betraf Einzelfallprüfungen für Änderungsvorhaben, mehr als ein Viertel waren Einzelfallprüfungen in schutzwürdigen Gebieten und ein Sechstel galt der Prüfung kumulativer Auswirkungen. In einem Viertel der Fälle ging es um die Frage, ob ein bestimmter Vorhabenstyp unter das UVP-Gesetz 2000 fällt oder ob der im Anhang vorgesehene Schwellenwert erreicht wird. Mehr als zwei Drittel aller Feststellungsverfahren wurden vom jeweiligen Projektwerber beantragt, ein Fünftel von mitwirkenden Behörden, 7 % von Umweltanwaltschaften. In 4 % der Fälle leiteten UVP-Behörden erster Instanz amtswegig ein Feststellungsverfahren ein.

Seit Inkrafttreten des UVP-Gesetzes im Jahr 1993 wurden für 329 Vorhaben UVP-Genehmigungen beantragt, konkret für 258 Anlagen sowie 71 Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken. Bis 2005 nahm die Zahl der UVP-Vorhaben ständig zu. Zwischen 2001 und 2002 verdoppelte sich die Zahl der Vorhaben von 13 auf 25 infolge der Einführung neuer UVP-Tatbestände mit der UVP-Novelle 2000. Eine große Zahl von Genehmigungsvorhaben in den Jahren 2003 und 2004 betraf vor allem Windparkprojekte und Bundesstraßenvorhaben. Nach einer rückläufigen Entwicklung in den Jahren 2006 bis 2008 wurde seit 2009 ein starker Anstieg registriert.

Die Entwicklung der UVP-Genehmigungsvorhaben von 1995 bis 2012 zeigt, dass UVP-Vorhaben primär im Bereich Infrastrukturprojekte (ohne Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken) angesiedelt waren. Konkret werden Freizeit- oder Vergnügungsparks, Sportstadien und Golfplätze, Landesstraßen, Rohrleitungen, Einkaufs- oder Fachmarktzentren sowie Schigebiete genannt. Auch die Energie- und die Abfallwirtschaft nahmen einen zentralen Stellenwert ein. Zum Ende des Berichtszeitraumes waren über zwei Drittel aller beantragten UVP-Vorhaben bewilligt. Für über ein Fünftel der Vorhaben lag noch keine abschließende Entscheidung in der ersten Instanz vor. Weniger als die Hälfte der Vorhaben wurde im vereinfachten Verfahren abgewickelt, wobei zu berücksichtigen ist, dass das vereinfachte Verfahren erst mit der UVP-Gesetz-Novelle 2000 eingeführt wurde. (Schluss)