Parlamentskorrespondenz Nr. 789 vom 17.10.2012

Schlusspunkt für Untersuchungsausschuss

Nationalrat: Wirbel um Inserate der Grünen

Wien (PK)- Ungewöhnlicher Start heute im Nationalrat. Vor der Ersten Lesung zum Budget, die üblicherweise allein auf der Tagesordnung steht, wird über den Abschluss des Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen debattiert. Da sich Regierung und Opposition innerhalb der gesetzten Frist bis heute auf keinen schriftlichen Bericht einigen konnten, hat Ausschussobmann Walter Rosenkranz mündlich Bericht erstattet. Anträge der Opposition zur Verlängerung von Fristen für den U-Ausschuss wurden abgelehnt.

Davor brachte BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria Bank AG, Kommunalkredit Austria AG und Österreichischer Volksbanken AG ein. Der Antrag wird ebenfalls noch heute diskutiert – im Gegensatz zu anderen Kurzen Debatten jedoch nicht am Nachmittag, sondern erst am Ende der Tagesordnung.

Zusätzlich fand gleich zu Beginn der Sitzung eine Geschäftsordnungsdebatte zu einer Initiative der Grünen statt. Diese haben in Zeitungen Inserate geschalten, die über das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten zum Untersuchungsausschuss Auskunft geben.

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orwurf: Grüne stellen mit Inseraten Abgeordnete an den Pranger

In einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung kritisierte Klubobmann Karlheinz KOPF (V) die Vorgangsweise der Grünen Fraktion, die in Form von Inseraten in Regionalzeitungen das Abstimmungsverhalten von einzelnen Abgeordneten an den Pranger stellen. Dies sei ein absoluter Tiefpunkt der politischen Auseinandersetzung. Diese "Form der Menschenhatz" sollte daher in der nächsten Präsidiale thematisiert werden, forderte er.

Es sei eine Errungenschaft der Französischen Revolution, dass es Gewaltentrennung gibt, hielt Abgeordneter Werner KOGLER (G) seinem Vorredner entgegen. Und ein Grundprinzip von demokratischen Systemen sei, dass das Stimmverhalten im Plenum der gesetzgebenden Körperschaft öffentlich gemacht wird, unterstrich der G-Klubobmann. Die WählerInnen hätten ein Recht darauf zu erfahren, wie die von ihnen gewählten Abgeordneten abstimmen.

Abgeordneter Josef CAP (S) erinnerte daran, dass auch die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Gabriela Moser, davon ausgegangen sei, dass die Arbeit des Ausschusses etwa Mitte Oktober beendet sein werde. Außerdem habe es eine Fünf-Parteien-Einigung darüber gegeben, dass der Untersuchungsausschuss heute seine Tätigkeit einstellt. Ein schriftlicher Bericht sei deshalb nicht zustande gekommen, weil man sich nicht darauf einigen konnte, gab Cap zu bedenken. Zusammenfassend könne man sagen, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen ist. Als inakzeptabel bezeichnete er auch die angesprochenen Inserate der Grünen, weil damit einigen Abgeordneten Kumpanei mit jenen unterstellt werde, an denen der ganze Ausschuss Kritik geübt hat.

Zunächst einmal sollt man akzeptieren, dass in Österreich Meinungsfreiheit herrscht, stellte Abgeordneter Josef BUCHER (B) einleitend fest. Wie man dann damit umgeht, liege im Verantwortungsbereich jeder einzelnen Partei. Er halte es für einen schlechten Stil, wenn solche personifizierten Inserate wie von den Grünen, die noch dazu die SteuerzahlerInnen finanzieren, geschaltet werden. Aber wie schlecht ist erst der Stil eines "tollwütigen Milliardärs", der nach Österreich reist und einzelne Politiker aus dem BZÖ herauskauft, fragte sich Bucher. "Und das muss ihm erst einer nachmachen – 500.000 Euro geboten zu bekommen und Nein zu sagen." Aber es gebe Menschen in diesem Raum, die sich kaufen ließen,  dies sei eine große Schande für den Berufsstand der PolitikerInnen, so sein Befund.

Auch Abgeordneter Heinz-Christian STRACHE (F) verurteilte die "Vernaderung und Denunzierung" der politischen MitbewerberInnen durch die Grünen, die in Inseraten versucht hätten, Abgeordnete als kriminell darzustellen. Was die Arbeit des Untersuchungsausschusses angeht, so seien alle davon ausgegangen, dass die geladenen Zeugen auch kommen und man daher die Arbeiten bis etwa Mitte Oktober abschließen könne. Leider sei es jedoch zu Entwicklungen gekommen, die die seriöse Tätigkeit des Ausschusses blockiert haben, bedauerte Strache. "Ein Abdrehen" des Ausschusses sei daher auch schlechter Stil und zu kritisieren.

Vorsitzender Rosenkranz: ein Jahr U-Ausschuss in 38 Minuten

In einem sehr ausführlichen Redebeitrag erstatte Abgeordneter und U-Ausschuss-Vorsitzender Walter ROSENKRANZ (F) einen mündlichen Bericht über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen in den vergangen Monaten.

Vor genau einem Jahr wurde dieser Ausschuss im Auftrag des Nationalrats ins Leben gerufen, erinnerte der Vorsitzende. Untersuchungsgegenstand war u.a. die Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht und Kontrolle über die ÖIAG hinsichtlich der anteilig in ihrem Eigentum stehenden Telekom Austria Group sowie deren Beteiligungen ab dem Jahr 2000 im Hinblick auf folgende Punkte: die Leistung von Zahlungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung; die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern sowie damit in Zusammenhang stehender Zahlungen; die Weiterleitung von Zahlungen an PolitikerInnen und ihnen nahestehende Personen und Parteien; die lukrative Zwischenschaltung von parteinahen Personen und Unternehmen in den Erwerb ausländischer Beteiligungen insbesondere Mobiltel Bulgarien, MDC Weißrussland, Mobtel Serbien; die Manipulation von Börsenkursen sowie die direkte Einflussnahme auf die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen im Ministerium durch die Telekom Group und damit in Zusammenhang stehende Zahlungen. Weiters befassten sich die Abgeordneten mit den Verkaufsverfahren von im Bundeseigentum befindlichen Immobilien (BUWOG, BIG) sowie der Einmietung von Gerichten im Justizzentrum Wien Mitte und verschiedener Finanzbehörden im Terminaltower Linz; der Tätigkeit von Lobbyisten und Beratern im Bereich des Innenministeriums hinsichtlich der Vorgänge rund um die Vergabe der Aufträge für das Behördenfunknetz; der Aufklärung über die Schaltung von Inseraten durch staatsnahe oder im Einflussbereich von Bundesministerien befindlichen Unternehmen oder Organisationen (z.B. ÖBB oder ASFINAG); der Überprüfung der direkten Schaltung von Inseraten seitens der Bundesministerien; dem Versuch der Lockerung des Glücksspielmonopols während der Amtszeit von Finanzminister Grasser sowie den Anträgen und Vergabevorgängen im Zusammenhang mit Staatsbürgerschaftsverleihungen.

Drei von sieben Kapiteln abgearbeitet: Telekom, BUWOG, Adonis

Was die Manipulation von Börsenkursen angeht, so habe es keine Wahrnehmung gegeben, dass irgendjemand aus der Politik Einfluss genommen hat, stellte Rosenkranz einleitend klar. Die Vorgänge im Management der Telekom, die unter die Aufsichtspflicht durch die ÖIAG fallen, werden aber wahrscheinlich noch heuer im Rahmen eines Strafverfahrens untersucht.

Sodann ging Rosenkranz auf jene Bereiche ein, die "abgearbeitet" wurden. Die bisherigen Einvernahmen in Sachen Telekom haben ergeben, dass die Telekom dubiose Studien, deren tatsächliches Vorhandensein in vielen Fällen nicht nachweisbar war, zu großteils weit überhöhten Preisen in Auftrag gegeben hat. Diese Gelder wurden insbesondere zur Finanzierung von politischen Parteien, ihnen nahestehenden Organisationen oder Einzelpersonen genutzt. Vor allem über die Firma von Peter Hochegger (Valora) sind teils enorme Summen an die Empfänger weitergeleitet worden. Wohlwollen wurde seitens der Telekom auch mittels zahlreicher Einladungen von wichtigen Persönlichkeiten und Meinungsträger für Sport- und Society-Events erkauft. Erwiesen ist u.a., dass die Telekom einen Großteil des BZÖ-Wahlkampfs 2006 und auch 2008 finanziert hat. Nicht zweifelsfrei konnte geklärt werden, ob es tatsächlich zu einem "Gesetzeskauf" gekommen ist. Es gebe jedoch deutliche "zeitliche und wirtschaftliche Nähen" mit verschiedenen Verordnungen, konstatierte Rosenkranz. Man dürfe jedoch nicht übersehen, dass auch in der Frage Telekom ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr weiter ermittelt wurde, da aufgrund der Regierungsmehrheit keine Ladungsbeschlüsse mehr im Einvernehmen zustande gekommen waren.

Die Causa BUWOG, eine der größten Privatisierungen in der Regierungszeit von Kanzler Schüssel und Finanzminister Grasser, ist seit Jahren ein Fall für die Justiz, führte Rosenkranz weiter aus. Sie umfasst mögliche Untreue, illegale Absprachen und Provisionszahlungen im Zusammenhang mit der Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen. Zu klären waren etwa die Auswahl der "richtigen" Investmentbank oder die Einbindung von Hochegger und Maischberger im Ausschreibungsverfahren inklusive der Zahlung von hohen Provisionen sowie die politische Verantwortung von Finanzminister Grasser. Auf jeden Fall wurde klar, dass beim gesamten Bietervorgang etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Es sind zweifellos sehr viele Fragen offen geblieben, die noch die Strafgerichte zu prüfen haben.

Hinsichtlich des Behördenfunknetzes Adonis stellte Rosenkranz fest, dass dem Projekt offensichtlich ein katastrophaler Vertrag mit wechselseitigen Mitwirkungspflichten zugrunde lag. Außerdem hat der damalige Innenminister Strasser nicht die nötigen Budgetmittel dafür gehabt. Es war daher klar, dass dieses Projekt, durch das alle Blaulichtorganisationen mit einem gemeinsamen Funknetz verbunden werden sollten, scheitern musste. Um aus dem Vertrag rauszukommen, musste die Republik Österreich schließlich für etwas, das ihr nichts gebracht hat, 30 Mio. € zahlen, hob Rosenkranz hervor.

Rosenkranz bezog sich auch auf das Resümee von Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann, dass es einerseits positive Auswirkungen gegeben hätte, die zu mehreren Gesetzesänderungen geführt haben, aber bedauerlich sei, dass der Auftrag nun nicht mehr zu Ende geführt werden könne. Besonders die Themen, die nach der Sommerpause auf der Agenda standen – Inseratenaffäre, Staatsbürgerschaftsgaben, Telekom-Ostgeschäfte - konnten laut Hoffmann nicht so gründlich abgearbeitet werden, da nur eine geringe Zahl an Auskunftspersonen zur Verfügung stand.

Zusammenfassend unterstrich der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Rosenkranz, dass es gelungen sei, politische Verantwortlichkeiten zu klären. Es habe nicht nur Verfehlungen in Ministerien gegeben, sondern es ist auch zu Geldannahmen von parteinahen Personen und Organisationen gekommen. Die Arbeit im Ausschuss war für alle Beteiligten durchaus anstrengend, aber auch lohnend, resümierte er.

Diskussion über Vorsitzführung Mosers

Für die Regierungsparteien stellten Abgeordnete Otto PENDL (S) und Werner AMON (V) fest, die Weigerung der ehemaligen Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses, Gabriela MOSER (G), einen 4-Parteien-Antrag nicht zuzulassen, habe grundlegende Rechte von Abgeordneten beschnitten. Mosers folgende Erklärung, sie habe den fraglichen Antrag zur eingeschränkten Aktenlieferungen letztlich zur Abstimmung gebracht, doch sei dieser Antrag dann zurückgezogen worden, änderte nichts an der Einschätzung der Regierungsparteien, Moser habe dabei einen undemokratischen Fehler begangen.

Otto Pendl befand, zwar hätte der Ausschuss zur Untersuchung von Korruptionsvorwürfen bis zum Sommer erfolgreiche Aufklärungsarbeit geleistet, wobei einige bekannte Namen zu verschiedenen Themenbereichen immer wieder aufgetaucht seien. Mosers Verhalten Ende August jedoch, analysierte der S-Mandatar, habe den Ausschuss in eine heikle Situation geführt. Den 5-Parteien-Antrag zur Weiterführung der Ausschussarbeit bis zum Zieldatum 16. Oktober von Oppositionsseite als das "kleinere Übel" zu bezeichnen, ließ Pendl nicht gelten, denn in seinen Augen besteht gelebte parlamentarische Demokratie aus Kompromissfindungen.

Der Sozialdemokrat äußerte weiters seinen Unmut über die in Korruptionsdebatten immer wiederkehrende Gleichsetzung gerichtsanhängiger Strafdelikte, bei denen Millionenbeträge geflossen seien, mit Inseratenschaltungen. Zwar räumte er ein, insgesamt sei dieser U-Ausschuss auf Grund der regen Arbeit der Abgeordneten bis zum Sommer der erfolgreichste bisher gewesen, doch kam er nicht umhin, die Behandlung von Auskunftspersonen vielfach als unangebracht zu bezeichnen. Auch die Sinnhaftigkeit, parlamentarische Untersuchungen zeitgleich mit justiziellen Ermittlungen durchzuführen, sei zu hinterfragen, meinte Pendl, da strafrechtlich verdächtigte Auskunftspersonen natürlich vom rechtsstaatlichen Prinzip der Entschlagung Gebrauch machen würden.

Ist ein U-Ausschusses parallel zu Ermittlungen der Justiz sinnvoll?

Missfallend zeigte sich Werner Amon zu der eingangs erfolgten Ausschussberichterstattung durch Obmann Walter Rosenkranz, der entgegen seiner durchwegs objektiven Vorsitzführung sich nun einer parteipolitischen Darstellung bedient habe. Entrüstet war der V-Mandatar über die Inseratenschaltungen der Grünen, die Thema der vorangegangenen Geschäftsordnungsdebatte gewesen waren. Abgeordnete der Regierungsparteien als "Stimmvieh" zu bezeichnen beziehungsweise den Eindruck zu erwecken, diese ParlamentarierInnen steckten mit Kriminellen unter einer Decke, sei untragbar, monierte Amon. Er erinnerte, immerhin seien im vergangenen Untersuchungsausschuss mehr als 80% der Beschlüsse einstimmig getroffen worden, was den Antrieb aller Fraktionen, Aufklärungsarbeit zu leisten, belege.

Amon wertete es daher als bedauerlich, dass die Untersuchungstätigkeit des Ausschusses oftmals missbraucht worden sei, wie er sagte, und führte die Übermittlung vertraulicher Ermittlungsakten an die Medien oder die Verwendung von Zeugenbefragungen für die Verlautbarung subjektiver Tattheorien durch einige Ausschussmitglieder als Beispiele an. Die bereits von Pendl erwähnte Problematik paralleler Ermittlungen von Justiz und Parlament solle bei einer Reform des Untersuchungsausschusses gelöst werden, schlug Amon vor. Diese Paralleluntersuchungen seien nämlich der Grund für die fehlenden Aktenlieferungen zu den Telekom Ostgeschäften gewesen, erklärte der V-Mandatar und verwies in diesem Zusammenhang auf die Forderung des Abgeordneten Peter Pilz, dass der Untersuchungsausschuss mit der Justiz kooperieren sollte. Der Ausschuss habe letztlich mit gesetzlichen Neuerungen zur Parteienfinanzierung und zu Lobbying sowie mit dem Transparenzpaket politische Konsequenzen aus der Aufdeckungsarbeit gezogen, resümierte Amon, doch müsse seiner Ansicht nach klar zwischen politischer Verantwortung und wirtschaftlichen Kriminalfällen wie jenen rund um die Telekom unterschieden werden.

U-Ausschüsse als Minderheitenrecht

Der U-Ausschuss zu Korruptionsvorwürfe habe aufgezeigt, führte F-Klubobmann Heinz-Christian STRACHE aus, dass in vielen Bereichen der Republik ein "Selbstbedienungsladen" für Lobbyisten, begründet von Machtinteressen politischer Parteien, bestehe. Das nunmehrige "Abwürgen" des Ausschusses durch die Regierungsparteien, das nicht einmal Bundespräsident Heinz Fischer bemängelt habe, zeige, SPÖ und ÖVP würden Sorge tragen, weitere kolportierte Korruptionsfälle nicht publik zu machen, mutmaßte Strache. Trotz der weitgehend guten Ausschussarbeit unter den Vorsitzenden Moser und später Rosenkranz verstehe er die Wut in den Medien und der Bevölkerung gut, so der F-Mandatar. Immerhin sei es eine "demokratiepolitische Bankrotterklärung", dass Bundeskanzler Werner Faymann sich als ehemaliger Infrastrukturminister der parlamentarischen Kontrolle über von ihm beauftragte Inseratenschaltungen für 7 Mio. Euro Steuergeld entzogen habe. Bei der ÖVP ortete Strache Verdachtsfälle rund um den ehemaligen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und folgerte, die Regierungsparteien würden aus genannten Gründen gegenseitige Schutzfunktion übernehmen.

Strache appellierte, nicht aus Angst vor möglicherweise parteipolitisch schädlichen Zeugenaussagen, Transparenz und Kontrolle hintanzustellen. Es gelte daher, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitenrecht zu ermöglichen, auch um noch ausständige Korruptionsvorwürfe, beispielsweise zu Staatsbürgerschaftsvergaben in Salzburg und Wien, aufzuarbeiten, begründete der F-Politiker.

Politische Verantwortung für Stimmverhalten

Die ehemalige Obfrau des U-Ausschusses, Gabriela Moser (G), hielt eingangs fest, 97% aller PolitikerInnen arbeiteten redlich, engagiert und korrekt. Sie dürften daher nicht mit Menschen, denen Korruption angelastet wird, gleichgesetzt werden. Allerdings, betonte die G-Abgeordnete, trage jede/r Abgeordnete/r höchstpersönlich politische Verantwortung für ihr/sein Stimmverhalten im Nationalrat und müsse es sich daher auch anlasten lassen, wenn bei Abstimmungen dem Klubzwang Folge geleistet werde. Ihre Bedenken gegen den häufig erwähnten 4-Parteien-Antrag des Untersuchungsausschusses diesen Sommer erklärte Moser mit der Feststellung, sie habe die im Antrag vorgesehene Beschränkung der Aktenlieferungen – auch zu bereits behandelten Bereichen - abwenden wollen. Das jetzige Ausschussende sehe sie als Hinweis auf die Absicht der Regierungsparteien, noch nicht aufgeklärte Verflechtungen von Politik und Wirtschaft im Dunkeln zu lassen.

Immerhin habe der U-Ausschuss in sieben Themenbereichen das Zusammenspiel von Geld, Macht und Politik ans Tageslicht gebracht, erläuterte Moser und beschrieb aufgedeckte Fälle bei Telekom, BUWOG oder dem Glücksspielkonzern Novomatik. Insgesamt habe sich ein Bild der "Gefälligkeitskultur" ergeben, so Moser, wobei gegen entsprechende Honorarleistungen an die Politik und ihr Umfeld, Geschäftsaufträge beziehungsweise gewünschte Gesetzesänderungen ermöglicht worden seien. Die ehemalige Ausschussvorsitzende plädierte unter Bezugnahme auf noch offenen Fälle von demokratiepolitischer Fragwürdigkeit wie die Inseratenaffäre für ein Minderheitenrecht bei Untersuchungsausschüssen gepaart mit einer Geschäftsordnungsänderung. Damit, bemerkte Moser, könnten alle Unklarheiten in Zusammenhang mit der notwendigen Kontrolltätigkeit des Nationalrats beseitigt werden.

Parlament soll mehr aufklären können

B-Klubobmann Josef BUCHER nannte es bedauerlich, dass der U-Ausschuss zu mutmaßlichen Korruptionsfällen heute "zu Grabe getragen werde". Er stellte zudem fest, dass die von Ausschussvorsitzendem Walter Rosenkranz genannten Zahlungen des BZÖ an die Telekom im Jahr 2008 ihm nicht bekannt seien und seine Fraktion sämtliche Unterlagen zu kolportierten Korruptionsfällen bereits der Staatsanwaltschaft übermittelt habe. Das BZÖ sei immer bereit gewesen, auch aktive PolitikerInnen der eigenen Partei für Befragungen in den Ausschuss zu laden. Mit dieser Kooperationsbereitschaft unterscheide sich das Bündnis von anderen Fraktionen, wie der SPÖ, von der einzig Staatssekretär Josef Ostermayer als Auskunftsperson gekommen war. Klar machte Bucher auch, es gebe keine sachlichen Anschuldigungen gegen den verstorbenen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, Angriffe auf ihn entsprächen daher nicht dem guten politischen Stil.

Beim abgeschlossenen U-Ausschuss machte Bucher zwar einige Erfolge, wie die dadurch lancierten Gesetzesinitiativen und den "Selbstreinigungseffekt" für die Politik, geltend. Dennoch entsprächen die derzeitigen Bestimmungen nicht dem Aufklärungsmandat des Parlaments, das von Presse und BürgerInnen gefordert werde. Daher machte sich der B-Mandatar für einen ständigen Untersuchungsausschuss zu Korruptionsfällen stark, um zeitnah politische Verantwortung klären zu können. Man müsse das Minderheitenrecht für U-Ausschüsse ernst nehmen und eine Novellierung der Verfahrensordnung realisieren, war Bucher überzeugt und verwies auf die entsprechende Rechtslage in Deutschland. Ansonsten, warnte er, würde sich die Politik, konfrontiert mit immer neuen Vorwürfen, am Weg in den "Abgrund" befinden.

Für und Wider zur Beendigung des Ausschusses

Abgeordnete Christine LAPP (S) widersprach ihren Vorrednern Bucher und Strache. Der Untersuchungsausschuss habe sehr wohl viele Ergebnisse gebracht und sich in insgesamt fünf Gesetzesinitiativen niedergeschlagen, sodass es nun unter anderem verbesserte Gesetze zur Korruptionsbekämpfung, zum Lobbying, zur Unvereinbarkeit der Tätigkeit von Abgeordneten und für den Umgang mit Medien gebe. Eine Gleichsetzung der Inseratenkampagnen des damaligen Verkehrsministers Faymann mit der persönlichen Bereicherung, die in anderen Bereichen stattgefunden habe, wies Lapp entschieden zurück.

Es sei durch die Arbeit des Ausschusses ein Netzwerk aufgedeckt worden, in dem sich Einzelpersonen bereichert hätten, sowie Wahlkampffinanzierung, der keine Leistungen entsprochen haben, resümierte Lapp die Ergebnisse der Untersuchungen des Ausschusses. Im Bereich der Telekom seien Bestechung und Aktienmanipulationen zur Bereicherung von Managern ans Licht gekommen. Die Tätigkeit der "Agentur Orange" sei ebenso beleuchtet worden wie das Netzwerk des Lobbyisten Hochegger und das von ihm aufgezogene Firmengeflecht, welches geschaffen wurde, um die "drei Musketieren der Gier" Grasser, Rumpold und Maischberger zu begünstigen. Auch im Fall des Blaufunks habe sich ein Netzwerk der Korruption gezeigt, mit Mensdorff-Pouilly als einen der Namen, die immer wieder ins Spiel gekommen seien.

Es sei aber gelungen, politische Änderungen herbeizuführen, weshalb das Lamento über ein "Abdrehen" des Ausschusses nicht gerechtfertigt sei. Mit der Nichtzulassung eines Antrags durch Vorsitzende Moser im August sei leider ein parlamentarischer Fehler passiert und viel an gegenseitigem Vertrauen zerstört worden. Man könne aber insgesamt eine erfolgreiche Bilanz ziehen, sagte Lapp und dankte den MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion, welche durch ihren Einsatz die Arbeit des Ausschusses erst ermöglicht haben.

Abgeordneter Johannes SCMUCKENSCHLAGER (V) verwies darauf, dass es einen einhelligen Beschluss gegeben habe, den Ausschuss mit Mitte Oktober zu beenden. Er habe umfangreiche Arbeit geleistet, sagte der Abgeordnete mit Verweis auf 53 Ausschusssitzungen, in denen eine lange Liste an Themen abgearbeitet worden sei. Die Aufgabe sei die Klärung der politischen Verantwortung gewesen, der Ausschuss habe hier seriöse Arbeit geleistet. Die Justizministerin habe aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse umfangreiche Gesetze auf den Weg gebracht und das Parlament diese beschlossen. 

Zum Thema der Inserate stellte Schmuckenschlager fest, diese Vorgänge hätten ein Verhältnis von Politik und Medien aufgezeigt, auf welches mit dem Medientransparenzgesetz reagiert wurde, sodass gewisse Dinge heute nicht mehr möglich wären. Ausdrücklich hob Schmuckenschlager hervor, dass Bundesminister Berlakovich sowohl dem Ausschuss wie auch dem Nationalratsplenum für ausführliche Auskünfte zur Verfügung gestanden ist.   

Abgeordneter Harald VILIMSKY (F) warf der SPÖ vor, eine "Legendenbildung" um Bundeskanzler Faymann zu betreiben. Nicht die Inserate in seiner Zeit als Verkehrsminister mache man ihm zum Vorwurf, sondern dass er daraus für sich persönlich einen Werbewert lukriert habe, für den andere bezahlen mussten. Auch das Verhalten gegenüber den Managern bei ÖBB und ASFINAG grenze an Nötigung. Vilimksy dankte Abgeordnetem Rosenkranz für die kompetente Vorsitzführung und den MitarbeiterInnen der Parlamentsdirektion für die geleistete Arbeit. Was das Ende des Ausschusses betreffe, so habe sich schon bei früheren Untersuchungsausschüssen gezeigt, dass diese sehr schnell beendet wurden, sobald der begründete Verdacht aufkam, Personen aus den Reihen von SPÖ und ÖVP hätten von gewissen Vorgängen profitiert. Auch im nun beendeten Ausschuss hätte sich ein Einvernehmen dieser beiden Parteien gezeigt, nur Zeugen zuzulassen, welche sicher nicht aussagen werden. Die Konsequenz sei, dass der Untersuchungsausschuss Minderheitenrecht werden müsse. Für SPÖ und ÖVP werde sich bestätigen: "Wahltag ist Zahltag", schloss Vilimsky.

Abgeordneter Peter PILZ (G) forderte mehr politische Verantwortung der Abgeordneten ein. Die Grünen würden daher mit Plakataktionen darüber informieren, welche Abgeordneten für das "Abdrehen" des Untersuchungsausschusses gestimmt und damit die "Vertuschung" befördert haben. Die Vier-Parteien-Übereinkunft, keine politisch aktiven MandatarInnen vor den Ausschuss zu laden, kritisierte Pilz scharf. Damit sei unmöglich gemacht worden, Vorwürfen in Zusammenhang mit Gesetzeskauf nachzugehen. Der Ausschuss sei letztlich wegen seines Erfolgs beendet worden. Diese Form des Umgangs mit der parlamentarischen Kontrolle müsse aufhören, verlangte Abgeordneter Pilz.

Wie der Ausschuss aufgezeigt habe, sei in Österreich ein politisches System der organisierten Korruption und der systematischen Plünderung öffentlichen Eigentums entstanden, so die weitere Kritik von Pilz. Der Fall Grasser zeige, dass in keiner Partei, in der er jemals aktiv war, jemand bereit gewesen sei, seinem Tun Einhalt zu gebieten. Es sei ganz eindeutig, dass es Fälle von Gesetzeskauf gegeben habe. In der Blaufunk-Affäre sei das selbe Netzwerk aktiv gewesen, das bereits beim Eurofighter-Kauf bestand. Im Medienbereich habe sich erwiesen, dass es wieder eine klare Trennung von Redaktion und Verlag geben müsse. Der Fall Wolfgang Fellner mache deutlich, wie heute alle Regeln des sauberen Journalismus gebrochen werden. Es wäre gut gewesen, hätte der Ausschuss auch Medienverantwortliche geladen. Pilz betonte, dass die Weisung von Bundeskanzler Schüssel in Zusammenhang mit dem Kauf von Staatsbürgerschaften klar belegt sei. Der Untersuchungsausschuss müsse Minderheitenrecht werden, und er müsse weiterarbeiten, forderte Pilz.

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) resümierte, das umfangreiche Aktenstudium des Ausschusses habe ergeben, dass es ein Korruptionsnetzwerk von PolitikerInnen, LobbyistInnen und teilweise auch BeamtInnen gegeben habe. Die Handlungen dieses Netzwerks hätten die SteuerzahlerInnen geschädigt. Das sei insbesondere der Fall gewesen bei der BUWOG. Die Telekom habe Geld an alle Parteien verteilt. Auch die Fakten, die im Zusammenhang mit Blaufunk und Inseratenaffäre ans Licht gekommen seien, bezeichnete Petzner als "erschütternd". Die Konsequenzen daraus seien in Form verschärfter Gesetze gezogen worden. Das BZÖ habe einen beispiellosen Prozess der Selbstreinigung vollzogen und auch personelle Konsequenzen nicht gescheut, unterstrich Petzner.

Ungerechtfertigte Vorwürfe gegenüber seiner Partei müsse er aber zurückweisen, so habe das BZÖ sich im Fall des Glückspielgesetzes sicher nicht kaufen lassen, bekräftigte er. Aus den Fehlern, die aber zweifellos passiert seien, gebe es nur eine Schlussfolgerung: "Wir müssen besser werden" und die Verantwortung gegenüber BürgerInnen und SteuerzahlerInnen wahrnehmen. Das sei gelungen, indem man Korruptionsnetzwerke aufgezeigt und zumindest teilweise zerschlagen habe.

Unterschiedliche Schlussfolgerungen bleiben

Auch Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) fasste die wichtigsten Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zusammen. Eine Gleichsetzung der Inseratenschaltung durch Faymann für die ÖBB mit Geldflüssen in Millionenhöhe, wie sie bei Hochegger oder der Telekom aufgedeckt wurden, sei aber nicht gerechtfertigt. Der Untersuchungsausschuss sei insgesamt äußerst erfolgreich gewesen und habe seine Aufgabe, politische Verantwortlichkeit zu klären, tatsächlich erfüllt.

Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) betonte, es sei im Untersuchungsausschuss um die Klärung der politischen, nicht der strafrechtlichen Verantwortung gegangen. Das Parlament sei kein Gericht. Es seien aber Missstände und der Missbrauch von Steuergeldern aufgedeckt und in der Folge neue Gesetze geschaffen worden. Im Falle der Telekom sei mit den Aktienkursmanipulationen ein eindeutiger Kriminalfall ans Licht gekommen, mit dem sich die Justiz befassen werde. Allerdings sei auch klar gewesen, dass bei parallelen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Ausschuss die Situation eintreten werde, dass Zeugen von ihrem Recht der Entschlagung Gebrauch machen. 

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) kritisierte, man habe dem Ausschuss die Befragung wichtiger Zeugen verweigert. Daher sei nur übrig geblieben, aus Akten zu zitieren. Kritik an diesem Vorgehen sei daher nicht berechtigt. Den Fall der Inserate, die Faymann beauftragt habe, sehe er anders. Diese hätten nicht den ÖBB, sondern Faymann gedient, damit sei die Frage nach der politischen Verantwortung berechtigt, da es sich auch hier um Millionenbeträge handle.

Abgeordnete Martina SCHENK (B) hielt eingangs ihrer Wortmeldung fest, der Untersuchungsausschuss habe gute Arbeit geleistet und zu einer Reihe von Gesetzesänderungen geführt. Ihrer Meinung nach sind SPÖ und ÖVP für die aufgedeckte Misswirtschaft und die zutage getretene Verschwendung von Steuergeldern verantwortlich. Schenk erinnerte daran, dass Jörg Haider seinerzeit angetreten sei, um gegen das System der Parteibuchwirtschaft und der Freunderlwirtschaft anzukämpfen, und sehr viel erreicht habe. "Wir vom BZÖ setzen diesen Weg fort", bekräftigte sie.

FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian STRACHE korrigierte in Form einer Tatsächlichen Berichtigung eine Reihe von Aussagen von Abgeordnetem Pilz und wies unter anderem darauf hin, dass er nie gemeinsam mit Karl-Heinz Grasser im Bundesparteivorstand der FPÖ gesessen sei.

Abgeordneter Michael SCHICKHOFER (S) sieht Bundeskanzler Werner Faymann durch die Aussagen im Untersuchungsausschuss entlastet. So habe etwa der damalige Leiter der Unternehmenskommunikation der ASFINAG Marc Zimmermann im Ausschuss klargestellt, dass es keine Weisungen des Verkehrsministeriums in Bezug auf ASFINAG-Inserate gegeben habe, die Themen der Inserate von der ASFINAG selbst ausgewählt worden seien und in den Inseraten kein Foto von Faymann vorgekommen sei, skizzierte er. Das, was die Opposition "konstruiert", entspricht seiner Meinung nach nicht den Erkenntnissen im Untersuchungsausschuss. Generell hielt Schickhofer fest, der Untersuchungsausschuss habe sich finanziell, politisch, gesetzlich und moralisch rentiert.

Auch Abgeordneter Erwin RASINGER (V) sprach von einem "in Summe sehr sehr erfolgreichen Ausschuss". Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses haben ihm zufolge große Leistungen vollbracht. Österreich könne Korruption nicht zur Gänze abschaffen, meinte Rasinger, der Untersuchungsausschuss habe aber signalisiert, dass die Politik Licht ins Dunkel bringen könne und wolle, Machenschaften, wie sie aufgezeigt wurden, ablehne und bereit sei, Konsequenzen zu ziehen. Was die ÖVP nicht wolle, sei, so Rasinger, "Pilz'sche Demokratie". Pilz sehe sich als Aufdecker, Staatsanwalt und Richter in einer Person, kritisierte er.

Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) stimmte der Einschätzung zu, dass der Untersuchungsausschuss gute Arbeit geleistet habe, er gab aber zu bedenken, dass einige Themenkomplexe offen geblieben sind. SPÖ und ÖVP sind ihm zufolge als "eineiige Vertuschungszwillinge" aufgetreten und hätten den Untersuchungsausschuss letztendlich "abgedreht". Widmann sieht jetzt die Justiz am Zug und zeigte sich "gespannt", ob diese tatsächlich unabhängig ermitteln werde. Er urgierte auch klare Worte des Bundespräsidenten, der seiner Auffassung nach durch sein bisheriges Schweigen die Missstände deckt.

Für Abgeordneten Rudolf PLESSL (S) steht es außer Streit, dass der Untersuchungsausschuss erfolgreich war. Seiner Ansicht nach ist aber auch eine gewisse Schwäche zutage getreten. Es habe sich gezeigt, dass ein neues Verfahrensrecht dringend notwendig wäre. Die SPÖ sei dafür, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu einem parlamentarischen Minderheitsrecht zu machen, sagte Plessl, zuvor müsse man aber verschiedene Fragen wie die Einrichtung einer Schiedsstelle klären. Zudem müsse sichergestellt sein, dass der Untersuchungsgegenstand klar definiert ist. Detailliert ging Plessl auf das Untersuchungsthema Blaulichtfunk ein, er ist überzeugt, dass es in diesem Zusammenhang zu Schmiergeldzahlungen gekommen ist.

Abgeordneter Johann MAIER (S) qualifizierte den Untersuchungsausschuss als erfolgreichsten Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik. Besonders bei den Themen Telekom und Immobiliengeschäfte hat der Ausschuss seiner Meinung nach eine Reihe von Erkenntnissen gebracht. Zutage getreten sind ihm zufolge etwa Scheinverträge, ungeklärte Provisionsflüsse und illegale Parteienfinanzierung. Maier sieht nun die Justiz gefordert, die strafrechtliche Seite der Fälle zu untersuchen. Man solle aber auch zivilrechtliche Schritte setzen und prüfen, ob zu Unrecht bezahlte Provisionen zurückgefordert werden könnten, mahnte er. Voraussetzung für die Zustimmung zu weiteren Untersuchungsausschüssen seitens der SPÖ ist für Maier, dass die Grundrechte und Persönlichkeitsrechte von befragten Personen gewährleistet sind.

Abgeordneter Robert LUGAR (o.F.) wertete es als positiv, dass die Koalitionsparteien der Einsetzung des Untersuchungsausschusses vergangenen Oktober zugestimmt hätten. Der Weg der Aufklärung sei später aber verlassen worden, bedauerte er. Wie könne auch nur ein ÖVP- oder ein SPÖ-Politiker glauben, dass man mit dieser Vorgangsweise das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik stärke, hielt Lugar fest und drängte auf eine Fortführung des Untersuchungsausschusses.

Die "wüsten Beschimpfungen" Buchers gegenüber den abtrünnigen BZÖ-Abgeordneten wies Lugar scharf zurück. Sollte Bucher noch einmal unterstellen, dass er von Frank Stronach Geld bekommen habe, um in sein Team zu wechseln, werde er den BZÖ-Chef klagen, kündigte er an. Stronach habe auch nicht Bucher persönlich 500.000 € angeboten, stellte Lugar klar, vielmehr sei dieses Geld als Akontozahlung für eine Werbekampagne gedacht gewesen, sollte das BZÖ die Werte Stronachs – Wahrheit, Transparenz und Fairness – übernehmen und eine gemeinsame Wahlbewegung mit Stronach gründen.

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) interpretierte die Aussagen Lugars dahingehend, dass Stronach offenbar nicht Bucher persönlich, sondern das gesamte BZÖ kaufen wollte. Weil dies nicht gelungen sei, kaufe er eben Teile des BZÖ zusammen, resümierte er.

Was den Untersuchungsausschuss betrifft, wies Brosz die Kritik an Inseraten der Grünen zurück. Nicht die Inserate der Grünen seien respektlos, sondern die Weigerung Faymanns, in den Untersuchungsausschuss zu kommen, sowie der Versuch, Abgeordnete Moser als Vorwand zu benutzen, um den Untersuchungsausschuss abzudrehen, betonte er. Bei dieser Vorgangsweise brauche man sich nicht zu wundern, wenn die Debatten härter würden.

In einer zweiten Wortmeldung zeigte sich Abgeordneter Robert LUGAR (o.F.) bestürzt über die Reaktion auf seine Rede. Er habe im Sinne der Werte des Team Stronach nur die Wahrheit gesagt, unterstrich er.

Bei der Abstimmung wurde sowohl der Antrag der FPÖ als auch der Antrag der Grünen, dem Untersuchungsausschuss zur Vorlage eines schriftlichen Berichts eine Frist bis zum 5. Dezember zu setzen, mehrheitlich abgelehnt. Damit ist der zur Klärung von Korruptionsvorwürfen eingesetzte Untersuchungsausschuss endgültig Geschichte.

(Schluss Debatte Untersuchungsausschuss/Fortsetzung Nationalrat)