Parlamentskorrespondenz Nr. 856 vom 05.11.2012

Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit geht voran

Budgetausschuss zu Höchstgerichten und Präsidentschaftskanzlei

Wien (PK) – Nachdem im Frühjahr dieses Jahres die umfassende Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen worden war, richtete sich das Interesse der Abgeordneten im heutigen Budgetausschuss zur Beratung des Bundesvoranschlags 2013 für die Höchstgerichte in erster Linie auf die entsprechende Umsetzung der Neuerungen. Ab 1. Jänner 2014 wird in den neun Bundesländern jeweils ein Landesverwaltungsgericht 1. Instanz eingerichtet, auf Bundesebene wird es ein Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz, das organisatorisch an den Asylgerichtshof angedockt wird, und ein Bundesfinanzgericht geben. Die Verwaltungsgerichte 1. Instanz sollen in der Regel in der Sache selbst entscheiden, der Verwaltungsgerichtshof fungiert als 2. Instanz, kann allerdings nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen angerufen werden.

Als Anschubfinanzierung für das Bundesverwaltungsgericht sind rund 4 Mio. € vorgesehen, informierte Staatssekretär Josef Ostermayer die Abgeordneten aufgrund einer Anfrage des Abgeordneten Peter Fichtenbauer (F). Es müssen dafür neue Räumlichkeiten angemietet werden, sagte er, zumal das Gericht insgesamt 450 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wird. Er zeigte sich zuversichtlich, dass der Zeitplan für die Umsetzung der Reform eingehalten werden kann. Selbstverständlich werde auch für die Ausbildung der MitarbeiterInnen Sorge getragen, versicherte der Staatssekretär und machte darauf aufmerksam, dass im Zuge der Reform etwas mehr als 100 einzelne Materiengesetze anzupassen sein werden. Was die geplanten Fachsenate im Bundesverwaltungsgericht betrifft, so könne er noch keine konkreten Aussagen darüber machen, wie viele es davon geben wird, jedenfalls werden diese zentral in Wien angesiedelt sein und nicht in den drei Außenstellen. Ostermayer ging damit auf eine Wortmeldung von Abgeordneter Daniela Musiol (G) ein. Er bekräftigte ihr gegenüber auch, dass man alles tun werde, um den Rechtschutz nicht zu erschweren.

Für die Auswahl der Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichte werde es eine Begutachtungskommission geben, bestätigte er. Musiol hatte im Vorfeld kritisch angemerkt, dass ihr im entsprechenden Ministerialentwurf VertreterInnen der Wissenschaft fehlen. Da man sich in der Umsetzungsphase befindet, könne er hinsichtlich der budgetären Vorsorge für die meritorischen Entscheidungsmöglichkeiten des Verwaltungsgerichtshofs keine Aussagen treffen, bemerkte der Staatssekretär gegenüber Abgeordnetem Harald Stefan (F).

Der Budgetentwurf für den Verwaltungsgerichtshof sieht Auszahlungen in der Höhe von 18,146 Mio. € vor, betrachtet man den sogenannten Ergebnishaushalt, der auch Wertveränderungen im Vermögen berücksichtigt, ergibt sich ein Minus von 17,567 Mio. € (Aufwendungen 17,686 Mio. €, Erträge 0,119 Mio. €).

Was die Wirkungsziele betrifft, so hat sich der Gerichtshof vorgenommen, die Verfahrensdauer durch organisatorische Maßnahmen weiter zur verkürzen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs soll die Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem Verwaltungsgerichtshof erleichtern. Um modernen Zahlungsmodalitäten Rechnung zu tragen, will man jene rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, die für die bargeldlose Abbuchung und Einziehung der Eingabengebühr erforderlich ist.

Vfgh: Akzeptanz in der Bevölkerung ist demokratiepolitisch wichtig

Auch der Verfassungsgerichtshof legt bei den Wirkungszielen seinen Fokus auf Effizienz, Modernisierung und bessere Kommunikation. Besonders wichtig ist dem Höchstgericht, in der Bevölkerung das Bewusstsein für die besondere rechtsstaatliche Bedeutung sowie für die Leistungen und die Arbeitsweise des Gerichts zu stärken. "Im modernen demokratischen Rechtsstaat bedarf eine Institution wie der Verfassungsgerichtshof eines Höchstmaßes an Akzeptanz in der Bevölkerung, und zwar sowohl die Institution als solche als auch seine Entscheidungen", heißt es dazu im Bundesfinanzgesetz, weshalb der Bevölkerung ein erweitertes Informationsangebot zur Verfügung gestellt werden soll. Beide Höchstgerichte wollen zudem Maßnahmen zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie setzen.

Konkret sind die Auszahlungen des Verfassungsgerichtshof mit 12,805 Mio. € dotiert, im Ergebnisvoranschlag werden die Aufwendungen mit 12,780 Mio. € beziffert, die Erträge mit 0,41 Mio. € was ein Minus von 12,37 Mio. € ergibt.

In beiden Gerichtshöfen soll die elektronische Abwicklung des Aktenlaufs (ELAK) mit 1.4.2013 eingeführt werden, informierte Ostermayer in diesem Zusammenhang. Die Übersiedlung des Verfassungsgerichtshofs in die Renngasse sei mit dem Ziel verbunden, die Raumnot am Gerichtshof zu beheben und das Personal an einem Standort zu konzentrieren, erläuterte er gegenüber Abgeordnetem Wolfgang Gerstl (V). Die bisherigen Räumlichkeiten in der Böhmischen Hofkanzlei sollen dem Verwaltungsgerichtshof zur Verfügung gestellt werden, der ebenfalls seit Jahren unter extremer Raumnot leidet.

Die von Abgeordneter Daniela Musiol (G) kritisch angesprochenen Nebentätigkeiten der VerfassungsrichterInnen wurden vom Staatssekretär verteidigt. Musiols Frage ging vor allem in Richtung möglicher Unvereinbarkeiten. Ostermayer meinte dazu, der Verfassungsgerichtshof definiere selbst, welche Nebentätigkeiten möglich sind, und er, Ostermayer, habe volles Vertrauen, dass es dabei zu keinerlei Befangenheit kommt. Für diesen Fall müssten ohnehin Ersatzmitglieder nominiert werden, fügte er hinzu.

Leise Kritik an den Wirkungszielen des Verfassungsgerichtshofs kam von Abgeordnetem Kai Jan Kreiner (S), da der Gerichtshof keine Reduktion der bisherigen Verfahrensdauer von durchschnittlich 229 Tagen vorsieht und sogar für 2013 einen Zielzustand mit 245 Tagen angibt. Er regte auch an, sowohl beim Ausbau der Telearbeitsplätze als auch bei den Beschwerden eine genauere Genderanalyse vorzunehmen.

Für die nächsten Budgetberatungen äußerte Abgeordneter Johannes Jarolim (S) den Wunsch, die Präsidenten der beiden Höchstgerichte einzuladen, um detaillierter deren Budgets beraten zu können. Abgeordneter Herbert Scheibner (B) kritisierte zudem die mangelnde Vergleichbarkeit des Bundesvoranschlags 2013 mit den vorangegangenen Budgets.

Bundespräsident: Mehr Sensibilisierung für demokratische Prozesse

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) und Abgeordneter Johann Singer (V) thematisierten auch kurz das Budget der Präsidentschaftskanzlei. Dieses sieht Auszahlungen in der Höhe von 7,834 Mio. € vor, der Ergebnisvoranschlag gibt Aufwendungen von 7,886 Mio. € und Erträge von 0,043 Mio. € an, was zu einem Nettoergebnis von minus 7,843 Mio. € führt.

Betrachtet man die Zielsetzungen, die mit dem Budget verfolgt werden, so stehen dabei nicht nur die kompetenzmäßigen innerstaatlichen Aufgaben und die Vertretung der Republik nach außen im Vordergrund. Großen Wert legt man seitens des Staatsoberhaupts auch auf die Unterstützung bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung demokratischer Prozesse, der sozialen Ausgewogenheit und der Gleichstellung von Frauen und Männern. Durch die Amtsführung des Bundespräsidenten soll in der Öffentlichkeit das Verständnis und das Interesse für die genannten Themen sowie für das Staatsganze gefördert werden. Der Bundespräsident soll nicht nur als Organ im juristischen Sinn sondern als auch als Gesprächspartner erlebt werden, weshalb den Begegnungen des Staatsoberhaupts mit gesellschaftlichen Gruppen besonderes Augenmerk geschenkt wird. (Fortsetzung Budgetausschuss)