Parlamentskorrespondenz Nr. 857 vom 05.11.2012

Verwaltungsreform wird schrittweise umgesetzt

Budgetausschuss zu Reformplänen des Bundeskanzleramts

Wien (PK) - Staatssekretär Josef Ostermayer wertet den Aufbau der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit als Beispiel für die mehrmals im heutigen Budgetausschuss geforderte Umsetzung der Verwaltungsreform. Weitere Maßnahmen seien Aufnahmestopp und Personalabbau im Öffentlichen Dienst, so Ostermayer. Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek erläuterte die Bemühungen des Bundesdienstes, durch verstärkte Umschulungen trotz Aufnahmestopps personelle Mängel in den Ressorts zu vermeiden. Ostermayer nahm in der Ausschussdebatte über den Bundesvoranschlag zum allgemeinen Teil des veranschlagten Budgets 2013 für das Bundeskanzleramt (BKA) Stellung, während Heinisch-Hosek Fragen der Abgeordneten zum Dienstrecht beantwortete.

Dem Bundeskanzleramt werden laut Budgetentwurf 2013 342,759 Mio. € zur Verfügung stehen. An Einzahlungen sind 3,836 Mio. € erwartet. Die Beträge umfassen den gesamten "Finanzierungshaushalt" des BKA, gemäß der Richtlinien im neuen Haushaltsrecht in folgende Globalbudgets gegliedert: Steuerung, Koordinierung und Services (244,109 Mio. €), Frauen und Gleichstellung (10,150 Mio.€) und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mit 88,5 Mio.€.

Ostermayer: langfristig Einsparung durch Verfahrensbeschleunigung

Präsentiert wurden dem Budgetausschuss heute auch die Wirkungsziele des Bundeskanzleramtes. Die Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wird im kommenden Jahr eine große Rolle spielen. Mit der Einrichtung von Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzgericht sowie der Landesverwaltungsgerichte anstatt der Unabhängigen Verwaltungssenate werde die Rechtsstaatlichkeit in Österreich gestärkt, betonte Staatssekretär Josef Ostermayer. Durch die angestrebte Verfahrensbeschleunigung in diesem Zusammenhang ergäben sich letztendlich weniger Kosten für die Gesamtwirtschaft, auch wenn die Umsetzung der neuen Gerichte zu Beginn natürlich kosten werde, erwiderte Ostermayer diesbezügliche Fragen des Abgeordneten Herbert Scheibner (B).

Von Abgeordnetem Peter Fichtenbauer (F) nach einer Kostenschätzung für die geplante Landesverwaltungsgerichtsbarkeit befragt, sagte der Staatssekretär, man befinde sich dazu gerade in Verhandlung mit den Bundesländern. Diese würden aus Kostengründen eine Anpassung der Verfahren in den Landesverwaltungsgerichte an das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) vorschlagen. Die Vorbereitungen der Integration des Asylgerichtshofes in das ab 2014 operativ tätige Bundesverwaltungsgericht seien im Gange und sollten zeitgerecht abgeschlossen sein, unterrichtete Ostermayer die Abgeordneten Peter Wittmann (S) und Johann Singer (V). Für den Asylgerichtshof werde zusätzliches Personal aufgenommen, die Mittel dafür seien im Budget vorgesehen, merkte der Staatssekretär an.

Novelle zum Datenschutzgesetz soll Datenschutzbehörde entlasten

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) gegen Österreich wegen des Verstoßes gegen die EU-Datenschutzrichtlinie warf Abgeordneter Albert Steinhauser (G) auf. Darauf führte Staatssekretär Ostermayer aus, mit einer Datenschutzgesetznovelle sollen entsprechend der EUGH-Entscheidung organisatorische Veränderungen wie das Loslösen der Datenschutzkommission von der Dienstaufsicht des Bundeskanzleramtes verwirklicht werden. Die Novelle enthält Ostermayer zufolge auch Regelungen zur Entlastung der Datenschutzbehörde, etwa durch das Übertragen bestimmter Aufgaben an Datenschutzbeauftragte in Unternehmen.

Eine Novelle des Raumordnungsrechts werde derzeit über das Gremium der österreichischen Raumordnungskonferenz ausverhandelt, dadurch wolle die Regierung Konsens mit Ländern und Gemeinden erzielen, ging Ostermayer auf Anmerkungen zur ausständigen Raumordnungsnovelle von Abgeordneten Norbert Hofer (F), Wolfgang Gerstl (V) und Daniela Musiol (G) ein.

Zu Neuerungen im Stellenbesetzungsgesetz und der damit verbundenen Transparenz von Bezügen, thematisiert von Abgeordnetem Hofer, bemerkte Ostermayer, diese seien in Verbindung mit dem Konsolidierungspaket zu sehen. Die Ausgliederung von Aktivitäten des Bundes solle nicht zu höheren Gehältern und mehr Planstellen führen. Daher gebe es für Unternehmen der öffentlichen Hand, die nicht dem Wettbewerb des Marktes ausgesetzt sind, entsprechende Beschränkungen, so der Staatssekretär.

Spannungsfeld Förderungen und Budgetkonsolidierung

Im Licht der Budgetkonsolidierung sei auch der Regierungsbeschluss zur Kürzung der Presseförderung ab 2013 zu betrachten, erläuterte Josef Ostermayer. Angesichts der Kürzung des Budgets für Presseförderung gelte es nun, dennoch einen möglichst großen Teil der Bevölkerung mit Informationen versorgt zu wissen. Presseförderung stellt für Ostermayer einerseits ein kompensatorisches Instrument für kleinere Medien im Sinne der Medienvielfalt dar, müsse andererseits allerdings auch kosten- und nutzentechnisch relevant sein und daher effizienter werden. Das BKA habe bereits eine Studie bei der Universität Wien zur Ausarbeitung eines modernen Presseförderungsmodelles in Auftrag gegeben, erklärte der Staatsekretär. Abgeordnete Wolfgang Gerstl (V) und Wolfang Zinggl (G) hatten zuvor die Voraussetzung für Presseförderung bei Printmedien, abhängig von der Auflagenstärke, hinterfragt und die Befürchtung geäußert, die Vielfalt der Medienlandschaft könnte dadurch beschädigt werden. Erhöht um 100.000 € wurde im Gegensatz zur Presseförderung die finanzielle Unterstützung von Volksgruppen, da diese keine anderen Möglichkeiten für Einnahmen hätten, hielt Ostermayer fest.

Um den Erwartungen der Bevölkerung an Politik und Verwaltung gerecht zu werden, plant das Bundeskanzleramt, verstärkt elektronische Verwaltungsservices wie die Handy-Signatur anzubieten. Derzeit sind 85.000 Mobiltelefone in Österreich zur Handy-Signatur registriert, informierte Ostermayer Abgeordnete Ruth Becher (S) und bemerkte, zur weiteren Verbreitung dieses Dienstes befinde sich das BKA gerade in Gesprächen mit der Privatwirtschaft. Die Information der Bevölkerung zur Regierungsarbeit ist ein weiteres Wirkungsziel des Bundeskanzleramtes. Barrierefreie und genderegerechte Inhalte sollen im Rahmen des BKA-Webauftritts sichergestellt werden.

Heinisch-Hosek: Einheitliches Dienstrecht als Ziel

Der Gender-Aspekt kommt auch beim Dienstrecht zum Tragen. In den jährlichen Novellen soll die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ausarbeitung eines modernen Dienst- und Besoldungsrechts für den Bund besondere Beachtung finden. Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek betonte, sinnvoll wäre es, aus den mehr als 30 verschiedenen Formen des Dienstrechts für Öffentlich Bedienstete in Bund, Ländern und Gemeinden ein einheitliches Dienstrecht zu schaffen. Das gestalte sich allerdings auf Grund der unterschiedlichen Berufsgruppen als schwierig, wie bereits das Beispiel LehrerInnendienstrecht zeige, bei dem die Dienstrechtsreform schon begonnen wurde. Heinisch-Hosek bedauerte zudem, angesichts des engen Finanzplans bis 2016 könne eine Novellierung des Besoldungsrechts mit höheren Einstiegsgehältern derzeit nicht angegangen werden.

Vor dem Hintergrund des Aufnahmestopps im Öffentlichen Dienst setzt man verstärkt auf die auch ressortübergreifende Mobilität der MitarbeiterInnen, beschrieb die Bundesministerin Maßnahmen zur Vermeidung von Personalengpässen in den Ressorts. Mittels Umschulungsmaßnahmen an der Verwaltungsakademie werden veränderungswillige Bedienstete bei ihrer beruflichen Umorientierung begleitet. Bislang hätten 800 MitarbeiterInnen dieses Angebot des Jobwechsels genutzt, schilderte Heinisch-Hosek in ihrer Beantwortung diesbezüglicher Fragen der Abgeordneten Werner Herbert (F) und Wolfgang Gerstl (V).

Gemäß des Behinderteneinstellungsgesetzes gelte der Aufnahmestopp im öffentlichen Sektor allerdings nicht für Menschen ab 70% Behinderung. In der Exekutive sollten Einsparungen in der Verwaltung die jährlich 200 zusätzlichen Planstellen bei der Polizei gewährleisten, fügte Heinisch-Hosek an.

Von den Mandatarinnen Daniela Musiol (G) und Ruth Becher (S) nach den Frauenanteilen in verschiedenen Ressorts bzw. auf Sektionsleitungsebene gefragt, zeigte sich Heinisch-Hosek erfreut, dass seit 1995 die Zahl der Sektionsleiterinnen von 2 auf 16 gestiegen ist. Diese Entwicklung führte sie auf Festlegungen im Personalplan und auf die Quotenregelung zurück. Mit mehr als 46 % weiblicher Bediensteter im Öffentlichen Dienst sei das 2009 festgelegte Ziel von 40% übererfüllt worden. Musiol erfuhr außerdem, der Wegfall des Kündigungsschutzes gelte nunmehr für weibliche wie für männliche Bedienstete ab Erreichen des 65. Lebensjahres.

In Richtung der Abgeordneten Angela Lueger (S), die sich nach dem Erfolg des "Papamonats" im Öffentlichen Dienst erkundigt hatte, sagte Bundesministerin Heinisch-Hosek, 365 Bedienstete haben diese Möglichkeit der Kinderbetreuung für Väter bis jetzt in Anspruch genommen. Im neuen Dienstrecht seien zudem Regelungen vorgesehen, die den Zugang zum Papamonat erleichtern sollen, so die Frauenministerin. (Fortsetzung Budgetausschuss)