Parlamentskorrespondenz Nr. 948 vom 21.11.2012

VfGH: Nationalrat entscheidet im Dezember über Nachbesetzung

Fünf Bewerber stellen sich einem Hearing

Wien (PK) – Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens von Hans Georg Ruppe aus dem Verfassungsgerichtshof muss der Nationalrat noch heuer über die Neubesetzung eines Richteramts am VfGH entscheiden. Heute Vormittag stellen sich die Bewerber einem Hearing im Parlament. Insgesamt haben sich fünf Kandidaten beworben, eine Frau ist nicht darunter. Da Ruppe Spezialist für Finanz- und Steuerfragen war, könnte ein Steuerexperte Vorteile bei der Kandidatur haben.

Für das Hearing hat der Verfassungsausschuss ein eigenes Komitee eingerichtet, dem 16 Abgeordnete (je 5 SPÖ und ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne, 1 BZÖ) angehören. Die KandidatInnen haben zunächst die Möglichkeit, sich kurz zu präsentieren, und müssen sich im Anschluss daran den Fragen der Abgeordneten stellen. Den Vorsitz im Komitee führt der Obmann des Verfassungsausschusses Peter Wittmann. Die endgültige Entscheidung wird voraussichtlich bei den nächsten Plenarsitzungen des Nationalrats im Dezember fallen.

Der Nationalrat hat ein Vorschlagsrecht für drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Drei weitere Mitglieder werden vom Bundesrat, sechs Mitglieder sowie der Präsident und der Vizepräsident von der Bundesregierung nominiert. Voraussetzung für das Amt von VfGH-RichterInnen ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige einschlägige berufliche Tätigkeit, wobei die von der Regierung nominierten sechs Mitglieder ausdrücklich aus dem Kreis der RichterInnen, VerwaltungsbeamtInnen und UniversitätsprofessorInnen kommen müssen. Die formale Ernennung der VfGH-RichterInnen obliegt dem Bundespräsidenten.

Das letzte Hearing im Nationalrat zur Wahl eines VfGH-Mitglieds fand Ende 2010 statt, im Juni 2011 nominierte der Bundesrat Christoph Herbst. (Schluss)