Parlamentskorrespondenz Nr. 966 vom 22.11.2012

Zentrales Personenstandsregister soll Behördenwege erleichtern

Innenausschuss empfiehlt Korrektur des Staatsbürgerschaftsgesetzes

Wien (PK) – Der Innenausschuss des Nationalrats hat heute einen weiteren Puzzlestein zur Verwaltungsreform gesetzt. Die Abgeordneten stimmten mit S-V-F-Mehrheit der Einrichtung eines Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) zu. Damit werden Geburtenbücher, Sterbebücher und Heiratsbücher in absehbarer Zeit nur noch historische Bedeutung haben. Durch die zentrale Erfassung aller Personenstandsdaten soll der Verwaltungsaufwand für Gemeinden und Behörden deutlich reduziert werden. Auch für BürgerInnen wird vieles leichter. Erste Schritte werden auch zur Einrichtung eines Zentralen Staatsbürgerschaftsregisters gesetzt, zudem sind einzelne Änderungen im Meldegesetz sowie die Korrektur einer Bestimmung im Staatsbürgerschaftsgesetz, die vom VfGH aufgehoben wurde, vorgesehen.

Beschlossen wurde der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines umfangreichen Abänderungsantrags. Damit wird unter anderem gewährleistet, dass die Eintragung des Religionsbekenntnisses in das Personenstandsregister nur auf Wunsch erfolgt. Zudem wird den Eltern die Möglichkeit eingeräumt, totgeborenen Kindern Vor- und Familiennamen zu geben. Die Aufnahme des Echtbetriebs des Registers ist nunmehr für 1. November 2013 vorgesehen, in einer Aufbauphase können aber bereits ab April Daten eingegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass im Herbst ein umfassender Datenbestand vorliegt.

Mit dem Abänderungsantrag wird in Anlehnung an eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs außerdem eine Korrektur im Staatsbürgerschaftsgesetz vorgenommen. Demnach kann der nachträgliche Wegfall ausreichender finanzieller Mittel künftig nicht mehr zum Widerruf einer bereits zugesicherten Staatsbürgerschaftsverleihung führen. Alle sonstigen Verleihungsvoraussetzungen, wie insbesondere die Unbescholtenheit des Betroffenen, bleiben aber auch nach der Zusicherung weiter relevant.

Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die FPÖ der Gesetzesnovelle zu, Grüne und BZÖ äußerten vor allem Datenschutzbedenken.

Wie in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf festgehalten wird, führen und verarbeiten Städte und Gemeinden Personenstandsdaten derzeit sehr unterschiedlich. Mitteilungen zwischen den Behörden erfolgen in Papierform, bis zu einer Million Poststücke werden jährlich versendet. Durch die örtlichen Zuständigkeiten müssen BürgerInnen außerdem bis zu drei Personenstandsbehörden kontaktieren, wenn sie diverse Urkunden brauchen.

Jedes Standesamt kann Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden ausstellen

Mit der Einrichtung eines Zentralen Personenstandsregisters soll nun die bestehende Bücherstruktur und die klassische örtliche Zuständigkeit entfallen. Für die BürgerInnen hat das den Vorteil, dass künftig jedes Standesamt Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden ausstellen kann und die Vorlage von Urkunden bei vielen Behördenwegen entfällt, weil diese online abrufbar sein werden. Nur im Falle einer Geburt muss man wie bisher die örtlich zuständige Personenstandsbehörde aufsuchen. Durch die zentrale Speicherung erwartet sich die Regierung außerdem eine bessere Datenqualität, etwa im Hinblick auf Vollständigkeit und Aktualität. Mittelfristig soll der Druck von Urkunden mittels Bürgerkarte auch zu Hause möglich sein. Bereits vorhandene Personenstandsdaten sollen sukzessive nacherfasst werden.

Mit dem von den Koalitionsparteien vorgelegten Abänderungsantrag wurden im Gesetzentwurf auch Anpassungen an das geplante Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz vorgenommen und etwa die vorgesehene Möglichkeit, eine Obsorgeerklärung vor dem Standesbeamten abzugeben, berücksichtigt.

Die Kosten für das Zentrale Personenstandsregister – Anfangsinvestitionen in der Höhe von 6,5 Mio. € und jährliche Betriebskosten von rund 900.000 € – sollen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft darüber hinaus die notwendige Rechtsgrundlage für ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister. Zur konkreten Umsetzung des Vorhabens ist in weiterer Folge allerdings noch eine Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes erforderlich.

Erleichterungen bei der Meldepflicht

Schließlich enthält der Gesetzentwurf auch einzelne Änderungen im Meldegesetz. Demnach wird es etwa künftig möglich sein, seinen Wohnsitz mittels Bürgerkarte abzumelden und die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes bei jeder beliebigen Meldebehörde vorzunehmen. Für Beherbergungsbetriebe entfällt die Pflicht, Gästeblätter in Papierform aufzubewahren, wenn sie ein elektronisches Gästeverzeichnis führen. Meldeerleichterungen gibt es auch für Gäste, die zusammen reisen, aber keine Familie bzw. größere Reisegruppe sind. Mit neuen Ermächtigungen für die Meldebehörden will die Regierung betrügerische Falschmeldungen erschweren.

Der Abänderungsantrag sieht zudem die Einführung einer neuen "Privathaushaltsbetätigung" vor: sie kann von allen in einer Unterkunft lebenden Menschen beantragt und zur Vorlage bei Behörden verwendet werden. Überdies wird ausdrücklich klargestellt, dass die Meldebestätigung keine Angaben zum Familienstand enthält.

Datenschutzrechtliche Bedenken der Grünen und des BZÖ

Im Rahmen der Debatte äußerten die Abgeordneten Albert Steinhauser (G) und Peter Westenthaler (B) datenschutzrechtliche Bedenken. Steinhauser verwies in diesem Zusammenhang etwa auf kritische Stellungnahmen der Rechtsanwaltskammer und des Justizministeriums. Im Register seien auch sensible Daten wie die sexuelle Orientierung von Personen erfasst, sollten sie in einer eingetragenen Partnerschaft leben, machte er geltend. Problematisch ist für Steinhauser auch, dass die Polizei umfassende Zugriffsmöglichkeiten auf das Personenstandsregister hat. Seitens der Grünen kritisierte Abgeordnete Alev Korun außerdem, dass mit dem vorliegenden Gesetz die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gegenüber Ehen einzementiert werde.

SPÖ, ÖVP und FPÖ unterstreichen strenge Datenschutzbestimmungen

Ausdrücklich begrüßt wurde die Gesetzesnovelle hingegen von SPÖ, ÖVP und FPÖ. Abgeordneter Günter Kößl (V) erwartet sich durch die Verwaltungsvereinfachung für Behörden und BürgerInnen Kostenersparnisse in Millionenhöhe. Auch Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) verwies auf die zahlreichen Vorteile für BürgerInnen.

Die ursprünglich von mehreren Seiten geäußerten datenschutzrechtlichen Bedenken sind nach Meinung von Rosenkranz, Kößl und Abgeordnetem Johann Maier (S) mittlerweile ausgeräumt worden. Maier betonte, dass die Datenschutzbestimmungen nun deutlich strenger seien als etwa im Meldegesetz. Er würde sich für andere Registergesetze ähnlich Bestimmungen wünschen. Datenmissbrauch könne nie mit 100%iger Sicherheit verhindert werden, meinte Maier und verwies etwa auf den aufgeflogenen Verkauf von Exekutionsdaten. Es sei aber Vorsorge für strenge Kontrolle getroffen worden. Überlegen könnte man sich seiner Meinung noch, der Datenschutzkommission und dem Datenschutzrat explizit Kontrollbefugnisse einzuräumen.

Ein Vertreter des Innenministeriums versicherte gegenüber Abgeordnetem Steinhauser, dass eine Protokollierung sämtlicher Abfragen vorgesehen sei. Damit könne im Innenressort genau festgestellt werden, wer, was, wann und mit welchen Kriterien abgefragt hat. So könne man, wie etwa auch jetzt schon beim Melderegister, aktiv werden, wenn bei Abfragen Auffälligkeiten festgestellt werden.

Mikl-Leitner: Weniger Verwaltung und mehr Bürgerservice

Für Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ist das Ziel der Novelle klar: weniger Verwaltung und mehr Bürgerservice. In Richtung Abgeordneter Korun merkte sie an, der Verfassungsgerichtshof habe die unterschiedlichen Bestimmungen für Ehen und gleichgeschlechtliche Partnerschaften als verfassungskonform gewertet.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) wertete es als bedenklich, dass im Gesetzentwurf geplante Bestimmungen des Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes berücksichtigt würden, obwohl die Beratungen darüber im Justizausschuss vertagt worden seien. Innenministerin Mikl-Leitner sieht darin allerdings kein Problem, ihr zufolge sind die Änderungen mit dem Justizressort akkordiert. Ausschussobmann Otto Pendl (S) hielt dazu fest, sollte der Justizausschuss in der kommenden Woche die betreffenden Bestimmungen abändern oder die Vorlage neuerlich vertagen, könne man das in Zweiter Lesung im Plenum des Nationalrats korrigieren.

Das Gesetz wurde schließlich mit S-V-F-Mehrheit beschlossen, ein Vertagungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde ein Antrag der FPÖ, der darauf abzielt, in Österreich geborenen Fremden den Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft zu erschweren. Die FPÖ sieht nicht ein, warum jemand, der in Österreich geboren wurden, bereits nach sechs Jahren einen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft erhält. Nach Meinung von Abgeordnetem Walter Rosenkranz (F) mindert dieser Automatismus die Bereitschaft der Betreffenden zur Integration.

Der Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Nach Ansicht von Abgeordneter Alev Korun (G) würden durch den Antrag noch mehr Menschen von wichtigen Staatsbürgerrechten ausgeschlossen. Bereits jetzt gebe es viele MigrantInnen, die nicht wahlberechtigt seien, obwohl sie schon viele Jahre in Österreich lebten. (Fortsetzung Innenausschuss)