Parlamentskorrespondenz Nr. 1027 vom 06.12.2012

Achatz als Verfassungsrichter ernannt

Nationalrat stimmt in geheimer Wahl ab

Wien (PK) - Zum Abschluss des ersten Plenartages wurde Markus Achatz als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes vorgeschlagen und über die Gelöbnisformel für den Bundespräsidenten räsoniert.

Markus Achatz folgt Hans Georg Ruppe

Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens von Hans Georg Ruppe aus dem Verfassungsgerichtshof hatte der Nationalrat einen Vorschlag für die Ernennung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs zu erstatten. Wie Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bekannt gab, sind von Seiten der Abgeordneten zwei Wahlvorschläge eingebracht worden, einer der Koalitionsparteien lautend auf Markus Achatz und einer der Grünen lautend auf Nikolaus Zorn. Vor der Wahl, die geheim in Wahlzellen durchgeführt wurde, fand auf Verlangen der Grünen eine Debatte statt.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) hielt dabei fest, die SPÖ spreche sich für die Nominierung von Markus Achatz aus. Achatz sei als bester Kandidat aus dem von einem Komitee des Verfassungsausschusses durchgeführten Hearing hervorgegangen, argumentierte er. Zwar hätten sich auch andere Kandidaten als hervorragend geeignet erwiesen, für Achatz sprechen nach Meinung von Wittmann aber seine Kompetenzen im Bereich des Steuerrechts. Schließlich sei auch das nunmehr ausscheidende VfGH-Mitglied Steuerexperte gewesen.

Ähnlich wie Abgeordneter Wittmann argumentierte auch Abgeordnete Silvia FUHRMANN (V). Sie wies darauf hin, dass Achatz unter den fünf Bewerbern, die sich dem Hearing gestellt haben, als Favorit hervorgegangen sei. Er stellt ihr zufolge als Steuerexperte einen nahtlosen Übergang im Verfassungsgerichtshof sicher.

Seitens der FPÖ sprach sich Abgeordneter Walter ROSENKRANZ ebenfalls für die Nominierung von Achatz aus. Achatz sei nicht nur ein anerkannter Finanzwissenschaftler, sondern habe auch in einer Steuerberatungskanzlei mitgewirkt und daher Erfahrungen in der Praxis, machte er geltend. Er kenne das Steuerrecht damit nicht nur von Seiten der Wissenschaft, sondern auch von Seiten der BürgerInnen.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) verwies dem gegenüber auf den von den Grünen vorgelegten Wahlvorschlag, der auf den Steuer- und Finanzexperten Nikolaus Zorn lautet. Zorn habe nicht nur eine Expertise im Finanzrecht, sondern als VwGH-Richter auch richterliche Erfahrung, hielt sie fest.

Generell kritisierte Musiol, dass schon vor dem Hearing festgestanden sei, dass die Regierungsparteien Markus Achatz nominieren werden, da dieser ÖVP-nahe sei. Sie wolle Achatz nicht unterstellen, parteipolitisch zu agieren, sagte Musiol, für sie ist es aber "traurige Realität", dass sich aufgrund von vorab feststehenden Entscheidungen kaum noch unabhängige KandidatInnen für eine Richterstelle beim VfGH bewerben.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) meinte, es müsse zu denken geben, dass sich nur fünf Kandidaten für das frei werdende Richteramt am VfGH beworben haben. Wie Musiol glaubt er, dass das mit meist schon vorab feststehenden Entscheidungen zusammenhängt. Anders als seine Vorrednerin sprach sich allerdings auch Scheibner für die Nominierung von Markus Achatz aus. Dieser sei für ihn eindeutig der beste Kandidat gewesen, unterstrich er.

Bei der Wahl entfielen auf Markus Achatz 139 von 152 gültigen Stimmen. Elf Abgeordnete votierten für Nikolaus Zorn, zwei für Wilfried Weh. Sechs Stimmen waren ungültig. Damit schlägt der Nationalrat dem Bundespräsidenten vor, Achatz als neues VfGH-Mitglied zu bestellen.

FPÖ-Antrag zu Staatsverträgen

Antragsteller Harald STEFAN (F) betonte, mit der Regelung zur Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wolle die FPÖ eine Rechtsschutzlücke schließen, damit Verträge wie jene zum ESM und zum Fiskalpakt nicht trotz möglicher Verfassungswidrigkeit international bindend würden.

Abgeordneter Peter WITTMANN (S) übte aus demokratiepolitischen Gründen zunächst Kritik an der vorab verlangten und durchgeführten geheimen Wahl eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes, bei der nicht alle F-Fraktionsmitglieder anwesend gewesen waren. Für den Antrag auf Prüfung von Staatverträgen durch den VfGH vor der Beschlussfassung über sie hege er allerdings Sympathie, hielt Wittmann fest und befand eine rege Ausschussdiskussion darüber durchaus als korrekt.

Abgeordneter Silvia FUHRMANN (V) stellte die Frage in den Raum, ob man einen "Systemwechsel", wie ihn der F-Antrag letztlich vorsehe wirklich befürworten solle, da damit doch die parlamentarische Gesetzgebung umgangen und politische Verantwortung abgeschoben werde.

Dem hielt Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) entgegen, der Antrag sehe nicht den VfGH als gesetzgebende Instanz vor, er ziele nur gegen Verfassungswidrigkeiten vor deren in Kraft treten ab.

Auch Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) wies entschieden zurück, dass der F-Antrag dem VfGH gesetzgebende Kompetenz zuspreche und er erinnerte, dass Staatsverträge von der Regierung geschlossen, dem Parlament aber die Mitwirkung dabei verwehrt werde.

Nationalratspräsidentin Barbara PRAMMER wies den von der FPÖ eingebrachten Antrag dem Verfassungsausschuss zu.

BZÖ will Gelöbnisformel für Bundespräsidenten ändern

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) unterstrich als Antragsteller, mit der Änderung der Gelöbnisformel des Bundespräsidenten solle klar ausgedrückt werden, dass das Staatsoberhaupt die Gesetze zu "beachten" und nicht nur wie in der derzeitigen Fassung zu "beobachten" habe.

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) verwies auf die historische Bedeutung des vorhandenen Wortlaut der Gelöbnisformel und meinte, auch die Geschäftsordnung des Nationalrates sehe für Abgeordnete die "Beobachtung der Verfassungsgesetze" vor, eine Änderung der Formulierung wäre daher überzogen.

Abgeordneter Franz HÖRL (V) stimmte seiner Vorrednerin zu, der Antrag des BZÖ entbehre jeglicher Notwendigkeit.

Der BZÖ-Antrag wurde abschließend dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Grüne für besseren ArbeitnehmerInnenschutz bei Hitze

Antragsteller Karl ÖLLINGER (G) begründete die vorgeschlagene Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes mit dem Umstand, dass nicht nur am Bau tätige Personen unter zunehmend vermehrt auftretenden Hitzewellen litten. Daher halte er auch die heute beschlossene Bestimmung, "Hitze" im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz aufzunehmen für nicht ausreichend, so der G-Mandatar.

Abgeordneter Johann HECHTL (S) wies darauf hin, dass das Plenum in der heutigen Debatte mit der Novelle des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes  bereits einen wichtige Maßnahme zum Schutz der ArbeitnehmerInnen geleistet habe.

Abgeordnete Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) meinte, unter massiver Hitzebelastung hätten nicht nur im Freien arbeitende Menschen zu leiden und führte als Beispiele ArbeitnehmerInnen in Backbetrieben oder Großküchen an.

Dem Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde der Antrag der Grünen zur weiteren Debatte zugewiesen.

Grüne: Invaliditätspension auch für HilfsarbeiterInnen

In seinem nächsten Antrag gehe es ebenfalls um den Schutz von ArbeitnehmerInnen, nämlich von fachlich nicht ausgebildeten, denen der Berufsschutz völlig fehle, erläuterte Abgeordneter Karl ÖLLINGER (G). Diese Personen, so die Forderung der Grünen, sollten wie alle anderen Anspruch auf Invaliditätspension erhalten.Im Falle von reduzierten Wochenstunden müsse ihnen zumindest eine Entlohnung in der Höhe der Ausgleichszahlung zugestanden werden.

Abgeordnete Christine LAPP (S) befand, der Antrag würde eine Ausweitung der Härtefallregelungen bedingen und sei im Ausschuss noch ausführlich zu diskutieren, letztendlich gelte es jedoch, die Arbeitsfähigkeit von Menschen zu erhalten.

Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) warnte, mit der Forderung der Grünen würden neuerlich Grenzen zur Invaliditätspension geöffnet, das widerspreche jedoch dem heute getroffenen Beschluss zum Pensionsgesetz, dem zufolge die Anzahl von Personen, die Invaliditätspensionsansprüche stellen, etwa durch Rehabilitation gesenkt werden solle.

Für Abgeordneten Werner NEUBAUER (F) warf der vorliegende Antrag die Frage auf, wie gesetzliche Sicherheit für alle Personen, auch bei mangelnder Ausbildung bzw. bei gesundheitlichen Problemen gewährleistet werden könne. Allerdings erachtete er Rehabilitationsmaßnahmen immer als zielführender als eine Invaliditätspension.

Der Antrag wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zugewiesen. (Fortsetzung Nationalrat)