Parlamentskorrespondenz Nr. 1056 vom 11.12.2012

Vorlagen: Verfassung

BZÖ will Gesetzen ein Ablaufdatum verpassen

Wien (PK) – Geht es nach dem BZÖ, sollen Gesetze künftig ein Ablaufdatum erhalten. In einem Initiativantrag schlagen Klubchef Josef Bucher und seine FraktionskollegInnen vor, für Bundesgesetze eine maximal zehnjährige und für Bundesverfassungsgesetze eine maximal zwanzigjährige Gültigkeitsdauer vorzusehen (2163/A). Vor Ablauf der Frist soll eine eigens dazu eingerichtete Kommission die Gesetze auf ihre Sinnhaftgkeit, Nützlichkeit und unabdingbare Notwendigkeit überprüfen.

Begründet wird die Initiative vom BZÖ damit, dass Österreich überreglementiert und überbürokratisiert sei und der "Gesetzesdschungel" gelichtet werden müsse. Ein Verfallsdatum würde Bucher zufolge eine Umkehr der Beweislast bewirken: nur unbedingt nowendige Gesetze würden verlängert. Der Evaluierungskommission sollen laut BZÖ-Antrag unter anderem die Mitglieder der Präsidialkonferenzen des Nationalrats und des Bundesrats, die PräsidentInnen der Höchstgerichte, der Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin, das für das Justizressort zuständige Regierungsmitglied, der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz und VertreterInnen der Wissenschaft und der RechtsanwältInnen angehören. (Schluss)