Parlamentskorrespondenz Nr. 1093 vom 21.12.2012

Bericht über die soziale Lage in den Jahren 2011 und 2012

Gute Beschäftigungslage, aber Anstieg der Armut

Wien (PK) - Der Sozialbericht wird alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz herausgegeben und enthält auf insgesamt 352 Seiten einerseits eine Bestandsaufnahme der Ressortaktivitäten und andererseits sozialpolitische Analysen, die einen detaillierten Einblick in die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und die Lebenssituation der Menschen in Österreich geben (III-369 d.B.). So finden sich im Bericht etwa Untersuchungen zur Entwicklung der Einkommen, des Vermögens und der Armut, zu den Folgen der Wirtschaftskrise, zu den Pensionen oder zu den Sozialausgaben.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer stellt in seinem Vorwort fest, in den letzten beiden Jahren seien die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise weiterhin spürbar gewesen. Die Maßnahmen der Bundesregierung hätten aber dazu beigetragen, die Folgen der Krise abzufedern, wobei die Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowohl zur Armutsbekämpfung als auch zur Konjunkturstabilisierung beigetragen hätten. Der internationale Vergleich zeige, dass Österreich dabei einen erfolgversprechenden Weg gewählt habe. Es gebe weiterhin eine geringe Arbeitslosigkeit und steigende Beschäftigungszahlen, hob Hundstorfer hervor. Auch die Sozialausgaben haben sich laut Minister trotz der zunehmenden Alterung der Gesellschaft im letzten Jahrzehnt maßvoll entwickelt.

Auf den ersten 171 Seiten des Berichts werden die Ressortaktivitäten in den verschiedenen Arbeitsbereichen des Ministeriums – Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Konsumentenpolitik, Pflegevorsorge, Behindertenpolitik, Sozialentschädigung, Mindestsicherung, EU-Sozialpolitik und Internationales – ausführlich dargestellt. Aufgrund des großen Umfangs werden im Folgenden nur einige Themenbereiche exemplarisch herausgegriffen, wobei die Schwerpunkte auf der Entwicklung der Beschäftigungssituation und auf sozialpolitischen Neuerungen (z.B. Mindestsicherung) liegt.

Steigende Beschäftigung und relativ geringe Arbeitslosenzahlen

Im Kapitel Arbeit und Beschäftigung wird darauf hingewiesen, dass nach krisenbedingten kritischen Entwicklungen in Österreich und der EU sich die Lage am österreichischen Arbeitsmarkt bereits seit 2010 wieder verbessert hat – es gebe steigende Beschäftigtenzahlen sowie weiterhin sehr geringe Arbeitslosenquoten im Vergleich zu den anderen EU-Staaten (Österreich 4,5%, EU-27-Durchschnitt 10,4%; August 2012).

Die schrittweise Öffnung des Arbeitsmarktes für acht neue EU-Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn) habe sich bewährt, urteilen die AutorInnen des Berichts. Die Prognosen des Ressorts, das von 20.000 bis 25.000 zusätzlichen Beschäftigten im Jahr 2011 ausgegangen ist, erwiesen sich als zutreffend.

Ein Drittel der Gelder für aktive Arbeitsmarktpolitik

Die Aufwendungen des Arbeitsmarktservices zur Verbesserung der Chancen von Arbeitslosen machen mittlerweile ein Drittel des Gesamtbudgets der Gebarung Arbeitsmarktpolitik aus. Im Jahr 2011 erreichte das aktive Förderbudget des AMS 975 Mio. €, die Summe aus aktiver und aktivierender Arbeitsmarktpolitik betrug rund 2 Mrd. €. Neben der Förderung älterer ArbeitnehmerInnen stellen Jugendliche ohne weiterführende Ausbildung eine zentrale Zielgruppe der Arbeitsmarktpolitik dar. Für junge Menschen ohne Schulabschluss oder Ausbildung sowie für jene mit erhöhtem Förderbedarf gibt es verschiedene Projekte zur (Wieder-)Eingliederung in Ausbildung und Arbeitsmarkt, heißt es im Bericht. Die Ausbildungsgarantie der Regierung sichere allen Jugendlichen eine Lehrstelle bzw. eine gleichwertige Ausbildung. Außerdem wird ein spezielles Jugend- und Lehrlingscoaching neu aufgebaut und vorhandene Instrumente weiter ausgebaut.

Rot-Weiß-Rot-Karte für qualifizierte Drittstaatsangehörige

Änderungen im Arbeitslosenversicherungsrecht umfassen die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung auch für ältere ArbeitnehmerInnen, Neuregelungen von Zuschüssen zu AMS-Schulungen, den Pensionsvorschuss und Altersteilzeitvereinbarungen. Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes wurde auch eine Abgabe für Unternehmen bei Auflösung eines arbeitslosenversicherungsrechtlichen Dienstverhältnisses eingeführt.

Wesentliche Änderungen im Ausländerbeschäftigungsrecht betreffen die Einführung eines Punktesystems für die Zuwanderung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger (Rot-Weiß-Rot-Karte) sowie Neuregelungen der Saisonbeschäftigung und Übergangsregelungen zur Arbeitsmarktöffnung für Personen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien.

Verbesserungen für Behinderte und im Sozialrecht

Ein weiteres wichtiges Anliegen des Ressorts ist die Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt, die durch die am 1. Jänner 2011 in Kraft getretenen Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz noch verbessert werden konnte. So kommt etwa der besondere Kündigungsschutz, der von manchen potentiellen Arbeitgebern als Hindernis zur Begründung eines Vertragsverhältnisses mit begünstigten Behinderten angesehen wurde, erst nach vier Jahren (statt wie bisher nach sechs Monaten) zum Tragen. Gleichzeitig wurde die Ausgleichstaxe gestaffelt nach Betriebsgrößen erhöht.

Weitere Neuerungen im Sozialrecht: Mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wurden gleiche Lohnbedingungen für alle in Österreich tätigen ArbeitnehmerInnen – also sowohl für nach Österreich entsandte und überlassene als auch für gewöhnlich in Österreich arbeitende – sichergestellt. Vorgesehen ist eine Lohnkontrolle mit entsprechenden Strafbestimmungen. In der Bauwirtschaft wurden durch Schaffung einer Baustellendatenbank die Möglichkeiten zur Bekämpfung von Sozialbetrug verbessert.

Die Mindestdauer der Bildungskarenz von zwei Monaten und die für die Vereinbarung der Bildungskarenz erforderliche Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten wurden in das Dauerrecht übernommen. Im Urlaubsrecht wurde vorgesehen, dass sich die Verjährungsfrist für den Erholungsurlaub bei Inanspruchnahme einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder Väter-Karenzgesetz um den gesamten Zeitraum der Karenz verlängert.

16,7 % des BIP für die gesetzliche Sozialversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung hat im Jahr 2011 Mittel in der Höhe von 50 Mrd. € aufgewendet, das entspricht 16,7% des Bruttoinlandsprodukts. Mit Ausgaben, die mehr als die Hälfte aller Sozialausgaben in Österreich umfassen, spielt die gesetzliche Sozialversicherung (Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung) im österreichischen Wohlfahrtsstaat eine wesentliche Rolle. Nach Versicherungszweigen betrachtet, entfielen 2011 29% der Gesamtaufwendungen auf die Krankenversicherung, 68% auf die Pensionsversicherung und 3% auf die Unfallversicherung.

Durchschnittliches Pensionsantrittsalter liegt bei 58,3 Jahren

Im Dezember 2011 wurden 2.250.000 Pensionen ausbezahlt, informiert der Bericht. Die Zahl der Alterspensionen ist gestiegen, während die Zahl der Invaliditäts- und Hinterbliebenenpensionen abnahm. 10% der PensionsbezieherInnen erhielten Ausgleichszulagen, die eine bedarfsgeprüfte, mindestsichernde Leistung der Pensionsversicherung darstellen. Die Ausgaben dafür betrugen 2011 976 Mio. €. Die Gesamtausgaben der gesetzlichen Pensionsversicherung betrugen 34 Mrd. €, davon wurde ein Viertel aus Mitteln des Bundes finanziert.

2011 wurden 123.200 Pensionen neu zuerkannt, wobei 70% vor dem Erreichen des Regelpensionsalters angetreten wurden. Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter betrug im Jahr 2011 58,3 Jahre, die Geschlechterdifferenz war etwas geringer als zwei Jahre. Die durchschnittliche neuzuerkannte Alterspension (ohne Zulagen und Zuschüsse) betrug 2011 1.255 € (Invaliditätspension 962 € und Witwen-/Witwerpension 674 €). Die Daten über Art und Dauer des Übertritts in die Pension weisen darauf hin, dass verbesserte Erwerbschancen für ältere Personen und präventive Gesundheitsmaßnahmen wesentliche Voraussetzungen für eine Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters darstellen, heißt es im Bericht.

Auf gesetzlicher Ebene kam es zu folgenden Änderungen: verschärfte Anspruchsvoraussetzungen bei der "Hacklerregelung" sowie Einführung eines Abschlags im Altrecht; verschärfte Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension und die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer. Im Bereich der Invaliditätspensionen wurde der Grundsatz "Rehabilitation vor Pension" verankert und die Zuzahlungen bei Rehabilitations- und Kuraufenthalten auf Kosten der Pensionsversicherung vereinheitlicht. Mit Blick auf die nachhaltige finanzielle Absicherung der Pensionen wurden weitere Schritte gesetzt, wie etwa die Verschiebung der erstmaligen Valorisierung der neuzuerkannten Pensionen um ein Jahr, die Verteuerung und Gleichstellung des Nachkaufs von Schul- und Studienzeiten und die außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage 2012.

Neues sozialpolitisches Instrument: Die bedarfsorientierte Mindestsicherung

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) wurde ab Oktober 2011 in allen Bundesländern umgesetzt und an insgesamt 193.276 Personen ausbezahlt. Die Höhe der Leistung der BMS orientiert sich am Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz der Pensionsversicherung und betrug im Jahr 2012 für alleinstehende Personen und Alleinerziehende 773 € bzw. 1.160 € für (Ehe-)Paare (12 x im Jahr). 40% der unterstützten Personen waren Frauen, 33% Männer, der Rest (26%) Minderjährige. Der Jahresaufwand 2011 für Geldleistungen in der BMS betrug 439 Mio. €.

Seit Einführung der Mindestsicherung konnten bis Juli 2012 über 29.000 BMS-BezieherInnen vom AMS in Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden. 2012 wurde auch eine Studie betreffend die Auswirkungen der Einführung der Mindestsicherung auf die Wiedereingliederung ins Erwerbsleben abgeschlossen. Darin wurde festgestellt, dass in den ersten drei Monaten der AMS-Vormerkung 14% dieser Personengruppe eine Beschäftigung aufnahmen bzw. das Beschäftigungsvolumen erhöhen konnten. Nach neun Monaten stieg der Anteil der erwerbsintegrierten Personen auf knapp ein Viertel (24%), heben die AutorInnen des Berichts hervor. Ein Drittel der Erwerbsintegrierten schaffte den Übergang in eine Standardbeschäftigung. Nach neun Monaten ist der Anteil der Personen, die ausschließlich BMS-Leistungen erhalten, von 89% auf 70% gefallen.

Sozialstaat bleibt weiter finanzierbar

Im Analysenteil des Berichts beleuchten die AutorInnen zunächst die Entwicklung und Struktur der Sozialausgaben in Österreich. In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist die Sozialquote 2009 gegenüber 2008 – wie auch in den anderen EU-Staaten – stark angestiegen, heißt es dazu einleitend. Dies ermöglichte eine Stabilisierung der materiellen Lebensbedingungen und war Voraussetzung für die wirtschaftliche Erholung. In Folge dieser Entwicklung ist die Sozialquote seit 2010 wieder rückläufig. Im Jahr 2011 wurden 29,3% des BIP für soziale und gesundheitsbezogene Leistungen ausgegeben.

Das reale jährliche Wachstum der Sozialausgaben hat sich (mit Ausnahme des Krisenjahres 2009) seit den 1990er Jahren spürbar verringert, obwohl die Zahl älterer Menschen angestiegen ist und die durchschnittlichen Pro-Kopf-Sozialausgaben für ältere Personen sechs Mal höher sind als für Personen unter 65 Jahren. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Entwicklungen und Reformen ist auch bis 2030 lediglich mit einem schwachen Anstieg der Sozialquote zu rechnen. Bei einer Gesamtbetrachtung aller Sozialsysteme erfolgt die Finanzierung zu etwa jeweils einem Drittel aus Budgetmitteln, aus Beiträgen der Gebietskörperschaften und der ArbeitgeberInnen. Mehr als ein Viertel der Sozialleistungen wird über Beiträge der Versicherten finanziert. Im internationalen Vergleich ist in Österreich der Anteil der Versicherten an der Finanzierung höher und der Anteil des Staates geringer.

Deutlicher Rückgang der Nettolohnquote

In den letzten Jahrzehnten – vor allem seit Mitte der 1990er Jahre – sind die Löhne in ihrer Gesamtheit trotz steigender Beschäftigung langsamer gestiegen als die Unternehmens-, Vermögens- und Mieteinkommen, lautet das Resümee der AutorInnen. Dadurch ist die Brutto-Lohnquote, der Anteil der Löhne am Volkseinkommen, rückläufig. Sie ist von 75,7% im Jahr 1994 auf 67,3% im Jahr 2011 deutlich gesunken.

Aufgrund des Ansteigens der Abgabenbelastung (Lohnsteuer, Sozialbeiträge) der Lohneinkommen ist die Nettolohnquote in einem noch höheren Ausmaß als die Bruttolohnquote gesunken. Die Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse, vor allem der Anstieg der Teilzeitarbeitsplätze, und die unterschiedliche Verteilung von Produktivitätszuwächsen über die Einkommensgruppen hinweg, gehen mit einer steigenden Ungleichheit zwischen niedrigeren und höheren Einkommen einher. So konnte etwa das bestverdienende Einkommensfünftel seinen Anteil von 44,4% auf 47,4% erhöhen, d.h. die 20% mit den höchsten Einkommen lukrieren fast die Hälfte des Gesamteinkommens, während die 20% mit den niedrigsten Einkommen lediglich 2% der gesamten Einkommen verdienen.

Strukturelle Verschiebungen am Arbeitsmarkt – v.a. steigende Teilzeitbeschäftigung – bewirkten, dass der durchschnittliche Bruttorealbezug in den unteren Einkommensklassen von 1995 bis 2010 deutlich gesunken ist. Bruttoreallohnsteigerungen gab es fast ausschließlich nur in den beiden obersten Einkommensfünfteln, wobei der Anstieg bei den bestverdienenden 20% am höchsten war. Weiterhin große Lohnunterschiede bestehen zwischen den Geschlechtern, resümiert der Bericht. Das mittlere (Median)Einkommen der Frauen ist 2010 um ein Drittel geringer als jenes der Männer. Werden die Einkommen um die geleistete Erwerbsarbeitszeit bereinigt, verdienen Frauen um 13% weniger als Männer.

Kontinuierlicher Anstieg der manifesten Armut seit 2005

In allen Ländern des Euroraums wurde im Jahr 2010 auf Betreiben der Europäischen Zentralbank von den Nationalbanken eine Erhebung u.a. zu den Vermögen der Privathaushalte in Auftrag gegeben (Household Finance and Consumption Survey – HFCS). Mit dem HFCS gibt es für Österreich erstmals eine Datenquelle, die Sachvermögen, Finanzvermögen und Verschuldung der privaten Haushalte in einem Datensatz enthält. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Haushaltserhebung. Die Schätzungen können daher vor allem am oberen Rand der Vermögensverteilung nur als Untergrenze der tatsächlichen Ungleichverteilung angesehen werden.

Die Privathaushalte in Österreich werden nach der Höhe ihres Vermögens in vier Gruppen geteilt: Die Hälfte der Haushalte besitzt nur ein sehr geringes Nettovermögen mit durchschnittlich 18.000 €. Bei weiteren 30% beträgt das durchschnittliche Vermögen 178.000 €, bei 15% der Haushalte liegt es bei etwa 497.000 €. An der Spitze der Vermögensskala befinden sich 5% der Haushalte. Deren durchschnittliches Vermögen beträgt 2,57 Mio. € pro Haushalt.

Trotz gestiegener realer Haushaltseinkommen und eines leichten Rückgangs privater Verschuldung gibt es im Bereich Lebensstandard einige deutliche Verschlechterungen: Die manifeste Armut steigt seit 2005 kontinuierlich an, die Zahl der Personen in verfestigter finanzieller Deprivation hat sich seit 2005 mehr als verdoppelt und lag 2010 bei 10,2% der Bevölkerung.

Im Krisenjahr 2009 wurde die Binnennachfrage von den relativ guten Lohnabschlüssen 2008, der Steuerreform 2009 und vom Ausbau bestimmter Sozialleistungen (z.B. Gratis-Kindergartenjahr, 13. Familienbeihilfe) gestützt. Sozialleistungen bewährten sich in ihrer Funktion als automatische Stabilisatoren und bildeten gemeinsam mit spezifischen Maßnahmen (z.B. Kurzarbeit) eine konzertierte Form der Krisenabfederung, urteilen die AutorInnen.

Trotz der durchwegs deutlichen Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den österreichischen Arbeitsmarkt kam es bereits relativ schnell wieder zu einer Erholung: Seit Juni 2011 hat Österreich die europaweit niedrigste Arbeitslosenquote (zwischen 4% und 4,5%). Dennoch wurde der Zustand von vor der Krise noch nicht wieder erreicht. So gibt es etwa einen Anstieg der Notstandshilfe-BezieherInnen um 27%. Dies zeigt, dass es für einen Teil der Bevölkerung immer schwieriger wird, einen Arbeitsplatz zu finden. Der krisenbedingte Rückgang bei den Beschäftigten betraf jedoch nur die Vollzeitbeschäftigung, die Zahl der Teilzeitbeschäftigten hat seit 2008 stetig zugenommen: Die Teilzeitquote der Frauen stieg von 43% auf 45% an, jene der Männer von 7% auf 8%. (Schluss)