Parlamentskorrespondenz Nr. 8 vom 10.01.2013

Vorlagen: Verfassung

Unabhängigkeit der Datenschutzkommission wird gestärkt

Wien (PK) – Die Regierung schlägt eine Änderung des Datenschutzgesetzes vor, um die Unabhängigkeit der Datenschutzkommission zu stärken (2131 d.B.). Sie reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2012, welcher auf Basis einer Klage der EU-Kommission festgestellt hat, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht den EU-Vorgaben entsprechen. Insbesondere bemängelt der EuGH, dass die Geschäftsstelle der Datenschutzkommission in das Bundeskanzleramt eingegliedert und das geschäftsführende Kommissionsmitglied ein der Dienstaufsicht unterliegender Bundesbediensteter ist. Zudem kritisiert er das uneingeschränkte Informationsrecht des Bundeskanzlers.

In Umsetzung des EuGH-Urteils soll nun die Datenschutzkommission als eigene Dienstbehörde und Personalstelle eingerichtet und die Dienstaufsicht über die Bediensteten der Geschäftsstelle dem Vorsitzenden der Datenschutzkommission übertragen werden. Das Unterrichtungsrecht des Bundeskanzlers wird dahingehend eingeschränkt, dass diesem nur insofern zu entsprechen ist, als dies nicht der völligen Unabhängigkeit der Kontrollstelle widerspricht. (Schluss) gs