Parlamentskorrespondenz Nr. 27 vom 16.01.2013

Vorlagen: Bürgerinitiativen

Freiheit der Kreditgewährung, Festplattenabgabe

Bürgerinitiative fordert Änderung des Bankwesengesetzes

Wien (PK) - Der Waldviertler Schuhfabrikant Heinrich Staudinger ist der Erstunterzeichner einer Bürgerinitiative, die sich für die Freiheit der Bürger einsetzt, "ihr Geld aufgrund eigenen Urteils und eigener Entscheidung ohne Bankenzwang im direkten Wege für Unternehmen und Initiativen ihres Vertrauens zur Verfügung stellen zu können". Hintergrund für diese Initiative sei vor allem die Bankenkrise, die in großen Teilen der Bevölkerung zu einem erheblichen Vertrauensverlust gegenüber den etablierten Institutionen des Geldwesens geführt habe sowie die drastische Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen von Klein- und Mittelbetrieben (Stichwort Basel II und III), geben die Unterzeichner zu bedenken. In dieser Situation haben innovative Unternehmen gemeinsam mit BürgerInnen die Möglichkeit der direkten Kreditgewährung entdeckt: Einzelne Personen stellen Betrieben und Initiativen ihres Vertrauens, mit deren Geschäftstätigkeit sie sich identifizieren können, im Wege direkter Darlehen Geld zur Verfügung. Da derzeit gegen solche Betriebe Verwaltungsstrafverfahren von Seiten der Finanzmarktaufsicht eingeleitet werden, bedürfe es nach Ansicht der Unterstützer dieser Bürgerinitiative einer Änderung des Bankwesengesetzes. Es sollte eindeutig klargestellt werden, dass die Entgegennahme von Darlehen zur direkten Verwendung im Betrieb oder für Initiativen wie z.B. Bürgerkraftwerke oder Sozialprojekte im nationalen und internationalen Bereich kein gewerbliches Einlagengeschäft darstellt (55/BI).

Bürgerinitiative fordert eine Festplattenabgabe

In einer weiteren Bürgerinitiative (56/BI und 17/BI) beklagen die Einbringer die kontinuierlich sinkenden Einnahmen von Künstlerinnen und Künstlern, da deren Werke in zunehmendem Maße ohne Bezahlung privat kopiert werden. Bisher wurde das private Kopieren künstlerischer Werke mit der "Leerkassettenvergütung" abgegolten. Da aber heutzutage niemand mehr Kassetten verwende, gehen den rund 20.000 Kunstschaffenden seit Jahren wichtige Einnahmen verloren. Andererseits habe aber eine Konsumentenerhebung gezeigt, dass auf jeder Festplatte in Österreich durchschnittlich 4.300 urheberrechtlich geschützte Werke gespeichert sind. Eine Festplattenabgabe sei also nur die logische Fortsetzung bzw. Anwendung der bestehenden Leerkassettenvergütung, argumentieren die Unterstützer. Sie fordern daher eine Änderung des Paragraphen 42 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), wodurch sichergestellt werden soll, dass sämtliche Speichermedien und Geräte der Vergütungspflicht (Leerkassetten- und Reprografievergütung) unterliegen. (Schluss) sue