Parlamentskorrespondenz Nr. 67 vom 01.02.2013

Gericht der EU: Viktor Kreuschitz folgt Josef Azizi

Hauptausschuss billigt Nominierungsvorschlag der Regierung

Wien (PK) – Der Jurist und EU-Experte Viktor Kreuschitz wird in der kommenden Funktionsperiode vom 1. September 2013 bis 31. August 2016 als österreichischer Richter am Gericht der Europäischen Union tätig sein. Der Hauptausschuss des Nationalrats stimmte heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien einem entsprechenden Nominierungsvorschlag der Regierung zu. Kreuschitz folgt dem langjährigen österreichischen Vertreter am Gericht Josef Azizi nach, der dieses Amt seit 1995 ausübt.

Auch für die Nominierung der Finanzexpertin Karin Rysavy als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank (EIB) gab der Hauptausschuss grünes Licht.

EU-Gericht: Opposition kritisiert intransparentes Auswahlverfahren

Das "Gericht der Europäischen Union" ist ein Teil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und befasst sich mit Rechtssachen, die von Privatpersonen, Unternehmen und bestimmten Organisationen vorgelegt wurden, sowie mit Rechtssachen, die mit dem Wettbewerbsrecht in Zusammenhang stehen.

Der nun für das Amt des österreichischen Richters am Gericht nominierte Viktor Kreuschitz war jahrelang im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes beschäftigt. 1997 wechselte er als Rechtsberater in den Dienst der EU-Kommission, wo er zunächst dem Team "Staatliche Beihilfen und Anti-Dumping-Verfahren" zugeordnet war. Seit 2005 gehört er dem Team "Beschäftigung und soziale Angelegenheiten" an und ist dabei in erster Linie mit Fragen der Koordinierung der Sozialversicherung beschäftigt. In seiner Funktion ist er auch Prozessbevollmächtigter in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, insbesondere wenn es um das Arbeitsrecht der Union, die Gleichbehandlung und die Freizügigkeit der UnionsbürgerInnen geht.

Die Opposition begründete die Ablehnung des Nominierungsvorschlags der Regierung mit dem ihrer Meinung nach intransparenten Auswahlverfahren. Da sie keinerlei Informationen über die anderen Bewerbungen erhalten hätten, könnten sie auch nicht entscheiden, ob tatsächlich der am besten geeignete Kandidat ausgewählt worden sei, machten die Abgeordneten Bruno Rossmann (G), Johannes Hübner (F), Rainer Widmann (B), Peter Fichtenbauer (F) und Wolfgang Zinggl (G) sowie Dritter Nationalratspräsident Martin Graf (F) geltend. Theoretisch könnte auch in rechtswidriger Weise eine gleich qualifizierte Frau übergangen worden sein, hielt Graf fest und sprach von "fast einer Farce". Abgeordneter Rossmann äußerte darüber hinaus Zweifel daran, dass das Auswahlverfahren den Vorgaben des Vertrags von Lissabon, was notwendige Transparenz und Objektivität betrifft, entsprochen hat.

Staatssekretär Josef Ostermayer teilte den Abgeordneten mit, dass die Position öffentlich ausgeschrieben worden sei und sich zwölf KandidatInnen – elf Männer und eine Frau – beworben hätten, ein Großteil davon aus dem Rechtsdienst der EU-Kommission. Für Kreuschitz hat man sich ihm zufolge unter anderem wegen seiner langjährigen Erfahrung in Brüssel und seinen hervorragenden Sprachkenntnissen entschieden.

Dem Wunsch der Opposition, ihnen Informationen über die anderen BewerberInnen zu übermitteln, erteilte Ostermayer eine Absage. Damit würde er den Datenschutz verletzen, betonte er und verwies auf eine entsprechende Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts. Auch Informationen über die BewerberInnen in anonymisierter Form, wie dies von einzelnen Abgeordneten angeregt wurde, sind seiner Ansicht nach nicht möglich, da zumindest bei einer Bewerbung aus der jetzigen Funktion Rückschlüsse auf die Person möglich wären. Ostermayer will aber prüfen lassen, ob es bei künftigen Ausschreibungen möglich wäre, in den Ausschreibungstext einen Passus aufzunehmen, wonach die Namen der BewerberInnen dem Hauptausschuss des Nationalrats weitergeleitet werden.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer sprach sich dafür aus, über das Thema einmal generell in der Präsidiale zu diskutieren. Man könne durchaus darüber nachdenken, wie man das Procedere der Einvernehmensherstellung zwischen Regierung und Hauptausschuss verbessern könnte, meinte sie. Prammer stellte aber klar, dass der Hauptausschuss gemäß der geltenden Verfassungsbestimmung nur ja oder nein zu einem Nominierungsvorschlag der Regierung sagen könne, eine Auswahl unter mehreren KandidatInnen sei nicht vorgesehen. Dem schloss sich auch SPÖ-Klubobmann Josef Cap an.

Ein von FPÖ-Abgeordnetem Hübner eingebrachter Vertagungsantrag wurde von den Koalitionsparteien abgelehnt.

Karin Rysavy zieht in den Verwaltungsrat der EIB ein

Einhellig stimmte der Hauptausschuss in weiterer Folge dem Vorschlag der Regierung zu, Karin Rysavy als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank zu benennen. Die Expertin ist derzeit im Finanzministerium tätig und bereitet unter anderem den Ecofin-Rat, bilaterale Treffen und Coreper-Sitzungen vor, ist EIB-desk-officer und befasst sich darüber hinaus unter anderem mit EU-Finanzinstrumenten außerhalb der Euro-Zone sowie mit Fragen der Stabilisierung der Euro-Zone. Während ihres Studiums hat sie sich insbesondere auch mit Fragen der Ökonomie und Ethik auseinandergesetzt.

Nußbaumer und Waldner neue Mitglieder im Ausschuss der Regionen

Die Regierung unterrichtete den Hauptausschuss schließlich darüber, dass sie die Vorarlberger Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer sowie den Kärntner Landesrat Wolfgang Waldner als stellvertretende österreichische Mitglieder im Ausschuss der Regionen (AdR) nominiert hat. Nußbaumer löst in dieser Funktion Bernadette Mennel ab, die am 14. November 2012 von der Spitze des Landtags in die Vorarlberger Landesregierung gewechselt ist. Waldner übernimmt das Mandat von Achill Rumpold nach dessen Rückzug aus der Landesregierung.

Als neue Mitglieder im EU-Unterausschuss des Nationalrats wählte der Hautpausschuss Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) und Abgeordneten Werner Amon (V), neues Ersatzmitglied ist Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V). (Schluss) gs/jan