Parlamentskorrespondenz Nr. 71 vom 04.02.2013

Vorlagen: Familien

Grüne: Untersuchungen durch Hebammen als gleichwertig anerkennen

Wien (PK) – Die Abgeordneten der Grünen Judith Schwentner, Kurt Grünewald und Daniela Musiol haben eine ihrer Ansicht nach notwendige Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (KBGG) beantragt (2192/A). Derzeit sind Hebammenuntersuchungen zur Untersuchung des Schwangerschaftsverlaufs nicht im KBGG verankert. Das führe aber dazu, dass das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebendmonat des Kindes nur zur Hälfte ausbezahlt werde, wenn die Untersuchungen durch eine Hebamme im Rahmen ihrer Berufsbefugnisse erfolgt sind, erläutern die AntragstellerInnen. Die Verankerung der Hebammenuntersuchung im KBGG stelle die Voraussetzung zur Anerkennung dieser Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass her, sodass Frauen Hebammenbetreuung ohne finanzielle Einbußen in Anspruch nehmen können. Zudem widerspreche die Nichtanerkennung der Qualifikation der Hebammen dem Gleichheitsgrundsatz und der EU-Richtlinie 80/155/EWG, argumentieren die Abgeordneten. (Schluss) sox