Parlamentskorrespondenz Nr. 83 vom 06.02.2013

Vorlagen: Wissenschaft

Struktur der Universitätsfinanzierung wird neu im UG geregelt

Wien (PK) – Eine Regierungsvorlage aus dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Implementierung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung liegt dem Nationalrat vor (2142 d.B.). Der vorliegende Gesetzesentwurf ist der erste Schritt in der Implementierung einer neu zu schaffenden Struktur der Universitätsfinanzierung. Durch die Einfügung eines Unterabschnitts 2a werden die Ziele und Eckpunkte des neuen Finanzierungsmodells im Universitätsgesetz 2002 integriert. In einem zweiten Schritt sollen dann die Bestimmungen des UG über die Finanzierung der Universitäten aus Bundesmitteln entsprechend diesen Vorgaben geändert werden und so die konkreten Umsetzungsschritte der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung erfolgen.

Zentrales Element des neuen Modells ist die Finanzierung der universitären Lehre, die sich an der Anzahl der von den Universitäten angebotenen und betreuten Studienplätze orientiert, wobei Studienplätze ähnlicher Ausrichtung und Ausstattungsnotwendigkeit zu Fächergruppen zusammengefasst werden. Ab der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 wird sich der den Universitäten zur Verfügung stehende Gesamtbetrag aus einem Teilbetrag für die Grundbudgets und einem Teilbetrag für die Hochschulraum-Strukturmittel zusammensetzen. Die bisherige äußerst komplexe indikatorenbezogene Finanzierung über das formelgebundene Budget komme nicht mehr zur Anwendung, heißt es dazu in den Erläuterungen. Die Aufteilung der Hochschulraum-Strukturmittel werde anhand von wenigen Indikatoren nachvollziehbar berechnet. In der kommenden Leistungsvereinbarungsperiode werden den Hochschulen laut Budgetpfad inklusive Offensivmittel zusätzlich 990 Mio. € zur Verfügung stehen, die so genannte "Hochschul-Milliarde".

Die Regierungsvorlage enthält auch ein Qualitätsverbesserungspaket für fünf besonders nachgefragte Studienfelder. Das Wissenschaftsressort stellt daher Offensivmittel zur Schaffung von 95 zusätzlichen ProfessorInnenstellen an jenen Universitäten, an denen die besonders nachgefragten Studien eingerichtet sind, zur Verfügung. In den Jahre 2013 bis 2015 werden zur Verbesserung der Studienbedingungen bzw. Betreuungverhältnisse aus Offensivmitteln rund 36 Mio. € für die Schaffung zusätzlicher Professuren aufgewendet.

Teil dieser Maßnahmen sind auch die Stabilisierung der Zahl der StudienanfängerInnen und Kapazitätsregelungen. Dadurch werden unter anderem die Studienplätze für StudienanfängerInnen pro Studienjahr für fünf Studienfelder festgelegt. Diese sind Architektur und Städteplanung (ausgenommen dabei die Studien an der Universität für angewandte Kunst in Wien, an der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz und an der Akademie der bildenden Künste Linz), ferner Biologie und Biochemie (ausgenommen Studien, zu denen bereits Zugangsregelungen bestehen), die beiden Studienfelder Informatik und Pharmazie, sowie "Management und Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung, allgemein/Wirtschaftswissenschaft". Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit von Zugangsregelungen für besonders stark nachgefragte Studien vor. Bei Bedarf kann das Rektorat jeder Universität, an dem die Nachfrage die Anzahl der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Studienplätze übersteigt, Zugangsregelungen durch Aufnahmeverfahren schaffen. (Schluss) sox


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