Parlamentskorrespondenz Nr. 129 vom 21.02.2013

Finanzausschuss gibt grünes Licht für Ausweitung der Pendlerförderung

Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte, Pendlereuro, Jobticket für alle

Wien (PK) – Der Finanzausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für die Ausweitung der Pendlerförderung gegeben. Neben den Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte kommt es unter anderem zu einer Anhebung der Negativsteuer für BezieherInnen von geringen Einkommen (Pendlerzuschlag). Neu eingeführt wird der so genannte "Pendlereuro" (1 Euro pro Kilometer Arbeitsweg) sowie die Möglichkeit für Arbeitgeber, allen Bediensteten (auch Nicht-Pendlern) ein "Jobticket" (Übernahme der Kosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel) steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Finanzministerin Maria Fekter räumte gegenüber den Abgeordneten ein, dass das neue System zwar komplexer werde, aber fairer und gerechter.

Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich (SPÖ, ÖVP und Team Stronach) für den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf. Damit kann die Neuregelung noch im Februar vom Nationalrat beschlossen werden. Mit einem Abänderungsantrag wurden einige Klarstellungen getroffen, etwa für den Fall, dass mehrere Wohnsitze vorliegen, zudem sieht dieser eine Erweiterung jenes Personenkreises vor, dem der erhöhte Steuerfreibetrag für Nachtarbeiter zugutekommt.

"Pendlereuro" und Pendlerzuschlag sollen weiter entlasten

Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist die Einführung des so genannten "Pendlereuro". Demnach erhalten ArbeitnehmerInnen, die zu ihrem Arbeitsplatz pendeln müssen und Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, künftig zusätzlich pro Kilometer einfacher Wegstrecke einen Euro pro Jahr als Steuergutschrift vom Finanzamt zurück.

Außerdem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für das Pendlerpauschale ausgeweitet. Wer an acht bis zehn Tagen pro Monat zwischen Wohnort und Arbeitsplatz unterwegs ist, kann zwei Drittel des steuermindernden Pauschales geltend machen, bei vier bis sieben Pendlertagen ein Drittel. Für Wenigverdiener, die keine oder kaum Lohnsteuer zahlen, ist ein erhöhter Pendlerzuschlag von bis zu 290 € pro Jahr vorgesehen.

Gestrichen wird das Pendlerpauschale hingegen für ArbeitnehmerInnen, die ihren Dienstwagen privat nutzen können, wobei mit dem heute vorgelegten Abänderungsantrag ausdrücklich klargestellt wird, dass die Streichung nur bei Nutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeugs gilt. Wochenpendler mit anerkannter doppelter Haushaltsführung können laut Abänderungsantrag Familienheimfahrten weiterhin als Werbungskosten steuerlich geltend machen, in einem solchen Fall besteht allerdings kein Anspruch auf das Pendlerpauschale.

Für Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel bringt die Gesetzesnovelle ein erweitertes "Jobticket": Künftig können Arbeitgeber auch jenen Beschäftigten steuerfrei eine Jahreskarte zur Verfügung stellen, die keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen grundsätzlich ab dem Kalenderjahr 2013 gelten, der Ausschluss vom Pendlerpauschale bei Nutzung eines Dienstautos tritt mit 1. Mai in Kraft.

Was die neuen Bestimmungen für NachtarbeiterInnen betrifft, ist die Ausübung eines typischen Nachtarbeitsberufs wie Bäcker oder Drucker künftig nicht mehr Voraussetzung dafür, um den erhöhten Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen zu können. Es reicht, wenn die Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend in der Zeit von 19 Uhr bis 7 Uhr liegt und Nachtarbeit betrieblich erforderlich ist. Der Steuerfreibetrag gilt für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit inkl. Überstundenzuschlägen und beträgt grundsätzlich maximal 360 €, NachtarbeiterInnen können bis zu 540 € geltend machen.

Kritik: "Zersiedelungspauschale" und Benachteiligung niedriger Einkommen

Abgeordnete Gabriela Tamandl (V) hob die positiven Neuerungen des neuen Systems der Pendlerförderung hervor, wie etwa die Ausweitung des Job-Tickets, das Betriebe nun auch Nicht-Pendlern steuerfrei zur Verfügung stellen können, die Besserstellung von Teilzeitbeschäftigten und Wochenpendlern sowie die Erhöhung des Pendlerzuschlags, der im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Steuergutschrift geltend gemacht werden kann, um fast das Doppelte (von 141 Euro auf 290 Euro). Abgeordneter August Wöginger (V) wies noch darauf hin, dass beim neu eingeführten Pendlereuro keine Deckelung vorgesehen ist.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) räumte zunächst ein, dass es zu kleinen Verbesserungen komme. Dies sei aber der falsche Ansatz, da man damit ein aus sozialer und ökologischer Sicht grundlegend falsches System weiterperpetuiere. Derzeit würden vor allem Besserverdienende in den "Speckgürteln" gefördert, meinte Moser, immerhin verdienen 22 % der Bezieher von Pendlerpauschalen über 50.000 Euro im Jahr. Auch ihr Fraktionskollege Bruno Rossmann, der das aktuelle Modell als "Zersiedelungspauschale" titulierte, plädierte für eine komplette Systemumstellung. Diese müsste dann eine echte Gleichstellung von Auto- und Öffi-Benutzern inkludieren sowie eine Abschaffung der Werbungskosten und Freibeträge.

Massive Kritik am aktuellen Pendlerförderungssystem übte auch Abgeordneter Peter Westenthaler (B), der die kleinen Verbesserungen angesichts der real anfallenden Kosten von Pendlern und der hohen Belastung durch Mineralsteuererhöhungen in den letzten Jahren als Verhöhnung dieser Personengruppe bezeichnete. Das derzeitige Modell sei ungerecht und benachteilige vor allem Kleinverdiener, weshalb es durch ein kilometerabhängiges Pendlergeld ohne Deckelung ersetzt werden sollte, schlug der BZÖ-Mandatar vor.

Es sei richtig, dass das bisherige System aus sozialer und ökologischer Sicht Probleme aufweise, konstatierte Abgeordneter Kai-Jan Krainer (S), die heute nun vorliegenden Maßnahmen im Regierungsentwurf seien aber absolut in Ordnung.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) befürwortete die seiner Ansicht nach geringfügigen Verbesserungen im Sinne der Pendler, die in den letzten Jahren sehr stark unter den gestiegenen Treibstoffkosten zu leiden hatten. Allerdings befürchtete er eine Benachteiligung der niederen Einkommensbezieher, die oft gar keine Arbeitnehmerveranlagung machen, sowie eine Erhöhung des Verwaltungsaufwands und eine weitere Verbürokratisierung des Systems. Diesem Urteil schloss sich auch sein Klubkollege Abgeordneter Alois Gradauer an, der die Einführung von entfernungsabhängigen Fixbeträgen vorschlug.

Finanzministerin Maria Fekter stimmte darin überein, dass es beim neuen Modell der Pendlerförderung zu keiner Vereinfachung komme, dafür wurden aber Ungerechtigkeiten beseitigt und der BezieherInnenkreis ausgeweitet. Außerdem werden auch die Zumutbarkeitsgrenzen vereinfacht. Der Gesamtlösung haben schließlich auch alle Bundesländer zugestimmt, unterstrich die Ressortleiterin. Auf eine Frage der Abgeordneten Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (T) hin merkte Fekter an, dass es keinen Anspruch auf das Jobticket gebe. Was die ökologische Ausrichtung betrifft, so gab sie zu bedenken, dass sowohl das kleine als auch das große Pendlerpauschale weiter bestehen bleiben. Insgesamt sei sie überzeugt davon, dass für die 1,6 Millionen Pendler in Österreich etwas Gutes getan werde. (Schluss) sue