Parlamentskorrespondenz Nr. 133 vom 21.02.2013

Qualitätssicherung bei Privatuniversitäten in neuem Format

Wissenschaftsausschuss zu Privatunis, Pflichtpraktika und Bioethik

Wien (PK) - Privatuniversitäten sind zu einem fixen Bestandteil des tertiären Bildungssektors in Österreich geworden, heißt es in den vorliegenden Berichten (III-312 d.B.),(III-386 d.B.) des Österreichischen Akkreditierungsrates (ÖAR), die heute ebenfalls Gegenstand der Diskussion im Wissenschaftsausschuss waren. Betrug 2001/02 die Zahl der Studierenden an österreichischen Privatuniversitäten 857, so waren es laut Schlussbericht des ÖAR im Studienjahr 2011/12 bereits rund 7.000 Studierende an 12 Privatuniversitäten.

Der ÖAR hat im Vorjahr seine Arbeit beendet, nachdem mit dem Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz 2011 ein gemeinsamer Rahmen für die externe Qualitätssicherung der Öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen und Privatuniversitäten geschaffen wurde. Damit verbunden ist die Einrichtung der sektorenübergreifenden Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) ab 1. März 2012. Die neue Agentur vereint künftig die Aufgaben der Österreichischen Qualitätssicherungsagentur (AQA), des Fachhochschulrates und des Akkreditierungsrats für die  Privatuniversitäten. Bundesminister Karlheinz Töchterle informierte, die Verschmelzung der verschiedenen Bereiche sei gut gelungen, eventuelle Lücken, etwa bei den personellen Ressourcen, würden geschlossen.

Als Auskunftsperson in dieser Debatte war die ehemalige Vizepräsidentin des Akkreditierungsrates Hannelore Weck-Hannemann eingeladen. Die beiden Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Thema des Ausschusses waren außerdem vier Entschließungsanträge der Grünen zu den Bereichen Qualitätsstandards bei Pflichtpraktika, biomedizinscher Forschung und Biomedizin-Konvention. Sie wurden teilweise vertagt, teilweise abgelehnt.

Wertvolle Arbeit im Sinne der Qualität  

Dem Akkreditierungsrat wurde für seine Tätigkeit allgemeines Lob ausgesprochen. Die Mitglieder hätten ihre Unabhängigkeit bewahrt und in schwierigen Situationen Rückgrat bewiesen, so der allgemeine Tenor. Damit hätten die Mitglieder wertvollste Arbeit im Sinne der Qualitätssicherung geleistet. Als großes Kompliment an den Akkreditierungsrat könne die Tatsache gewertet werden, dass die Akkreditierungen sehr genau nachvollziehbar waren, bemerkte etwa Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V).

Auch Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle attestierte dem Akkreditierungsrat, einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau der Privatuniversitäten geleistet zu haben. Die Privatuniversitäten stellen ihm zufolge eine wertvolle Ergänzung zu den öffentlichen Universitäten dar, zumal gerade der tertiäre Sektor mit einer starken Nachfrage und neuen Forschungsfeldern konfrontiert sei. Hier könnten kleinere und private Universitäten rascher reagieren. Der Minister gab auch zu bedenken, dass der Zulauf zu den Privatuniversitäten trotz hoher Studiengebühren ungebrochen ist und die Zahl der BewerberInnen die Aufnahmemöglichkeiten übersteigt. Die Privatuniversitäten verstünden es auch, Nischen zu besetzen, die von den staatlichen Universitäten nicht genützt werden können, ergänzte dazu Hannelore Weck-Hannemann. Die engere Kooperation mit den staatlichen Universitäten gewinne zunehmende Bedeutung, fügte sie ergänzend hinzu.

Allgemeine Kritik an den Privatuniversitäten kam hingegen von Abgeordnetem Andreas Karlsböck (F). Diese hätten zur Entwicklung einer Zweiklassengesellschaft bei den Studierenden geführt, merkte er an.

Unabhängigkeit wesentlicher Faktor für Qualitätsicherung

Weck-Hannemann unterstrich vor allem die Bedeutung der Unabhängigkeit bei den Entscheidungen. Das Expertengremium sei der Qualität verpflichtet gewesen und habe sich stets an internationalen Standards orientiert. Diese "Steherqualität" wurde dem Rat auch seitens des Wissenschaftsministers attestiert, der in diesem Zusammenhang die Probleme rund um den Entzug der Akkreditierung des Doktoratsstudiums für Gesundheitswissenschaften der Privat-Uni UMIT thematisierte. Weck-Hannemann konnte berichten, dass inzwischen alle Verfahren zugunsten des Akkreditierungsrats abgeschlossen wurden.

Seitens der Abgeordneten Andreas Karlsböck (F) und Kurt Grünewald (G) wurden leise Zweifel geäußert, ob die von allen so geschätzte Unabhängigkeit auch in der neuen Agentur aufrecht erhalten werden kann. Dazu führte Weck-Hannemann aus, die anfänglichen Bedenken galten vor allem dem Bestellungsmodus, nachdem jedoch äußerst qualifizierte Personen geholt worden seien, hätten sich ihre Befürchtungen nicht bewahrheitet. Sie sah allerdings ein Problem im Übergewicht von öffentlichem Bereich und Fachhochschulen gegenüber den Privatuniversitäten.

Qualitätssicherung auch für Pädagogische Hochschulen unumgänglich

Weck-Hannemann bedauerte es dezidiert, dass die Pädagogischen Hochschulen nicht in das System der Qualitätssicherung eingebunden sind. Diese Kritik wurde nicht nur von Wissenschaftsminister Töchterle sondern auch von den Abgeordneten Katharina Cortolezis-Schlager (V), Anna Franz (V), Elmar Mayer (S) und Kurt Grünewald (G) geteilt. Es wäre auch sein Wunsch, dass die pädagogischen Hochschulen von der allgemeinen Qualitätssicherung erfasst werden, bekräftigte Töchterle, insbesondere im Hinblick auf das geplante neue PädagogInnengesetz. Als ersten Schritt werde man einen kleinen Qualitätssicherungsrat schaffen, und dies könne man auch im Hinblick auf die spezielle Aufgabenstellung der pädagogischen Hochschulen gut begründen. Langfristig sei aber eine Zusammenführung mit der neuen Agentur anzustreben, stellte er fest.

Töchterle: Private Finanzierung auch an öffentlichen Universitäten steigern

Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) löste auch eine Debatte über die Finanzierung der Privatuniversitäten aus, indem er einen kritischen Blick auf die Finanzierung durch die Länder warf. Privatuniversität bedeute nicht, dass sie nur privat finanziert werden dürfen, sondern privatrechtlich organisiert sind, erläuterte dazu Weck-Hannemann. Es gebe ein absolutes Finanzierungsverbot durch den Bund, für die Länder gelte das nicht.

Auch Bundesminister Töchterle wertete das Engagement der Länder im tertiären Sektor als positiv. Er strich auch das Mäzenatentum an den Privatuniversitäten hervor und schloss daran den Wunsch, dass auch die öffentlichen Universitäten mehr private Gelder lukrieren. Derzeit sei der tertiäre Bereich zu stark von staatlichen Geldern dominiert, die privaten Mittel an den öffentlichen Universitäten erreichen in Österreich nur ein Sechstel vom EU-Durchschnitt und ein Zehntel vom OECD-Durchschnitt.

Einig war man sich auch, dass der Begriff, was man unter Universität zu verstehen hat, genauer definiert werden müsse. Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) und Abgeordneter Kurt Grünewald (G) schlossen sich damit dem Wunsch von Hannelore Weck-Hannemann an, eine Differenzierung zwischen Universität und einzelnen Studiengängen vorzunehmen, da der derzeitige Zustand teilweise zu sehr kleinen Einheiten führe. Der Bundesminister gab zu bedenken, dass "universitas" ursprünglich die Gemeinschaft von Lehrenden und Studierenden bedeute. Es gebe eine Fülle von sehr erfolgreichen Spezialuniversitäten, etwa die Boku oder die Veterinärmedizin, führte er aus, außerdem habe man im Gesetz eine Mindestgröße vorgeschrieben.

Außerdem sei "Universität" ein geschützter Begriff, stellte Töchterle fest, weshalb man Verfehlungen nachgehe. Er reagierte damit auf den Einwand von Abgeordneter Kuntzl (S) und Abgeordnetem Kurt Grünewald (G), die kritisiert hatten, dass die IMATEC trotz Entzugs der Akkreditierung teilweise noch immer den Titel führe. Im Firmenbuch sei der Zusatz jedenfalls schon gestrichen, bestätigte der Wissenschaftsminister.

Grüne: Qualitätsstandards bei Pflichtpraktika sichern

Die zur Debatte stehenden Anträge der Grünen fanden teils keine ausreichende Mehrheit, teils wurden sie vertagt.

Zunächst wandten sich die Abgeordneten den Anträgen zur Verbesserung der Situation der PraktikantInnen zu. Die derzeitige Rechtlage sei nicht an die stetig wachsende Zahl von PflichpraktikantInnen angepasst worden, kritisiert Abgeordnete Birgit Schatz. Mittelfristig sehen die Grünen die Lösung des Problems daher in einem modernen Praktikumsgesetz, in dem die Qualitätsstandards festgelegt sind. Im Ausschuss forderte Schatz mit zwei Entschließungsanträgen eine öffentliche Qualitätsdatenbank für Pflichtpraktika (2189/A(E)), die bei eigenen Praktikums-Beratungsstellen an den Universitäten einzurichten wäre, und die Verankerung von Qualitätsstandards in den relevanten Studienplänen (2205/A(E)), um zumindest ein Mindestmaß an ausbildungsbezogener und arbeitsrechtlicher Qualität von Praktika zu definieren, wie sie sagte. Mit der verpflichtenden Registrierung von Praktikumsstellen in der Datenbank würde den Universitäten und Studierenden die qualitative Auswahl der Praktikumsanbieter anhand von Bewertungen und anonyme Evaluierungen erleichtert. Schatz wies zudem darauf hin, dass auch die EU-Kommission bereits einen Richtlinienvorschlag ausarbeite, damit PraktikantInnen von Unternehmen nicht als billige Arbeitskräfte ausgebeutet werden, anstatt ihnen die notwendige Erfahrung für den Arbeitsmarkt mitzugeben.

Die Probleme vieler PraktikantInnen seien nicht von der Hand zu weisen, auch wenn das Sozialreferat der ÖH bereits ein "Gütesiegel Praktikum" an Unternehmen als Orientierungshilfe für Praktikumssuchende vergebe, meinte dazu Abgeordnete Andrea Kuntzl (S). Sie warnte jedoch davor, durch eine vorschnelle Neuregelung der sozialrechtlichen Frage von PraktikantInnen zwei Klassen von Arbeitsrecht zu schaffen. Für Abgeordnete Anna Franz (V) stellte der generelle Mangel an Praktikumsplätzen in Österreich das eigentliche Problem dar, mit den Grünen-Anträgen würden auf Grund der vermehrten Bürokratie nur noch weniger Unternehmen dazu animiert, PraktikantInnen aufzunehmen, beanstandete sie.

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle bemerkte, einige Curricula für Studien mit verpflichtenden Praktika enthielten bereits entsprechende Qualitätskriterien, dennoch werde er die eingebrachten Anregungen aufnehmen. Die Anträge der Grünen fanden unter den Ausschussmitgliedern keine Mehrheit.

Grüne vermissen Fortschritte bei Biomedizin

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) kündigte in der Debatte über seine  Anträge zur medizinischen Forschung (1563/A(E)) und zur Bioethikkonvention (1564/A(E)) an, eine Initiative auf Einsetzung eines Unterausschusses zum Forschungsmedizingesetz ins Auge zu fassen. Damit reagierte er auf die Vorschläge der Abgeordneten Andreas Karlsböck (F) und Katharina Cortolezis-Schlager (V), in Zusammenhang mit bioethischen Themen der Medizinforschung in eine breite Diskussion mit ExpertInnen einzutreten. Grünewald appelliert in seinen Anträgen an Bundesminister Töchterle, die unterbrochene Tätigkeit der interministeriellen Arbeitsgruppe "Neue Rechtsgrundlagen für biomedizinische Forschung in Österreich" erneut aufzunehmen. Daran schließt er die Aufforderung an, der Minister möge sich intensiv für die Unterzeichnung und Ratifizierung der Biomedizinkonvention des Europarates durch die Republik Österreich einsetzen.

Darüber hinaus wird der Wissenschaftsminister ersucht, eine Studie über die erforderlichen Anpassungsschritte an die Biomedizinkonvention zu übermitteln und für eine bessere Vernetzung der Bioethikkommission und anderer existierender Gremien mit dem Wissenschaftsausschuss des Nationalrates einzutreten. Beide verhandelten Entschließungsanträge wurden vom Ausschuss mehrheitlich vertagt. (Schluss Wissenschaftsausschuss) jan/rei