Parlamentskorrespondenz Nr. 138 vom 25.02.2013

Die Finanzpolitik der Europäischen Union im Jahr 2013

Vorrang für nachhaltiges Wachstum

Wien (PK) - Die EU-Kommission und der irische Ratsvorsitz im Ecofin räumen in ihren Arbeitsprogrammen für 2013 der Bewältigung der Wirtschaftskrise und der Wiederherstellung von nachhaltigem Wirtschaftswachstum Priorität ein. Die Wirtschafts- und Währungsunion soll vertieft werden und eine funktionsfähige Banken- und Fiskalunion samt gemeinsamer Behörde und gemeinsamem Abwicklungsmechanismus für Banken bis 2014 entstehen. Vorrang geben die irische EU-Präsidentschaft und die Europäische Kommission auch der Umsetzung der neuen Eigenmittelanforderungen (Basel III), der Einlagensicherung, der Regulierung der Finanzmärkte, dem Konsumentenschutz bei Hypothekarkrediten sowie der Verringerung des Risikos bei Nicht- und Schattenbanken.

   

Die neue wirtschaftspolitische Steuerung (Europäisches Semester, Sixpack, Fiskalpakt) soll konsequent umgesetzt werden; die Verhandlungen zur Überwachung von Mitgliedstaaten mit gravierenden Stabilitätsproblemen sowie zur Bewertung der gesamtstaatlichen Haushaltspläne (Twopack) will der irische Ratsvorsitz rasch abschließen. 

In der Steuerpolitik konzentriert sich die EU 2013 auf den Kampf gegen Steuerbetrug und -hinterziehung und auf Initiativen gegen Steueroasen. Zur Vertiefung des Binnenmarkts zählen eine standardisierte Mehrwertsteuer-Erklärung, elektronische Rechnungen für öffentliche Aufträge und ein besserer Zugang von KMU zu langfristigen Finanzierungen. Vorantreiben will die EU auch die Kooperation bei der Finanztransaktionssteuer sowie die Arbeiten an Richtlinien für Zinsen, an der konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessung, der Energiebesteuerung und an einer rascheren Reaktion auf Mehrwertsteuerbetrug.

Auf internationaler Ebene will die EU "mit einer Stimme" sprechen und mit wichtigen Wirtschaftspartnern umfassende Handels- und Investitionsabkommen vereinbaren. Finanzhilfe für Nachbarländer soll mit politischen und wirtschaftlichen Fortschritten verknüpft werden. Zudem wollen Ratsvorsitz und Kommission zur Reform von IWF und G-20 beitragen und das Vertrauen internationaler Partner in die Erholung Europas weiter stärken.

Krise – Licht am Ende des Tunnels?  

Beim Thema "Krise" berichten der irische Ratsvorsitz und die EU-Kommission von einer deutlichen Beruhigung auf den Finanzmärkten, von einem Rückgang der Zinsaufschläge und von der geplanten Rückkehr Griechenlands auf einen nachhaltigen Schuldenpfad bis 2020. Die Anpassungsprogramme in Portugal und Irland und die Rekapitalisierung der spanischen Banken laufen planmäßig. Ein Abschluss der Verhandlungen über ein  Hilfspaket für Zypern wird allerdings frühestens im März 2013 erwartet.

Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion

2013 werden Sixpack, Twopack und Fiskalpakt vervollständigt und implementiert. Bei großen Wirtschaftsreformen sollen die Mitgliedstaaten systematisch kooperieren. Bis 2014 soll auch ein Anreizmechanismus ("Fiskalkapazität") zur Förderung von Strukturreformen eingerichtet werden. Dazu kommen eine europäische Bankenaufsicht, neue Eigenkapitalvorschriften für Banken (CRD IV-Richtlinie, CRR-Verordnung) und eine Harmonisierung nationaler Systeme zur Bankenabwicklung und Einlagensicherung. Der ESM soll Banken bei der Rekapitalisierung künftig direkt unterstützen können.

Europäisches Semester

Das Europäische Semester ist ein Instrument zur Steuerung der nationalen Wirtschafts- und Fiskalpolitiken. Auf Basis des Jahreswachstumsberichts bereitet der Ecofin im Jänner und Februar Schlussfolgerungen zur makroökonomischen und fiskalischen Steuerung für den Europäischen Rat im März vor. Die Mitgliedsstaaten senden hierauf ihre Stabilitäts-, Konvergenz- und Reformprogramme bis Ende April an die Kommission. Der Jahreswachstumsbericht informiert über die Umsetzung der 2020-Strategie, über Budgetkonsolidierung, die Wiederherstellung regulärer Kreditbedingungen, die Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, über den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sowie über soziale Folgen der Krise und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. In Frühwarnberichten identifiziert die Kommission Mitgliedstaaten mit Fehlentwicklungen. Österreich zählt nicht zu den 14 Ländern (exklusive Programmstaaten) die nun vertieft analysiert werden.

Eigenkapitalvorschriften für Banken (Basel III)

Für die Umsetzung von Basel III zur Stärkung des Bankensektors gegen Krisen ist vorgesehen, die geltende Bankenrichtlinie (Capital Requirements Directive – "CRD") und die Kapitaladäquanzrichtlinie ("CAD") durch eine neue Bankenrichtlinie ("CRD IV") und eine Verordnung (Capital Requirements Regulation -"CRR") zu ersetzen. Die Verhandlungen darüber will der Ecofin rasch abschließen, da dies zu den Voraussetzung für den einheitlichen Aufsichtsmechanismus gehört. Aus österreichischer Sicht ist die Anerkennung des Haftungsverbunds bei der Eigenmittelberechnung noch offen. Die EZB soll nur große Banken beaufsichtigen, kleinere Banken sollen weiterhin der nationalen Aufsicht unterliegen.

EU-Rahmen zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

Ein Richtlinienvorschlag der Kommission zielt darauf ab, künftig jede Bank und jedes Wertpapierunternehmen abwickeln zu können, ohne dass dadurch die Stabilität des Finanzmarktes gefährdet wird. Präventiv sollen Sanierungs- und Abwicklungspläne erstellt und ein frühes Eingreifen der Aufsichtsbehörde möglich werden. Neben dem nationalen Insolvenzrecht sollen Sondermaßnahmen möglich werden,  der Verkauf von Geschäftsteilen, die Einrichtung einer Bridge-Bank, einer Bad-Bank oder die Beteiligung der Eigentümer und Gläubiger (Bail-in).

Noch nicht abgeschlossen wurden die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Richtlinienvorschlag der Kommission für Einlagensicherungssysteme zur Stärkung des Vertrauens der AnlegerInnen. Die krisenbedingte Erhöhung der Deckungssumme auf 100.000 Euro soll beibehalten, die Auszahlung beschleunigt und die Finanzierung der Einlagensicherung durch vorsorgliche Reserven verbessert werden. Offen sind die Zielgröße der Vorsorge-Fonds, die Risikoberechnung der Beiträge und die Verkürzung der Auszahlungsfrist. Bedingung für die Zustimmung Österreichs sind Ausnahmen für freiwillige, zusätzliche Sicherungssysteme.

Die Kommission will auch die Richtlinie über Märkte für Finanzdienstleistungen (MiFID) ändern und schlägt zudem eine Verordnung über Märkte für Finanzdienstleistungen (MiFIR) vor. Es geht um einen besseren Schutz der AnlegerInnen, die Stärkung der Aufsichtsbehörden und um klare Verfahrensregeln für den Handel mit Finanzprodukten.

Kampf gegen Insider-Geschäfte und Marktmanipulationen

Abschließen will der irische Ratsvorsitz die Verhandlungen über eine Richtlinienänderung und eine Verordnung für Insider-Geschäfte und Marktmanipulationen (MAD/MAR). Geltende Vorschriften sollen auf organisierte Handelssysteme, den außerbörslichen Handel (OTC-Handel) und den Hochfrequenzhandel ausgedehnt werden. Die Befugnisse der Regulierungsbehörden sollen gestärkt, Anreize für Informanten (Whistleblower) geschaffen, Meldepflichten für Führungskräfte geklärt und Mindeststrafen für Insider-Geschäfte eingeführt werden.

Ein Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge zielt auf Information aller VerbraucherInnen, die Kredite mit ihren Wohnungen sichern. Es geht um Verhaltensregeln für die Vergabe von Hypothekar-Krediten, Qualifikationsstandards für Personen, die solche Kredite vergeben, Regeln für Werbung, Marketing und Kreditvermittler. Das Europäische Parlament verlangt zudem mehr Konsumentenschutz.

Europäische Zusammenarbeit in Steuerfragen

11 Mitgliedsstaaten, darunter Österreich, haben die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf Basis einer verstärkten Zusammenarbeit vereinbart, weitere Mitgliedstaaten kündigten an, dieser verstärkten Zusammenarbeit beizutreten, sobald Klarheit über die Ausgestaltung der Steuer besteht. Die Kommission arbeitet seither an einer neuen Richtlinie zur Finanztransaktionssteuer.

Zur Konsolidierung der Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage plant der irische Vorsitz eine Orientierungsdebatte im Ecofin. Die Kommission erwartet, dass die Einreichung der KöSt-Erklärung auf gemeinsamer Bemessungsgrundlage bei einer Stelle und die Konsolidierung aller in der EU entstandenen Gewinne und Verluste grenzüberschreitenden Unternehmen geringere Verwaltungskosten und mehr Rechtssicherheit bringen würden - Österreich und die meisten Mitgliedstaaten stehen dieser Erwartung mit Skepsis gegenüber.

Bei der geplanten Änderung der Zinsen-Richtlinie und ihrer Anwendung durch Drittstaaten will sich die irische Präsidentschaft um eine Lösung bemühen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie soll erweitert und Umgehungsmöglichkeiten beseitigt werden. Österreich unterstützt den Vorschlag, lehnt aber die Verpflichtung zum Übergang auf den automatischen Informationsaustausch ab, solange dieser nicht auch von den Drittstaaten (Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Schweiz) angewendet wird. 

Änderung der Energiebesteuerungsrichtlinie

Über den Kommissionsvorschlag zur Änderung der Energiebesteuerungs-Richtlinie wird weiterverhandelt. Er zielt auf die europäischen Energie- und Klimaziele. Treibstoffe und Heizstoffe sollen zweifach besteuert werden, einerseits nach dem Energiegehalt und andererseits nach den CO2-Emissionen: Fossile Energieträger sollen höher besteuert und die Nutzung "sauberer" Energie gefördert werden.

Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und –betrug

Im Auftrag des Europäischen Parlaments hat die Kommission einen Aktionsplan gegen Steuerbetrug vorgelegt. Lücken bei der Zinsenbesteuerung sollen beseitigt, Drittstaatenabkommen zur Betrugsbekämpfung und Zusammenarbeit in Steuersachen angenommen und rasche Reaktionen auf Mehrwertsteuerbetrug ermöglicht werden. Der Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung soll verbessert, ein europäisches Portal für Steueridentifikationsnummern eingerichtet und der automatische Informationsausaustausch sowie die Kooperation von Steuerbehörden, Justiz und Finanzmarktaufsicht gefördert werden.

Europäische Budgetpolitik

Zum Beschluss des Europäischen Rates über den Finanzrahmen bis 2020 wird nach Zustimmung des Europäischen Parlaments einstimmig eine Durchführungsverordnung erlassen. Nach Anhörung des Parlaments wird der Rat über den Eigenmittelbeschluss abstimmen, der nach Zustimmung der Mitgliedstaaten in Kraft treten wird. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die Verordnungsentwürfe zu den einzelnen Programmen werden 2013 abzuschließen sein, damit diese ab 2014 umgesetzt werden können. (III-394 d.B.)(Schluss) fru