Parlamentskorrespondenz Nr. 155 vom 28.02.2013

Vorlagen: Unterricht

Bundesverwaltungsgericht zuständig für Pädagogische Hochschulen

Wien (PK) – Beschwerden gegen studienrechtliche Entscheidungen von Pädagogischen Hochschulen gehen ab 2014 an das dann geschaffene Bundesverwaltungsgericht. Bisher war die Studienkommission für derartige Berufungen zuständig. Zu Grunde liegt dieser angestrebten Neuerung im Instanzenzug die 2012 beschlossene Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die diesbezügliche Regierungsvorlage (2188 d.B.) begründet die Novelle im Hochschulgesetz zudem mit der daraus resultierenden Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung der Studienkommission an den Pädagogischen Hochschulen als zweite und letzte Instanz in Studienangelegenheiten.
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