Parlamentskorrespondenz Nr. 156 vom 28.02.2013

Vorlagen: Finanzen

Themen: FMA-Bescheide, Agrardiesel, Umsatzsteuer, Rechnungshof

Keine aufschiebende Wirkung bei Beschwerden gegen FMA-Bescheide

Die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit, die ab 2014 in Form des Bundesverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs bestehen wird, gilt künftig auch für alle Verwaltungsverfahren im Bereich des Finanzministeriums und auch für die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Eine von der Regierung vorgeschlagene Sammelnovelle (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz, 2196 d.B.) enthält daher Anpassungen in Normen für Finanzmarktaufsicht, Börse, E-Geld, Zahlungsdienste, Investmentfonds, Kapitalmarkt und Ratingagenturen. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde erhält ein eigenes Verfahrensrecht, das es erlaubt, Aufsichtsmaßnahmen auf dem stark verflochtenen und volatilen Finanzmarkt unverzüglich zu vollziehen. Aufsichtsmaßnahmen, die wegen der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln verspätet vollziehbar werden, würden das Erreichen der Regulierungsziele gefährden und ein gleichmäßiges aufsichtsrechtlichen Vorgehens in ganz Europa untergraben. Eine gemeinsame europäische Aufsicht über Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen durch nationale Aufsichtsbehörden könne nur wirksam werden, wenn Aufsichtsmaßnahmen unabhängig von den jeweiligen nationalen Rechtsmitteln vollzogen werden können. Daher soll die aufschiebende Wirkung von Beschwerden gegen Bescheide der Finanzmarktaufsicht an das Verwaltungsgericht des Bundes ausgeschlossen werden. Das rechtsstaatliche Prinzips bleibe gewahrt, weil dem Bundesverwaltungsgericht eingeräumt werden soll, Beschwerden im Einzelfall aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen und dem Beschwerdeführer andernfalls ein unverhältnismäßiger Nachteil entstehen würde, liest man in den Erläuterungen.

FPÖ beantragt Wiedereinführung des Agrardiesels

Die 2013 wirksam gewordene Abschaffung des "Agrardiesels", der Rückvergütung der Mineralsteuer an die Bauern, belaste die österreichische Landwirtschaft jährlich mit 50 Mio. €, klagt Abgeordneter Harald Jannach (F) und beantragt mit seinem Antrag 2212/A die Wiedereinführung der steuerlichen Begünstigung für Treibstoffe, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Jannach argumentiert insbesondere mit Wettbewerbsgründen, da die BäuerInnen in anderen EU-Ländern mit begünstigten Treibstoffen arbeiten können.

Grüne: Der Rechnungshof braucht mehr Geld

Die Abgeordneten Gabriela Moser und Werner Kogler (beide G) verlangen in ihrem Entschließungsantrag 2218/A(E) eine angemessene budgetäre Ausstattung des Rechnungshofs, weil das Kontrollorgan seit Anfang 2013 seinen Dienstgeberbeitrag direkt abführen müsse und überdies zusätzliche Aufgaben erfüllen müsse, ohne die dafür erforderlichen Mittel zu bekommen. Die Antragsteller listen auf: Erweiterte Gemeindeprüfungen, Kontrollen nach Parteiengesetz und Medientransparenzgesetzes sowie Aufgaben auf Grund von Haushaltsreform, Stabilitätspakten und in der neuen europäischen Finanzarchitektur. Darüber hinaus soll der Rechnungshof auch mit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Spekulationsverbot beschäftigt werden.

Rückkehr zur Pauschalierung: längere Frist für Vorsteuerberichtigung

Ein Antrag 2234/A der Abgeordneten Jakob Auer (V) und Kurt Gaßner (S) sieht eine Fristverlängerung im Umsatzsteuergesetz und eine Aktualisierung von Vieheinheiten im Bewertungsgesetz vor. Die Antragsteller machen darauf aufmerksam, dass die Vorsteuerberichtigung bei der Rückkehr zur Pauschalierung nach dem Abgabenänderungsgesetzes 2012 auch Investitionsvorhaben nach dem 30.6.2013 betrifft, die schon begonnen wurden, bevor diese Neuregelung bekannt war. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sollten diese Vorhaben noch unter jenen rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden können, die zu ihrer Planung gegolten haben. Die vorgesehen Frist soll bis Ende 2013 verlängert werden, schreiben die Abgeordneten. (Schluss) fru