Parlamentskorrespondenz Nr. 236 vom 21.03.2013

Aus für Steuerflucht nach Liechtenstein

Nationalrat schließt mit etlichen Finanzabkommen und Bienensterben

Wien (PK) – Den Schluss heute im Nationalrat machten einmal mehr Finanzthemen. Nach dem Steuer-Abkommen mit der Schweiz wird Steuerflüchtlingen nun auch der Weg nach Liechtenstein verbaut. Ebenfalls auf der Tagesordnung standen Finanzabkommen mit Chile, Liechtenstein, San Marino und Kosovo sowie die Fristverlängerung im Umsatzsteuergesetz.

Berufungen gegen FMA-Bescheide weiterhin ohne aufschiebende Wirkung

Ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz dient der Umsetzung der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Finanzressort. Eine Ausnahmeregelung für die Finanzmarktaufsicht sorgt dafür, dass FMA-Bescheide künftig auch dann zügig umgesetzt werden können, wenn gegen sie berufen wird. Im inhaltlichen Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsreform beschloss das Plenum auf Antrag von SPÖ und ÖVP auch Änderungen im Konsulargebührengesetz und in weiteren Finanznormen. Die Beschlüsse erfolgten mit Mehrheit.

Für Abgeordneten Franz WINDISCH (V) wird durch die vorliegende Novelle der Finanzplatz Österreich gesichert, da sie eine noch effektivere Finanzmarktaufsicht vorsehe. Das sei gerade in einem globalisierten Finanzmarkt mit immer komplexeren Produkten bedeutend.

Grundsätzlich positiv bewertete Grünen-Abgeordneter Bruno ROSSMANN die Anpassung diverser finanzpolitischer Bereiche an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit, nicht zuletzt, da mit dem Bundesfinanzgesetz eine zusätzliche Ebene, etwa für Beschwerden gegen Berichte der Finanzmarktaufsicht geschaffen werde. Dass derartige Beschwerden generell ohne aufschiebende Wirkung seien, heiße seine Fraktion allerdings nur bedingt gut, weswegen die Grünen ihre Zustimmung verweigerten. Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) meinte dazu, für zeitnahe Entscheidungen im finanzwirtschaftlichen Feld sei es wichtig, keine aufschiebende Wirkung in den Bestimmungen vorzusehen.

Ob die Verwaltungsreform tatsächlich zu einer Verfahrensverkürzung führen wird, hinterfragte Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T). Sie befand, im Grunde geschähe nur eine Umverteilung zwischen Behörden, da anstatt der Unabhängigen Verwaltungssenate nun eben die Landesverwaltungsgerichte zum Einsatz kämen.

BZÖ-Abgeordneter Peter WESTENTHALER schnitt das Thema Internet-Glücksspiel an, da vom debattierten Gesetzesentwurf auch das Glücksspielgesetz betroffen ist und erinnerte, dass der Finanzausschuss des Nationalrats bereits auf eine Konzessionierung des Online-Glücksspiels im Sinne des Spielerschutzes und der Rückholung der Wertschöpfung nach Österreich gedrängt habe.

Staatssekretär Andreas SCHIEDER informierte daraufhin über die Tätigkeit einer EU-Arbeitsgruppe, die nach einer europagerechten Lösung des Lizenzierungsproblems von Internet-Glücksspiel suche, immerhin drehe es sich dabei um eine grenzüberschreitende, komplexe Materie, die einer internationalen Annäherung bedürfe. Erfreut zeigte sich Schieder über eine Westenthaler zufolge noch im Laufe der Plenartage zu beschließende, überparteilich unterstützte Initiative zur Hilfestellung der Republik für 150.000 PensionistInnen, von denen Deutschland auf Grund früherer Beschäftigungsverhältnisse der ÖsterreicherInnen im Nachbarland hohe Steuerbeträge rückwirkend einfordert. Der Finanzstaatssekretär erklärte, zwar befinde er sich in Verhandlungen mit seinem deutschen Pendant, doch habe dieser bislang nur Übergangslösungen wie Stundungen oder Ratenzahlungen für die Betroffenen angeboten. Eine zusätzliche Unterstützung durch den österreichischen Nationalrat im Sinne der österreichischen RentnerInnen sei daher sehr willkommen.

FPÖ-Mandatar Elmar PODGORSCHEK begrüßte diesen geplanten Antrag ebenfalls. Bezugnehmend auf das Ausschuss-Prozedere des Verhandlungsgegenstands bemängelte der Freiheitliche allerdings, man habe nicht sämtliche Anträge zu dem Gesetzespaket rechtzeitig erhalten, eine tiefergehende Auseinandersetzung damit sei daher kaum möglich gewesen.

Auf die Details der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetzes, das im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform 2012 notwendig wurde, und durch die mehrere Sonderbehörden aufgelöst werden, ging Staatssekretär Schieder noch näher ein. Effizienter, schneller und kostengünstiger solle auch die Finanzverwaltung mit Gültigkeit der Novelle ab 1.1.2014 werden, umriss er das übergreifende Ziel aller Änderungen bei den rund 100 umfassten Materiengesetzen.

Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Wirkungsbereich des Finanzministeriums wurde in zweiter und dritter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte auch in beiden Lesungen der mitverhandelten Änderung des Konsulargebührengesetzes und anderer thematisch verwandter Gesetze zu.

Konten von Steuerflüchtlingen in Liechtenstein werden besteuert

Dann verabschiedete der Nationalrat mehrheitlich ein Abkommen mit Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern, das die Besteuerung der Konten von ÖsterreicherInnen vorsieht, die dort Schwarzgeld veranlagt haben.

Im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Abkommen hatten ÖVP und SPÖ im Finanzausschuss eine Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes beantragt, um Transparenzmaßstäbe für den Kampf gegen die internationale Geldwäsche auch bei ausländischen Stiftungen zur Geltung zu bringen. Ausländische Stiftungen ohne Transparenz sollen künftig mit dem erhöhten Eingangssteuersatz von 25 % besteuert werden. Das Plenum nahm diesen Gesetzentwurf mit Mehrheit an.

Eine Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein im Sinne der neuen OECD-Standards für steuerliche Transparenz und Amtshilfe passierte den Nationalrat ebenfalls mehrheitlich.   

Die Opposition übte harsche Kritik am Steuerabkommen mit Liechtenstein. Für die FPÖ verdeutlichte Abgeordneter Bernhard THEMESSL seinen Missfallen an dem Staatsvertrag, da er einen "Affront" für jene BürgerInnen darstelle, die ordnungsgemäß ihre Steuern zahlen, immerhin ließe sich die Strafsteuer durch Kontoauflösung im Ausland leicht umgehen.

Der Finanzsprecher der Grünen, Werner KOGLER, wertete den bilateralen Vertrag mit Liechtenstein einfach als "falsch". Wie auch sein Parteikollege Bruno ROSSMANN befand Kogler, Österreich hätte vielmehr die Europäische Union in die Lage versetzen müssen, unionsweit gültige Vereinbarungen mit Liechtenstein – etwa in Form einer Zinsenrichtlinie und eines Betrugsbekämpfungsabkommens – ausverhandeln zu können. Hielten sich Personen nicht an die auf EU-Ebene festgelegten Regelungen, solle ein verschärftes nationales Finanzstrafrecht zur Anwendung kommen.

Ähnliches schlug BZÖ-Abgeordneter Rainer WIDMANN vor. Ihm zufolge sollte das Geld reicher Steuerflüchtlinge zurück nach Österreich gebracht und hier dann normal besteuert werden; bei Verweigerung des Geldtransfers müssten hohe Strafen die Folge sein. Da sich Österreich mit seinen Steuern im europäischen Spitzenfeld befinde, sei es nicht verwunderlich, wenn StaatsbürgerInnen ihr Geld ins Ausland schafften, meinte Abgeordnete Elisabeth KAUFMANN-BRUCKBERGER (T). Sie empfahl daher, den hohen österreichischen Steuersatz als Strafsteuer in dem Abkommen zu verankern, ansonsten würden korrekt Steuerzahlende in Österreich benachteiligt.

Die Budgetsprecher der Koalitionsparteien, Günter STUMMVOLL (V) und Kai Jan KRAINER (S) sehen in dem durch das Abkommen erwarteten Steuerertrag von 500 Mio. € dagegen eine annehmbare Lösung, immerhin wäre Österreich ohne den Staatsvertrag mit Liechtenstein völlig leer ausgegangen.

Generell positiv schätzten auch weitere RednerInnen der Regierungsfraktionen das Abkommen ein. Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) verwies zudem darauf, dass in den letzten Wochen die Zahl der Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern deutlich angestiegen sei. SPÖ-Mandatarin Laura RUDAS folgerte, Steuerflucht werde dank der politischen Vereinbarungen immer unattraktiver. Die Abgeordneten Konrad STEINDL (V) und Christoph MATZNETTER (S) beschrieben das Steuerabkommen mit Liechtenstein als wesentlichen Schritt für Österreich bei der Bekämpfung von Steueroasen.

Staatssekretär Andreas SCHIEDER gab zu bedenken, die Alternative zum gegenständlichen Abkommen wäre gewesen, gar kein Geld zu erhalten. In den Grenzen von Lichtensteins Rechtssystem sei das beste Ergebnis im Sinne der Steuergerechtigkeit erzielt worden. Nunmehr müssten Steuerflüchtige 15 bis 38% ihrer in Liechtenstein geparkten Gelder als Steuern nachzahlen, auch Stiftungen seien von dem Abkommen erfasst, was ÖVP-Mandatarin Gabriele TAMANDL und SPÖ-Abgeordneter Erwin KAIPEL besonders begrüßten. Steuerhinterziehung dürfe nicht als Kavaliersdelikt gelten, unterstrich Schieder, entsprechende Maßnahmen wie die Anhebung des Strafmaßes für solche Delikte oder die Einrichtung der Finanzpolizei seien daher schon getroffen worden.

Kaipel und ÖVP-Seniorensprecherin Gertrude AUBAUER griffen abschließend erneut die verzweifelte Lage jener österreichischen PensionistInnen auf, die mit Steuerforderungen aus Deutschland konfrontiert wurden, wobei Aubauer auf rasche und unbürokratische Hilfe für die betroffenen Personen drängte.

Der Staatsvertrag zwischen Österreich und Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich steuern wurde ebenso mehrheitlich vom Plenum genehmigt wie das angepasste bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen. Dem mitverhandelte Gesetzesentwurf zur Novelle des Stiftungseingangssteuergesetzes stimmte auch die Mehrheit der Abgeordneten zu.

Finanzabkommen mit Chile, Liechtenstein, San Marino und Kosovo

Auch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile sowie die Änderung eines solchen Abkommens mit San Marino tragen den neuen OECD-Standards Rechnung und fanden Mehrheiten. Ein Amtshilfeabkommen in Zollangelegenheiten mit der Republik Kosovo wurde vom Plenum einhellig genehmigt.

Die vorliegenden Abkommen wurden unter anderem von den Abgeordneten Eva-Maria HIMMELBAUER (V), Petra BAYR (S) und Kurt GARTLEHNER (S) begrüßt. Das Abkommen mit Chile schaffe Rechtssicherheit in Steuerfragen, sagte Bayr, österreichische Firmen würden dadurch vielleicht ermutigt, in Chile zu investieren. Die lateinamerikanischen Länder strebten ein Wirtschaftswachstum an und setzten auf Investitionen aus Europa, betonte sie.

Seitens der FPÖ kündigte Abgeordneter Roman HAIDER die Zustimmung seiner Fraktion zu den Abkommen mit Chile und dem Kosovo an, auch wenn das Abkommen mit Chile einen Artikel zur Aushöhlung des Bankgeheimnisses beinhalte, wie er meinte.

Die Abgeordneten Werner KOGLER (G) und Hubert KUZDAS (S) nutzten die Debatte, um nochmals auf die EU-Hilfe für Zypern zurückzukommen. Ihrer Ansicht nach ist es generell notwendig, von Seiten der EU vehementer gegen Steueroasen und Steuerflüchtlinge vorzugehen. Man müsse den Steuerwettbewerb in der EU endlich abstellen, forderte Kuzdas.

Staatsekretär Andreas SCHIEDER hob hervor, dass der lateinamerikanische Markt für Österreich nicht uninteressant sei. Auch er hoffe, dass das Abkommen mit Chile ein Startschuss für vertiefte bilaterale wirtschaftliche Beziehungen ist.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile und das Amtshilfeabkommen mit dem Kosovo in Zollangelegenheiten wurden vom Nationalrat einstimmig genehmigt. Mehrheitlich billigten die Abgeordneten das geänderte Steuerabkommen mit der Republik San Marino.

Bienensterben überlagert Umsatzsteuergesetz

Schließlich folgte das Plenum einstimmig der von ÖVP und SPÖ initiierten Empfehlung des Finanzausschusses auf Fristverlängerung im Umsatzsteuergesetz und auf Aktualisierung von Vieheinheiten im Bewertungsgesetz. Da die Vorsteuerberichtigung bei der Rückkehr zur Pauschalierung durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 auch für Investitionsvorhaben nach dem 30.6.2013 gilt, sollen diese Projekte aus Gründen des Vertrauensschutzes noch unter jenen rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden können, die bei ihrer Planung gegolten haben. Die vorgesehene Frist wird bis Ende 2013 verlängert.

In der Debatte ging es weniger um den Inhalt des vorliegenden Antrags, der grundsätzlich von allen Fraktionen begrüßt wurde, sondern vor allem um den umstrittenen Einsatz von neonicotinaiden Insektiziden in der Landwirtschaft. Abgeordneter Kurt GASSNER (S) übte scharfe Kritik an Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich, weil das Landwirtschaftsressort einem von der SPÖ beigezogenen Experten, einem Mitarbeiter der Bundesanstalt für Bergbauernfragen, ein Interview mit dem ORF zu diesem Thema verwehrt hat.

Dieser Kritik schlossen sich auch die Abgeordneten Gerhard HUBER (B) und Wolfgang PIRKLHUBER (G) an. Beide Abgeordneten kritisierten außerdem, dass Berlakovich auf EU-Ebene gegen ein temporäres Verbot für die umstrittenen Maisbeizmittel gestimmt hat. Im Unterausschuss des Landwirtschaftsauschusses habe es zu dieser Frage eine gute Diskussion gegeben, sagte Pirklhuber, er hoffe, dass der Landwirtschaftsausschuss bei der nächsten Sitzung eine Entscheidung "für die Bienen und die Ökologie und gegen die Interessen der Chemieindustrie und des österreichischen Bauernbundes" fällen wird.

Abgeordneter Hermann SCHULTES (V) meinte demgegenüber, es helfe nicht weiter, wenn wissenschaftliche Aussagen falsch interpretiert würden, und wandte sich strikt dagegen, Bauern gegen Imker auszuspielen. In der Landwirtschaft werden schon seit 100 Jahren Insektizide verwendet, um Schädlinge zu bekämpfen, die Wirkstoffe würden immer präziser, betonte er. Dass die umstrittenen Maisbeizmittel übermäßig eingesetzt werden, stimmt ihm zufolge nicht,  11 von 12 Maisfeldern seien ungebeizt.

Zum vorliegenden Antrag hielt Abgeordneter Jakob AUER (V) fest, die Gesetzesreparatur nehme darauf Bedacht, dass viele landwirtschaftliche Betriebe Investitionen im Vertrauen geplant hätten, den Vorsteuerabzug geltend machen zu können. Überdies würden günstigere Regelungen für Schaf- und Ziegenbauern geschaffen.

Zustimmend zum Gesetz äußerten sich auch die Abgeordneten Maximilian LINDER (F), Bruno ROSSMANN (G), Erich TADLER (T), Peter MAYER (V) und Johann HELL (S), wobei Abgeordneter Linder meinte, es wäre besser gewesen, von Vornherein längere Übergangsfristen vorzusehen, um den Bauern eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen. Abgeordneter Tadler äußerte die Vermutung, dass mit dem Antrag von den wahren Problemen in der Landwirtschaft abgelenkt werden solle.

Abgeordneter Mayer gab zu bedenken, dass es die kleinbäuerliche Landwirtschaft in Österreich schwer habe, auf den internationalen Agrarmärkten mitzuhalten und daher entsprechende Rahmenbedingungen brauche, um überleben zu können. Er verwies in Einklang mit Abgeordnetem Schultes außerdem auf die enormen Investitionen, die die Landwirtschaft in Österreich tätige.

Der Gesetzesantrag wurde einstimmig verabschiedet. (Schluss Nationalrat) hlf/gs/rei