Parlamentskorrespondenz Nr. 280 vom 08.04.2013

Vorlagen: Wirtschaft

Regierung legt Energieeffizienzpaket vor

Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen fürs Energiesparen

Wien (PK) – Die Schaffung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen für die Optimierung der betrieblichen Energieeffizienz ist die Hauptstoßrichtung eines von der Regierung vorgelegten Energieeffizienzpakets (2249 d.B.). Die Maßnahmen betreffen Änderungen des Bundes-Energieeffizienzgesetzes, des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes, des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes, des Gaswirtschaftsgesetzes, des Energie-Control-Gesetzes und des KWK-Gesetzes und sind vom Grundgedanken der Vorbildfunktion des Bundes beim Energiesparen getragen. Gleichzeitig enthält das umfangreiche Paket ein Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei kleinen energieverbrauchenden Unternehmen bereitgestellt werden, sowie ein Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte sichergestellt wird.

Im Einzelnen soll zunächst eine kompetenzrechtliche Grundlage für die Erlassung bundesweiter Bestimmungen auf dem Gebiet der Energieeffizienz geschaffen werden. Vorgesehen sind weiters die Konkretisierung des österreichischen Energiesparrichtwerts, eine Festlegung von Effizienzverpflichtungen für energieverbrauchende Unternehmungen und Energielieferanten, die Festlegung der Meß- und Prüfmethoden sowie die Schaffung einer nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle für die Bewertung von Energieeinsparungen und die Koordination der Energieeffizienz-Koordinierungspläne. Weitere Bestimmungen des Pakets haben u.a. die Einhaltung von Energieeffizienzkriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie die Errichtung oder Sanierung von Gebäuden durch den Bund zum Inhalt.  

Förderungsprogramm für Energieeffizienz wird gesetzlich verankert

Im Zusammenhang mit dem Energieeffizienzpaket des Bundes steht auch eine Änderung des Umweltförderungsgesetzes (2250 d.B.), die vor allem darauf abzielt, eine effiziente Anreizförderung für Umweltschutzinvestitionen zur Reduktion des Energieendverbrauchs fortzuführen bzw. sicherzustellen, wobei auch ein größtmöglicher Beitrag zur Reduktion der Treibhausgase und zur Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger angepeilt wird. Zu diesem Zweck soll nun ein Energieeffizienzförderungsprogramm als eigenständige Säule im Umweltförderungsgesetz implementiert werden, von dem sich die Regierung, wie die Erläuternden Bemerkungen zur Vorlage betonen, auch wichtige makroökonomische Effekte, insbesondere in Bezug auf die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen erwartet. (Schluss) hof