Parlamentskorrespondenz Nr. 305 vom 16.04.2013

Bald Info-Stelle für Bezieher deutscher Renten im Finanzressort

ExpertInnen beraten, Deutschland sagt unbürokratische Lösungen zu

Wien (PK) – Der Finanzausschuss befasste sich mit aktuellen steuerrechtlichen Problemen der vielen tausend Menschen in Österreich, die eine Pension aus Deutschland beziehen. Auf Antrag aller sechs Fraktionen sprachen sich die Ausschussmitglieder einstimmig für die Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle im Finanzministerium und für möglichst unbürokratische Lösungen im Interesse der Betroffenen aus. Bundesministerin Fekter informierte die Abgeordneten über die Einrichtung der geplanten Informationsstelle, die Ende April ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Initiativen der FPÖ auf Steuererleichterungen für die Bezieher deutscher Pensionen sowie auf Abschaffung der Mietvertragsgebühren und des BZÖ zur Senkung der Abgaben- und Steuerquote von derzeit über 43 % auf unter 40 % wurden vertagt.      

Fekters Experten beraten heimische Pensionisten mit deutschen Renten   

Der Sechs-Parteien-Antrag (SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, BZÖ und Team Stronach - 2238/A(E)) auf Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für PensionistInnen, die Probleme damit haben, Steuerfreibeträge bei dem für sie zuständigen Finanzamt Neubrandenburg geltend zu machen, wurde von Sprechern aller Fraktionen begrüßt und einstimmig verabschiedet. Zusätzlich legte FPÖ-Abgeordneter Elmar Podgorschek einen Antrag (2157/A(E)) auf Steuererleichterungen für die Bezieher deutscher Sozialversicherungspensionen vor, wobei er in Erinnerung rief, dass deutsche Pensionseinkommen in Österreich zwar nicht besteuert werden, aber in die Berechnung des Steuersatzes (Progression) miteinbezogen werden. – Dieser Antrag wurde auf Vorschlag von SPÖ-Abgeordnetem Erwin Kaipel mehrheitlich vertagt, um zu prüfen, ob und wenn ja, wie dieser Antrag technisch umgesetzt werden könne. Kaipels Fraktionskollege Christoph Matznetter sprach die dabei zu klärenden komplexen steuerrechtlicher Fragen an und unterstützte den Vertagungsantrag, um die notwendige Zeit zur Prüfung zu gewinnen. Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) schloss sich den Ausführungen Matznetters an und wies ihrerseits auf die Komplexität der steuerrechtlichen Probleme bei Menschen hin, die zugleich eine deutsche und eine österreichische Pension beziehen. Die Einrichtung einer Informationsstelle begrüßte Tamandl daher ausdrücklich. Hinsichtlich des FPÖ-Antrags riet auch Tamandl dazu, vor definitiven Entscheidungen die noch ausstehenden Gespräche mit den deutschen Finanzbehörden abzuwarten.

In der Debatte drückte Abgeordneter Josef Bucher (B) seine Freude über die Einsicht aus, dass man es tausenden PensionistInnen, darunter viele betagte Menschen, nicht zumuten könne, sich mit komplizierten Fragen der Abgrenzung des deutschen und des österreichischen Steuerrechts auseinanderzusetzen. Die Absicht der Finanzministerin, eine zentrale Beratungsstelle für diese Menschen einzurichten, ist für Bucher daher ebenso positiv wie für FPÖ-Abgeordneten Elmar Podgorschek, der die Lage vieler Menschen in der oberösterreichischen Grenzregion zu Bayern schilderte.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) erbat Auskunft über das Ergebnis von österreichisch-deutschen Beamtenkontakten sowie über Details der in Aussicht gestellten Informationsstelle.

Abgeordneter August Wöginger (V) unterstrich die Probleme älterer Menschen, ihre Rechte geltend zu machen, zumal dann, wenn sie möglicherweise nicht notwendige Steuern bereits bezahlt und Verzugszinsen entrichtet haben. Dazu komme, dass bei vielen PensionistInnen der Eindruck einer ungerechtfertigten Doppelbesteuerung entstehe. Wöginger dankte der Finanzministerin für ihre Bereitschaft, in allen diesen Fällen kompetent Auskunft zu erteilen.

Finanzministerin Maria Fekter berichtete den Ausschussmitgliedern über zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Beratung von PensionistInnen mit deutschen Renten. Die dabei zu klärenden Probleme können wegen der Unterschiede zwischen dem deutschen und dem österreichischen Einkommensteuerrecht, insbesondere auch wegen des in Deutschland geltenden Familien-Splittings, im Einzelfall sehr komplex sein. Daher werde derzeit eine zentrale Beratungsstelle mit ExpertInnen für deutsches Steuerrecht eingerichtet, die ihre Arbeit Ende April aufnehmen wird, kündigte die Ministerin an. Die Betroffenen können sich mit ihren Fragen an die örtlichen Finanzämter richten und erhalten in jedem einzelnen Fall Auskunft, wo notwendig, nach Beiziehung der zentralen FachexpertInnen. Zudem werden FAQs vorbereitet und ein E-Mail-Service auf der Homepage des Finanzministeriums eingerichtet.

Die Finanzministerin teilte mit, dass bei Pensionen aus Deutschland bis zu einer Höhe von 1.200 € in aller Regel keine Steuer anfalle, wenn die Formulare richtig ausgefüllt werden. Bei der von der FPÖ angesprochenen Progressionsfrage verwies die Ministerin auf die Notwendigkeit, für Gleichbehandlung aller Fällen zu sorgen, in denen mehrere Pensionen zusammentreffen. Die österreichische Praxis orientiere sich an den OEZD-Standards. Ihren deutschen Amtskollegen Schäuble habe sie bereits vor mehreren Monaten auf eine bürokratisch möglichst einfache Vorgangsweise angesprochen, sagte Fekter und hielt fest, dass PensionistInnen, die in Österreich eine deutsche Rente beziehen, keiner Doppelbesteuerung unterliegen.

Die Ergebnisse erster Gespräche auf Beamtenebene in Berlin fasste Sektionschef Wolfgang Nolz zusammen: Mit den deutschen Behörden wurde vereinbart, überall dort, wo bereits veranlagte Steuern zurückerstattet werden können, das Instrument einer "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" möglichst unbürokratisch anzuwenden. In Fällen, in denen eine niedrige österreichische Pension mit einer deutschen Rente zusammenfalle, sei es für die jeweiligen PensionistInnen zweckmäßig, sich unbeschränkt in Deutschland besteuern zu lassen, führte der Steuerexperte aus. Auf diese Weise sollten die meisten Probleme gelöst werden können, sagte Nolz und fügte hinzu, dass von Seiten der deutschen Behörden die Bereitschaft bekundet wurde, in Härtefällen großzügig vorzugehen.

FPÖ gegen Mietvertragsgebühren


In einem weiteren Entschließungsantrag 200/A(E) verlangte Abgeordneter Elmar Podgorschek für die FPÖ die Abschaffung der Mietvertragsgebühren. Aus Sicht der Antragsteller sei es nicht zu rechtfertigen, dass MieterInnen einer 60 m2 großen Wohnung bei Vertragsabschluss mit einer Gebühr von 600 Euro belastet werden.

Abgeordneter Podgorschek stellte den vorliegenden Antrag in die Reihe von Initiativen seiner Fraktion, die darauf gerichtet sind, Wohnen wieder leistbar zu machen. Kritik übte der Redner insbesondere auch an der Höhe der Wasser- und Kanalgebühren.

Abgeordneter Konrad Steindl (V) konnte dem Antrag durchaus etwas abgewinnen, wies aber darauf hin, dass eine Abschaffung der Mietvertragsgebühren im geltenden Regierungsübereinkommen nicht vorgesehen sei. Steindl beantragte die Vertagung der Vorlage, unterstrich aber sein Interesse daran, das Anliegen im Auge zu behalten.

Auch Finanzministerin Maria Fekter sagte ausdrücklich, sie habe keine Freude mit Vertragsgebühren, weil solche Gebühren Hemmnisse bei der vertraglichen Gestaltung von Vereinbarungen darstellten. Daher sei die Mitvertragsgebühr zu hinterfragen. Man sollte aber nicht vergessen, dass sich Österreich auf einem Konsolidierungspfad in Richtung Nulldefizit befinde und sie auf bestehende Einnahmen nicht ohne Weiteres verzichten könne. Ihrer Ansicht nach sollte sich eine künftige Bundesregierung mit dem Thema Vertragsgebühren befassen, sagte Maria Fekter.

Abgeordneter Robert Lugar (T) hielt es für bemerkenswert, dass die Finanzministerin klar zum Ausdruck bringe, wie kontraproduktiv die Mietvertragsgebühr sei, sie aber dennoch nicht bereit sei, sie abzuschaffen. – Der Vertagungsbeschluss erfolgte mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit.

BZÖ: Gegen überhöhte Gebühren, für Abgabenquote unter 40 %  

Ebenfalls mehrheitlich vertagt wurden Vorstöße des BZÖ gegen überhöhte Gebühren (1708/A(E) ) und für eine Senkung der Abgabenquote (2134/A(E) ). Das Motto lautete dabei einmal mehr: "Genug gezahlt!". Abgeordneter Josef Bucher beklagte die zunehmende Belastung der Bevölkerung durch Gebühren, die seiner Meinung nach den Deckungsgrad oft weit übersteigen würden. Was die Steuern und Abgaben betrifft, forderte der BZÖ-Klubchef in seinem Antrag eine verfassungsrechtliche Deckelung der Steuer- und Abgabenquote mit 42 % ab 2016, wobei er argumentierte, die ÖsterreicherInnen müssten mit einer Steuerquote von über 43,1 % in Europa am meisten an den Staat abliefern. Mittelfristig zielt das BZÖ auf eine Steuer- und Abgabenquote unter 40 %, was eine umfassende und tiefgreifende Reform von Politik, Staat und Verwaltung voraussetze, so Bucher. Eine "Reichensteuer" ließe nur Erlöse von wenigen hundert Millionen Euro erwarten, würde aber den Auftakt zu einer neuen Belastungswelle für Mittelstand und Leistungsträger darstellen, heißt es weiter im Antrag des BZÖ.

Abgeordneter Christoph Matznetter (S) verwies auf die Komplexität der Gebühren, sprach dabei insbesondere den Justizbereich an und meinte, in der gesamten Verwaltung sollte verstärkt über die Angemessenheit von Kostenbeiträgen nachgedacht werden. Für das Team Stronach kritisierte Abgeordneter Robert Lugar, die Gemeinden würden sich über die Gebühren vielfach ein "Körberlgeld" holen, was die Abgeordneten Maximilian Linder (F) und Kurt Gaßner (S) unter Hinweis auf ihre Erfahrungen als Bürgermeister entschieden zurückwiesen.

Bezüglich der Steuer- und Abgabenquote wiederum stellte Abgeordneter Martin Bartenstein (V) fest, der politische Wunsch des BZÖ-Antrags gehe in die richtige Richtung, das mittelfristige Ziel einer Senkung sollte jedenfalls 40 % sein. Die Schuldenbremse qualifizierte Bartenstein dabei als wichtigen Schritt. Eine Vertagung hielt er für sinnvoll, "damit das Thema weiterhin in der politischen Diskussion bleibt".

Entscheidend sei weniger die "Durchschnittstemperatur" bei der Besteuerung, sondern vielmehr die Steuerstruktur, warf Abgeordneter Christoph Matznetter (S) ein, der überdies daran erinnerte, dass die Abgabenquote in Österreich nur in der Zeit von Finanzminister Grasser über 42 % lag. Abgeordneter Robert Lugar (T) plädierte ebenso wie FPÖ-Mandatar Elmar Podgorschek für eine Senkung der Abgabenquote, wandte sich aber grundsätzlich gegen eine verfassungsrechtliche Verankerung, die, wie er zu bedenken gab, den Handlungsspielraum in Krisenzeiten einschränken könnte.

(Schluss) fru/hof