Parlamentskorrespondenz Nr. 379 vom 07.05.2013

Minister Berlakovich unterstützt Verbot bienenschädlicher Insektizide

Umweltausschuss erledigt umfangreiche Tagesordnung

Wien (PK) – Der Umweltausschuss erledigte in seiner heutigen mehrstündigen Sitzung eine umfangreiche Tagesordnung. Da auch das Umweltinformationsgesetz – im Zusammenhang mit formalen Anpassungen an die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit – auf der Tagesordnung stand, sprachen Abgeordnete Bundesminister Nikolaus Berlakovich auf das Thema "Bienensterben" an, bei dem es zuletzt auch um die Verweigerung von Auskünften über die Verwendung von Neonicotinoiden in der Landwirtschaft ging. Der Umweltminister hielt zunächst fest, er habe nie von "Amtsgeheimnis" im Zusammenhang mit Informationen über den Pestizidverbrauch gesprochen, wohl aber von schutzwürdigen Rechten Privater, wie dies der Auffassung der Rechtsabteilung seines Ressorts entspreche. Da er "volle Transparenz" wolle, trat Berlakovich für eine Änderung des Umweltinformationsgesetzes ein, über die bereits zwischen den Koalitionsparteien verhandelt werde. Beim "Bienengipfel" habe er mit Vertretern der Landwirtschaft und der Imker vereinbart, die EU in ihrem Bemühen um ein Verbot der bienenschädlichen Neonicotinoide zu unterstützen und zugleich Forschungen über die Ursachen der Bienenverluste in Auftrag zu geben. Bauern, die beim Maisanbau nicht die Möglichkeit haben, auf Fruchtwechselwirtschaft umzusteigen, werden Hilfen erhalten. Er habe bisher im Interesse dieser Bauern auf Ausnahmen beim Verbot der Neonicotinoide plädiert, sagte Berlakovich, der überdies darauf aufmerksam machte, dass osteuropäische Länder angekündigt haben, auf ein totales Verbot der Neonicotinoide mit dem Umstieg auf gentechnisch verändertes Maissaatgut zu reagieren. Das Bienensterben habe viele Ursachen, zu denen Pestizide, Strahlungen, Witterungseinflüsse und die Varroa-Milbe zählen, teilte der Umweltminister den Abgeordneten mit.

Thema Nummer eins auf der umfangreichen Tagesordnung war der Klimaschutz. Von 2008 bis 2010 wurden in Österreich pro Jahr durchschnittlich 51,57 Mio.t Treibhausgase emittiert. Bis 2020 muss Österreich seinen Ausstoß außerhalb des Emissionshandels um 16 % auf 47,87 Mio. t reduzieren, wobei Bund und Länder laut Klimaschutzgesetz zur Kooperation verpflichtet sind. Über diesbezügliche Fortschritte informiert ein Bericht des Umweltministers. Berlakovich und Abgeordnete unterstrichen die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen zur Emissionsminderung in Industrie, Verkehr und bei der Raumwärme. Eine Novelle zum Klimaschutzgesetz bringt sektorale Höchstmengen für Treibhausgasemissionen in den Bereichen Abfall, Energie und Industrie (Nicht-Emissionshandel), fluorierte Gase, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr.

Plenumsreif machte der Umweltausschuss auch eine UVP-Gesetz-Novelle mit Anpassungen an die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur Herstellung der EU-Konformität von Anpassungs- oder Sanierungsverfahren mit Umweltrelevanz. Dazu kamen weitere Verwaltungsgerichtsbarkeitsanpassungen im Umweltressort, die Umsetzung von EU-Vorschriften im Umweltmanagementgesetz und im Wasserrechtsgesetz sowie ein Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013, das auch zusätzliche Förderungsmittel für Investitionen der Siedlungswasserwirtschaft vorsieht. EU-Anpassungen enthält auch eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz, die die "integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC)" im Sinne der diesbezüglichen EU-Richtlinie erweitert und die Ungleichbehandlung von Exporteuren bei Altlastensanierungsbeiträgen beseitigt. Eine Änderung des Strahlenschutzgesetzes dient der Rücknahme der Zuständigkeitsübertragung von den Ländern an die Bezirke, die bei der Verwaltungsreform vorgenommenen wurde, damit soll eine teure Kompetenzzersplitterung vermieden werden. 

Oppositionsanträge richteten sich auf die Förderung energiesparender Haustechnik bei KMU, eine Beschränkung des Imports gentechnisch veränderten Futtermittel auf Lieferungen mit Produkthaftung, auf die Förderung der Kompostproduktion im Rahmen des Klimaschutzes (alle FPÖ). Die Förderung von Mehrwegflaschen und die strafrechtliche Verfolgung großer Umweltdelikte auf internationaler Ebene verlangten die Grünen. Dazu kamen Entschließungsanträge der Grünen und des BZÖ mit der Aufforderung an die Regierung, rechtlich gegen die Erweiterung des AKW Temelin vorzugehen und sich für die Änderung des Euratomvertrags einzusetzen. – Alle Oppositionsanträge wurden mit der Mehrheit der Koalitionsparteien und unter Protest der Opposition vertagt. 

Klimaschutz nach Kyoto

Die definitive Kenntnisnahme des "Fortschrittsberichtes 2012" (III-414 d.B.) zum Klimaschutzgesetz und den Beschluss, die Novelle des Klimaschutzgesetzes (2295 d.B.) an das Plenum weiterzuleiten, fasste der Umweltausschuss mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP.

In der Klimaschutz-Debatte sprach Umweltminister Nikolaus Berlakovich von einer neuen Ära des Klimaschutzes im Zeichen der nunmehr gesetzlich verpflichtenden Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften. Das Thema Kyoto-Ziele sei erledigt, weil es Österreich dank Ankauf von Emissionszertifikaten gelungen sei, EU-Strafzahlungen zu vermeiden. Nun gehe es darum, im Klimaschutz eine Vorreiterrolle zu übernehmen, führte der Minister aus und teilte Abgeordneten Hannes Weninger (S) auf dessen Frage nach den Lehren aus der Vergangenheit mit, er sehe Nachholbedarf bei Verkehr, Wirtschaft und Raumwärme. Überdies berichtete Berlakovich über die noch zähen internationalen Verhandlungen über einen Weltklimaschutzvertrag, der ab 2020 gelten soll.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) informierte der Minister über die Förderung öffentlicher Verkehrsmittel. Über ein konkretes Maßnahmenpaket werde mit den Bundesländern verhandelt. Das Ergebnis wird in einem 15A-Vertrag fixiert werden, der die Kostenaufteilung regeln wird. Voraussetzung für diese Maßnahmen stellen die sektoralen Emissionsreduktionsziele dar, die die Novelle zum Klimaschutzgesetz enthält.

Während Abgeordneter Hannes Weninger (S) vor Schuldzuweisungen wegen der Verfehlung von Klimaschutzzielen in der Vergangenheit warnte und für einen sozial verträglichen Klimaschutz, für eine ressortübergreifende Förderung der E-Mobilität und öffentlicher Verkehrsmittel sowie für die Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene eintrat, vermisste Abgeordneter Rainer Widmann (B) klare Verantwortungen beim Klimaschutz, kritisierten die Abgeordneten Gabriela Moser und Christiane Brunner (beide G) fehlende Sanktionen im Klimaschutzgesetz für den Fall des Verfehlens der Sektorziele und mahnten einen engagierten Klimaschutz nach dem Vorbild des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ein.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) wiederum wertete den "Fortschrittsbericht" als Beleg dafür, wie wenig beim Klimaschutz weitergegangen sei. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) begründete die Ablehnung des Berichts durch seine Fraktion auch mit Kritik an veralteten Daten, die überdies verspätet vorgelegt worden seien.

UVP-Gesetz-Novelle mit Rechtsanpassungen 

Eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz steht im Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit (2252 d.B.) und beseitigt im Sinne der EU-Konformität Ausnahmen im verwaltungsrechtlichen Anpassungs- oder Sanierungsverfahrens, um eine Klage beim EuGH zu verhindern. Vom neuen Bundesverwaltungsgericht, das ab 2014 für Beschwerden gegen alle Entscheidungen nach dem UVP-G zuständig ist, erwartet die Bundesregierung eine Verkürzung der Verfahrensdauer. An dieser Stelle lobten Umweltminister Berlakovich unisono mit mehreren Abgeordnete die exzellente des Umweltsenats, der künftig im Bundesverwaltungsgericht aufgehen wird. - Der Beschluss erfolgte mit SPÖ und ÖVP Mehrheit. Abgeordnete Gabriela Moser (G) kritisierte in der Debatte Verschlechterungen im Feststellungsverfahren, den Verzicht auf eine Verbesserung des Aufsichtsrechts und befürchtete eine zu großzügige Genehmigungspraxis bei Straßenbauprojekten.

Abgeordneter Rainer Widmann (B) und Christiane Brunner (G) kritisierten, dass Umweltanwaltschaften auch künftig keinen Zugang zum Verwaltungsgerichtshof haben werden. Widmann warnte vor Verschlechterungen für die Wirtschaft, während Brunner Defizite für NGOs und Bürgerinitiativen in Umweltverfahren ortete und die Energieeffizienz als Genehmigungskriterium bei Großanlagen einmahnte.

Abgeordneter Werner Neubauer (F) hielt es für wichtig, bei Betriebsadaptierung an den Stand der Technik das bisher mögliche Anzeigeverfahren einzusetzen, um Betriebe nicht übermäßig zu belasten.

Bundesminister Berlakovich teilte den Abgeordneten mit, dass am Fristenlauf nichts geändert werde und die Rechte von Umwelt-NGOs bereits verbessert wurde. 

Umweltrecht: Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform

Ein Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz–Umwelt setzt die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Zuständigkeitsbereich des Umweltressorts um (2290 d.B.). – Mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP und FPÖ in der Fassung zweier Abänderungsanträge an das Plenum weitergeleitet. Nach der aktuellen Debatte zum Thema Bienensterben ging Abgeordnete Gabriela Moser (G) auf das Umweltinformationsgesetz ein und kritisierte, dieses Gesetz stehe nach wie vor in Widerspruch zur Aarhus-Konvention. Umweltschützer erhielten etwa nach wie vor keine Auskunft über Verkehrsdaten von der ASFINAG.

Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) und Abgeordneter Rainer Widmann (B) drängten darauf, das Umweltinformationsgesetz zu ändern, um künftig die Verweigerung von Umweltdaten durch den Minister zu verhindern und entsprechende Auskünfte, etwa über die Verwendung hochgiftiger Pestizide, zu ermöglichen.

Abgeordnete Susanne Winter (F) begründete die Zustimmung ihrer Fraktion mit der Annahme eines ÖVP-SPÖ-FPÖ-Abänderungsantrages, der im Bundesluftreinhaltegesetz die Möglichkeit schafft, Rebholz und unerwünschten Bewuchs auf Trockenrasenflächen in den Monaten März und April zu verbrennen. Ein weiterer ÖVP-SPÖ-FPÖ-Abänderungsantrag diente Rechtsanpassungen.

Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013 

Eine Regierungsvorlage für ein Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013 (2292 d.B.) sichert der Siedlungswasserwirtschaft zusätzliche Förderungsmittel von 45 Mio. € für 2013 und von 100 Mio. € für 2014. Dazu kommen EU-Anpassungen im Emissionszertifikategesetz, im Wasserbautenförderungsgesetz, im Umweltmanagementgesetz und im Wasserrechtsgesetz. Förderung in der Schutzwasserwirtschaft sollen auch extern abgewickelt und die Effizienz der Förderung evaluiert werden können. Änderungen betreffen Umweltgutachter, die Zuständigkeit für Nassbaggerungen werden den Bezirken übertragen und die Gewässerbeschau in die Gewässeraufsicht eingegliedert. – Die Zustimmung kam von SPÖ und ÖVP.

In der Debatte kritisierten die Abgeordneten Werner Neubauer (F), Wolfgang Pirklhuber (G) und Rainer Widmann (B) die Vorgangsweise der Bundesregierung, dem Ausschuss kurzfristig in Form einer schlecht lesbaren Sammelnovelle komplexe Materien vorzulegen und es den Abgeordneten so unmöglich zu machen, Gesetzesänderungen ausreichend durchzuarbeiten und zu beurteilen.

Demgegenüber begrüßten die Abgeordneten Rudolf Plessl (S) und Nikolaus Prinz (V) die Anhebung der Förderungsmittel für die Siedlungswasserwirtschaft und begründeten die Rechtsanpassungen als notwendig.

Angeordnete Christiane Brunner (G) lehnte Änderungen ab, von denen sie fatale Folgen für den Gewässerschutz befürchtete und annahm, dass die Genehmigung umstrittener Kraftwerksprojekte erleichtern. Umweltminister Berlakovich bemühte sich, diese Befürchtungen zu zerstreuen, indem er darlegte, die vorgesehenen Änderungen hätten keinen negativen Einfluss auf die Qualität von Genehmigungsentscheidungen.

EU-Anpassungen in der Abfallwirtschaft

Eine Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz-Industrieemissionen und zum Altlastensanierungsgesetz erweitert das IPPC-Regime ("integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung"), erhöht Anforderungen an IPPC-Behandlungsanlagen, dereguliert das Abfallrecht und hebt die Ungleichbehandlung von Exporteuren bei Altlastensanierungsbeiträgen auf (2293 d.B.). – Die Novelle passierte den Umweltausschuss mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP.  

In der Debatte beantwortete Bundesminister Berlakovich Detailfragen des Abgeordneten Dietmar Keck (S). Abgeordneter Werner Neubauer (F) machte aus seiner Erfahrung als Verwaltungsbeamter auf massive Probleme mit mobilen IPPC-Anlagen aufmerksam und begründete damit die Bedenken seiner Fraktion gegen die Novelle. Neubauers Kritik wurde auch von den Angeordneten Gabriela Moser (G) und Rainer Widmann (B) geteilt.

FPÖ will KMU-Investitionen in energiesparende Haustechnik fördern

Angesichts der Wirtschaftskrise unterstrich ein Antrag der FPÖ die Notwendigkeit, kleine und mittlere Unternehmen durch Investitionen in die Haustechnik öffentlicher Gebäude zu unterstützen. Bei der Isolierung von Heizungs- und  Warmwasserleitungen, beim Abdichten von Fenstern und bei der Reparatur von Fenster-Zuhaltevorrichtungen könnten Aufträge an lokale KMU vergeben, Energie gespart und ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden, sagten die Antragsteller (493/A(E)).

FPÖ: Warnung vor gentechnisch veränderten Futtermitteln

Obwohl Österreich ausreichend über gentechnikfrei Futtermittel verfügt, werden alljährlich 700.000 Tonnen gentechnisch veränderte Futtermittel importiert und daraus Lebensmittel erzeugt, die der Konsument mangels Kennzeichnung nicht von anderen unterscheiden kann, klagte FPÖ-Abgeordneter Harald Jannach und verlangte (667/A(E)), nur solche gentechnisch veränderten Futtermittel für den Verkauf in Österreich zuzulassen, deren Lizenzgeber für Folgeschäden gentechnisch manipulierter Tiernahrung haften.

Klimaschutz: FPÖ will Böden als natürliche CO2-Senken nutzen

Ein weiterer FPÖ-Entschließungsantrag, er stammte von Abgeordnetem Norbert Hofer (795/A(E)), wies auf den Zusammenhang zwischen Bodennutzung und Klimawandel hin und verlangte Maßnahmen zur Steigerung des Humusgehalts in den Böden, wo weltweit 1.500 Gigatonnen Kohlenstoff gebunden sin, zweimal mehr als in der Atmosphäre.  

Die Grünen erneuern ihr Verlangen auf Förderung von Mehrwegflaschen  

In ihrem Antrag 1645/A forderte G-Abgeordnete Christiane Brunner einmal mehr ein Bundesgesetz zur Förderung des Mehrweganteils von Getränkeverpackungen. Die Grünen wollen Abfall und "Littering" vermeiden, Ressourcen schonen und die CO2-Emissionen bei der Herstellung der Gebinde, beim Abfüllen der Getränke und beim Transport verringern. Für die Abgabe von Einweggebinden soll ein Beitrag entrichten werden müssen, der sich für den Letztvertreiber verringert, je mehr Mehrweggebinde er zugleich in Verkehr bringen, führte die Antragstellerin aus.

Grüne und BZÖ thematisieren grenznahe AKW, Temelin und Euratomvertrag 

Grün-Abgeordnete Christiane Brunner fordert die Bundesregierung auf, alle rechtlich und politisch möglichen Schritte gegen Erweiterung und Ausbau des AKW Temelin zu setzen. Die Grünen wollen Programme und Geldmittel der EURATOM-Gemeinschaft auf die Förderung des geordneten Ausstiegs aus der Atomkraft und für die Forschung, Entwicklung und Errichtung von Alternativenergieanlagen verwenden. (2197/A(E)). Zum Thema Temelin und grenznahe AKW lag dem Ausschuss auch ein Antrag des BZÖ-Abgeordneten Rainer Widmann vor, der daran erinnerte, dass Einwendungen und Stellungnahmen der Nachbarstaaten im Rahmen der grenzüberschreitenden Öffentlichkeitsbeteiligung nicht angemessen gewürdigt worden seien, sagte Widmann und drängte auf ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien vor dem EuGh (2133/A(E)).

Bundesminister Nikolaus Berlakovich stellte fest, die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens in der EU die Verletzung von EU-Recht voraussetze, was im Falle Temelins nicht der Fall sei. Auf eine Frage der Abgeordneten Christiane Brunner (G) hielt der Minister fest, dass Österreich massiv Widerstand gegen den Vorschlag Großbritanniens leiste, Atomstrom unter dem Titel "Klimaschutz" förderbar zu machen.

Grüne betrachten Umweltdelikte als Verbrechen gegen den Frieden

Abgeordnete Christiane Brunner (G) beantragte die Anerkennung des Ökozids als Völkerrechtsverbrechen (2270/A/E). Der Umweltminister soll sich auf internationaler Ebene für die Aufnahme des Ökozids als fünftes Verbrechen gegen den Frieden und für eine internationale Ökozid-Gesetzgebung stark machen. Für die Abholzung der Urwaldgebiete am Amazonas und in Indonesien, bei den Reaktorkatastrophe von Tschernobyl und Fukushima oder der Ölkatstrophe im Golf von Mexiko sei klar geworden, dass geringe Verwaltungsstrafen und zivilrechtliche Strafen keine abschreckenden Wirkung besitzen. Die strafrechtliche Verfolgung solcher Verbrechen mit empfindlichen Strafen erscheint weit adäquater, schreiben die Antragstellerinnen und verlangen, Umweltzerstörungen ab einem gewissen Ausmaß völkerrechtlich verbindlich als Verbrechen zu brandmarken und in die Liste der Verbrechen gegen den Frieden aufzunehmen. Wäre Ökozid als völkerrechtlicher Straftatbestand anerkannt, könnten besonders schwere Umweltverbrechen vom Internationalen Strafgerichtshof verfolgt werden und somit die Verursacher, häufig Unternehmensvorstände und politische Entscheidungsträger zur Verantwortung gezogen werden. Ebenso könnten Investoren, die den Ökozid finanzieren und andere Helfer belangt werden, argumentieren die Grünen.

Änderungen bei der Organisation des Strahlenschutzes

Eine Regierungsvorlage zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes mit einer Rücknahme der bei der Verwaltungsreform vorgenommenen Zuständigkeitsübertragung von den Ländern an die Bezirke soll eine teure Kompetenzzersplitterung vermeiden. Zudem werden die Intervalle für die periodische Überprüfung von Strahlenbetrieben mit geringem Gefährdungspotenzial von zwei auf mehr Jahre ausgedehnt und der Instanzenzug an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 angepasst (2161 d.B. und Zu 2161 d.B.). Diesen seinen letzten Beschluss des Tages fasste der Umweltausschuss nach einer mehrstündigen Debatte mit SPÖ-ÖVP–Mehrheit. Bundesminister Berlakovich erläuterte das Motiv der Gesetzesänderung mit dem Ziel, Aufgaben zu bündeln, Kosten zu sparen und gleichzeitig die Qualität der Überprüfungen aufrecht zu erhalten. (Schluss) fru